10 gemeine Fallen beim Stromanbieterwechsel

Ein Stromanbieterwechsel ist eine gute Sache, bei der man erheblich viel Geld sparen kann. Allerdings gibt es auch hier Fallen, wenn man nicht aufpasst. Hier sind die 10 häufigsten Fallen, in die man tappen kann:

1. Falle: Preisfixierung ist keine Preisgarantie

Wer vor plötzlichen Strompreiserhöhungen sicher sein will, wird besonders auf Preisgarantien achten, die auch häufig angeboten werden. Die genauen Bedingungen solcher Garantien sollten aber genau unter die Lupe genommen werden. Eine Preisgarantie bezieht sich auf den Gesamtpreis, der monatlich zu zahlen ist. Preisfixierungen jedoch beziehen sich nur auf gewisse Bestandteile des Strompreises, zum Beispiel die Netznutzungsentgelte oder Kosten für den Einkauf der Energie. Preiserhöhungen aufgrund anderer Kostenfaktoren – auf die sich die Preisfixierung ausdrücklich nicht bezieht – sind bei diesen Tarifen also nicht ausgeschlossen.

2. Falle: Lange Vertragslaufzeiten

Viele Stromangebote wirken auf den ersten Blick überraschend preiswert. Auf den zweiten Blick fallen dann jedoch manchmal sehr lange Vertragslaufzeiten auf, oft über 24 Monate. Das heißt für den Stromkunden, dass er für zwei Jahre an diesen Stromanbieter gebunden ist. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit wird der Vertrag dann in der Regel automatisch verlängert, meistens wiederum über lange Zeiträume, zum Beispiel 12 Monate. Deshalb sollte man beim Stromanbieterwechsel immer auf Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen achten.

3. Falle: Verträge mit insolvenzgefährdeten Unternehmen

Vor dem Abschluss eines Stromvertrags ist es immer ratsam, Informationen über die wirtschaftliche Lage des betreffenden Stromunternehmens einzuholen. Betriebe, die kurz vor der Insolvenz stehen, locken häufig mit Billig-Angeboten, um an dringend benötigtes Geld zu kommen. Wird die Firma dann wirklich insolvent und ist nicht mehr Lage, ihre Kunden mit Strom zu beliefern, ist das oft bereits im Voraus bezahlte Geld weg – die Gegenleistung (die Stromlieferung) entfällt.

4. Falle: Tarife mit Vorkasse

Zu der oben genannten Falle gehört auch die Problematik der Vorkasse-Tarife. Der Strompreis wird im Voraus bezahlt, oft für ein ganzes Jahr. Wenn das Unternehmen in die Insolvenz fällt oder aus anderen Gründen keinen Strom mehr liefern kann, muss sich der Kunde einen neuen Stromlieferanten suchen. Praktisch zahlt der Stromkunde dann doppelt.

5. Falle: Bonuszahlungen

Häufig werben Stromanbieter mit Bonuszahlungen für Neukunden. Wer solche Boni in seine Strompreiskalkulation einbezieht, muss jedoch beachten, dass deren Fälligkeit in der Regel erst nach einer gewissen Vertragslaufzeit (meistens 12 Monate) eintritt. Auch hier muss auf die genauen Vertragsformulierungen geachtet werden. Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich Stromanbieter auf den Standpunkt stellen, dass schon der Ausspruch der Kündigung im ersten Vertragsjahr die Auszahlung des Bonus entfallen lässt.

6. Falle: Etikettenschwindel bei Ökostrom

Ökostrom ist gut für die Umwelt, und wer auch privat nur Strom aus regenerativ erzeugten Energiequellen nutzen will, leistet einen persönlichen Beitrag zur Energiewende. Auch auf diesem Gebiet gibt es viele zweifelhafte Angebote. Mittels einer oft undurchsichtigen und kaum nachvollziehbaren Zertifizierungspraxis (RECS) ist es möglich, dass sogar Atomstrom als Ökostrom verkauft werden kann. Wer durch die Wahl seines Stromanbieters wirklich sichergehen will, echten Ökostrom zu beziehen, sollte auf das Label „Grüner Strom Label“ achten.

7. Falle: Mehrverbrauchszuschläge

„Pakettarife“ werden Stromtarife genannt, bei denen für einen festgelegten Zeitraum des Strombezugs von vornherein eine bestimmte Strommenge festgesetzt wird. Diese Tarife sind oft sehr preiswert. Wer sicher und genau prognostizieren kann, wie viel Strom er in einem absehbaren Zeitraum verbrauchen wird, kann mit solchen Tarifen viel Geld sparen. Wenn der wirkliche Verbrauch jedoch größer ist, werden oft sehr hohe Mehrverbrauchszuschläge in Rechnung gestellt – und wer weniger verbraucht, muss trotzdem für die festgesetzte Menge zahlen.

8. Falle: Kautionszahlungen

Sonderabschlagszahlungen (Kautionszahlungen) sollen eine Sicherheit für das Stromunternehmen bieten, wenn es zu Zahlungsausfällen kommt. Sonderabschlagszahlungen werden zu Beginn des Vertragsverhältnisses fällig und erst nach dem Ablauf des Vertrags zurückgezahlt, meist jedoch nicht verzinst. Im Endeffekt verliert der Kunde hier also Geld.

9. Falle: Unzulässige Wechselgebühren

Wer nach einem Stromanbieterwechsel von seinem bisherigen Stromanbieter zur Zahlung einer Wechselgebühr aufgefordert wird, sollte diese Zahlung auf jeden Fall verweigern. Die Erhebung solcher Gebühren ist unzulässig. Natürlich auch dann, wenn diese Aufforderung vom neuen Stromanbieter kommt.

10. Falle: Schlechter Service

Vor dem Wechsel eines Stromanbieters sollte man sich vielleicht auch noch einmal die Zeit nehmen, im Internet nach Erfahrungsberichten zu googlen. Lange Wartezeiten bei Service-Anfragen oder überhöhte Telefongebühren für Hotlines sind leider keine Seltenheit und führen die preiswertesten Angebote ad absurdum.

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