Apotheken- und Verschreibungspflichtig oder frei verkäuflich. Das Kreuz mit den Medikamenten.

Tagtäglich werden wir beim Fernsehen mit Werbespots der Pharmaindustrie gequält. Man könnte meinen, wir bräuchten gar keine Ärzte mehr. Der Griff zu Medikamenten ohne Rezept reicht aber bei weitem nicht aus, um die Beschwerden, die man in Eigendiagnose festgestellt hat zu lindern. Aber welche Medikamente sind frei verkäuflich, rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig?

Einteilung in drei Gruppen

Bei uns werden Medikamente – grob gesagt –  in drei Kategorien unterteilt. In der Ersten befinden sich die verschreibungspflichtigen Präparate. Sie sind gleichzeitig auch apothekenpflichtig. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem neue Wirkstoffe, auf deren Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen werden muss und noch nicht genügend Erfahrungswerte bestehen. Auch bestimmte Medikamentengruppen gehören zu den generell Verschreibungspflichtigen, wie Antibiotika, Krebsmedikamente und Antidiabetika.

In der zweiten Gruppe befinden sich Medikamente die man ausschließlich in der Apotheke (auch ohne Rezept) kaufen kann (=apothekenpflichtig). Hierzu gehören auch Schmerzmedikamente wie Ibuprofen, die eine bestimmte Menge an Wirkstoff nicht überschreiten dürfen. Sie stellen ein bekanntes und vertretbares Maß an Sicherheit und Nebenwirkungen dar, bei denen eine Beratung durch den Apotheker ausreicht.

Die dritte Kategorie bilden die frei verkäuflichen Arzneimittel, die in Drogerien und Supermärkten erhältlich sind. Diese sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu kurieren. Im Wesentlichen sind dies Produkte wie Tees, Heilerden und Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Vitamine).

Welche Arzneimittel und Wirkstoffe in diese Kategorien gehören, entscheidet der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht. Dieses Gremium spricht dann eine Empfehlung aus, die das Bundesgesundheitsministerium umsetzen kann.

Frei verkäuflich, aber nicht harmlos

Frei verkäufliche Arzneimittel, egal ob aus der Apotheke oder Drogerie, sind nicht frei von Gefahren und Nebenwirkungen. Bei einer großen Anzahl von Präparaten gibt es vermehrt Hinweise, dass es bei einer längeren Einnahme von Schmerzmitteln (ab ca. 4 Tagen) zu gefährlichen Nebenwirkungen kommen kann. Dazu gehören Magenblutungen, Nieren- und Leberschäden, allergische Reaktionen und Vergiftungserscheinungen.

Besonderes aufpassen sollte man auch bei der Einnahme von Erkältungsmitteln. Nicht selten sind sie angereichert mit Alkohol, Acetylsalicylsäure, Diclophenac, Naproxen und Ibuprofen.

Der Arztbesuch

Generell gilt die Devise: Lassen nach zwei Tagen die Beschwerden nicht nach, oder kannst du absehen, dass du die Medikamente länger als vier Tage nehmen musst, dann ist ein Arztbesuch notwendig. Sonst ist die Gefahr der Überdosierung und zusätzlichen Gesundheitsbeschwerden zu groß.

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