Behörden und Ihr Recht auf eine direkte Durchwahl zum Sachbearbeiter

Im Informationsfreiheitsgesetz steht geschrieben: „Jeder hat (…) gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§1). Zu diesen Amtsinformationen zählt auch die Telefonliste mit den Mitarbeiterdurchwahlen. So entschied es das Verwaltungsgericht Leipzig (Aktenzeichen 5 K 981/11). Doch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird man die Herausgabe dieser Daten noch nicht forcieren können. Eine Rechtsanwaltskanzlei, die viele ALG-Empfänger vertritt, hatte geklagt, weil sie es für untragbar hielten, dass auch sie als Rechtsanwälte nur über die zentrale Rufnummer mit der Behörde kommunizieren konnten.

Grund für die Klage – das Jobcenter

Das leipziger Jobcenter ist eine Behörde, die gut 75.000 Personen in Bezug auf das Arbeitslosengeld II betreut. Auch das Jobcenter Leipzig tritt den Einzelpersonen dabei als umfassende Behörde entgegen, hinter deren Mauern die Sachbearbeiter wohlgeschützt ihrer Arbeit nachgehen. Da dies jedoch im Fall von Fehlern eine schnelle Hilfe für die Bedürftigen verhindere, zogen deren Rechtsvertreter, in diesem Fall die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei fsn-recht, vor Gericht.

Arbeit oder Langeweile

Schutz vor Missverständnissen – Gefahr für die Arbeitseffizienz

Um Missverständnissen und Ärgernissen den Nährboden zu nehmen, sollte man sich nach Möglichkeit die Durchwahlnummer des Sachbearbeiters geben lassen. Durch die direkte Kommunikation kann beiden Seiten viel Ärger und Mehrarbeit erspart bleiben. Doch ein Entgegenkommen verpflichtet beide Seiten: Wenn Ihnen die Durchwahlnummer Ihres persönlichen Sachbearbeiters in die Hand gegeben wird, dann sollten Sie auch höflich und sachlich mit diesem Sachbearbeiter umgehen. Gerade im ALG-II-Rahmen kann es oft zu Unsicherheiten und Anspannungen kommen. Diese lösen sich jedoch nicht durch Aggressivität und persönliche Anfeindungen. Darüber hinaus sollten Sie Ihren Sachbearbeiter auch nur in dringenden Fällen persönlich zu erreichen versuchen. Schließlich würden Sie es auch nicht mögen, wenn Ihr Bearbeiter mitten im persönlichen Gespräch mit Ihnen am Telefon verlangt wird, um für mehr oder minder belanglose Fragen Rede und Antwort zu stehen.

Nach oben scrollen