Danke Bundestag! Endlich kein Routerzwang mehr!

Seit Anfang November ist es amtlich: Das Netz der Internet-Provider endet nicht mehr im Router/Modem, sondern an der Anschlussdose in der Wand. Damit ist endlich den teilweise sehr stark funktionseingeschränkten Endgeräten ein Ende gesetzt. Vermutlich ab Sommer 2016 wird das Gesetz dann in Kraft treten.

Diese Zeit soll von den Providern genutzt werden, um die technische Umsetzung dem neuen Gesetz anzupassen. Sie argumentieren so, das nur ein fehlerhaft arbeitendes Endgerät im sogenannten Shared-Medium-Kabelnetz dazu führen könne, das die anderen Teilnehmer im betreffenden Cluster beim Telefonieren oder beim Fernsehbetrieb beeinträchtigt werden.

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Ob das wirklich zutrifft, darf bezweifelt werden, denn schließlich müssen Endgeräte gesetzlich festgelegte Zulassungsbestimmungen erfüllen, um in Kabelnetzen und Telefonnetzen betrieben werden zu können.

Vermutlich wollen die Provider in der Zwischenzeit nur ihren Bestand an Router-Krücken unter das Volk bringen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes wie Blei in den Regalen liegen werden.

Als Beispiel führe ich in diesem Zusammenhang gerne den Router Technicolor TC7200 an, den ich von meinem Anbieter Unitymedia bekommen habe. Bei diesem Dualband-Router kann nur eine Frequenz genutzt werden, entweder 2,4 GHz oder 5 GHz. Eine gleichzeitige Nutzung beider Frequenzen ist für mich als Kunde nicht vorgesehen.

Wer sich aber selber nicht um ein Modem oder einen Router kümmern möchte, dem werden natürlich auch vom Provider weiterhin Geräte zur Verfügung gestellt.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Webseite Routerzwang.de, oder auf der Webseite des Bunderates.

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