Das müssen Sie bei der neuen Umsatzsteuer-Voranmeldung beachten

Wenn Sie selbstständig sind, dürften Sie mit dem Thema Umsatzsteuer-Voranmeldung nur zu gut vertraut sein. Als selbstständiger Unternehmer müssen Sie sich nicht nur beim Finanzamt anmelden, sondern auch vorab Angaben zur Umsatzsteuer machen. In den ersten beiden Jahren der Unternehmensgeschichte muss diese Umsatzsteuer-Voranmeldung sogar jeden Monat durchgeführt werden. Neue Regeln dazu sind bereits im Kommen.

Die neuen Regeln der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Überblick

Wenn Ihre Umsatzsteuer im letzten Jahr in einem Bereich von 1.000 Euro bis 7.500 Euros lag, müssen Sie die Umsatzsteuer-Anmeldung auch künftig nur einmal alle vier Monate abgeben. Liegt Ihre Umsatzsteuer jedoch über diesem Bereich, so ist die monatliche Abgabe verpflichtend. Diese Regel hat nach wie vor Bestand.

Geändert haben sich jedoch die Vorschriften zum Thema Befreiung. Waren Sie als Selbstständiger oder Unternehmer im vorrausgegangen Kalenderjahr zu einer Zahlung von unter 1.000 Euro Umsatzsteuer verpflichtet, so können Sie sich befreien lassen und müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mehr leisten. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Sie in den ersten zwei Jahren Ihrer Unternehmensgründung.

Finanzamt – wann kann es den Befreiungsantrag ablehnen?

In Einzelfällen ist das Finanzamt dazu berechtigt, den Antrag auf eine derartige Befreiung abzulehnen. Genau zu diesen Einzelfällen gab es jüngst Änderungen, die vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben wurden. Insgesamt existieren drei Gründe für eine Ablehnung der Umsatzsteuer-Befreiung. Sollte sich einerseits die Struktur Ihres Unternehmens nachhaltig geändert haben, so können Sie nicht von der Befreiung profitieren. Gleiches gilt, wenn Ihr Steueranspruch als gefährdet erscheinen sollte. Gibt es andererseits nachvollziehbare Gründe, warum im aktuellen Jahr deutlich höhere Steuern zu erwarten sind als im Vorjahr, so sind diese für das Finanzamt ein stichhaltiges Argument dafür, Ihren Antrag auf Befreiung ebenfalls abzulehnen.

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