Die Steuererklärung als Freiberufler – das ist zu beachten

Als Freiberufler müssen Sie Ihre Steuererklärung für das letzte Jahr bis Ende Mai bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Dies ist allerdings inzwischen nur noch elektronisch möglich.

Die Steuererklärung einreichen

Papierformulare haben auch bei den Finanzämtern ausgedient. Ab jetzt sind Sie als Freiberufler dazu verpflichtet, Ihre Steuererklärung in elektronischer Form abzugeben. Hierfür wurde die Software Elster entwickelt, die Sie kostenlos nutzen können. Wie viele Formulare Sie ausfüllen müssen, ist davon abhängig, wie viel Umsatz Sie im letzten Jahr gemacht haben. Ab einem Umsatz von 17.500 Euro müssen Sie die Anlage EÜR ausfüllen, ansonsten reichen auch eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung und die Anlage S für die Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit aus.

Setzen Sie Ihre Kosten von der Steuer ab

Falls Sie in Ihrer eigenen Wohnung arbeiten, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihr Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen. Ihr Auto, Ihr Telefon und den Internetanschluss nutzen Sie vermutlich auch privat, daher können Sie hierbei nur den Teil der Kosten angeben, der bei der Ausübung Ihres Berufs angefallen ist. Weiterhin setzen Sie alle Ausgaben für Material, notwendige technische Geräte und andere Arbeitsmittel ab. Ein größerer Posten innerhalb Ihrer Steuererklärung sind oft die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung oder einer anderen Form der Altersvorsorge. Ebenso wie alle Angestellten haben aber auch Freiberufler die Möglichkeit, besondere Ausgaben wie beispielsweise Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abzusetzen. Denken Sie bei der Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben daran, dass diese steuerlich immer dem Jahr zugerechnet werden, in dem Sie sie tatsächlich bezahlt haben bzw. das Geld bekommen haben. Dies gilt auch für Ihre Rechnungen aus den letzten Monaten eines Jahres, die erst im darauf folgenden Jahr von Ihren Kunden bezahlt werden.

Falls Ihnen die Steuererklärung zu schwierig erscheint, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an einen Steuerberater zu wenden, der diese Arbeit für Sie übernimmt.

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