Digitale Musik: Begrenzte Rechte

Musik-Download per Knopfdruck ist eine feine Sache. Mit wenigen Klicks ist das Musikstück auf dem eigenen PC. Sie können damit aber nicht machen, was Sie wollen. Die Nutzungsrechte sind begrenzt. Im Grunde kaufen Sie nicht das Musikstück selbst, sondern lediglich eine Lizenz zum Abspielen, Kopieren oder Brennen des Titels. Und das auch nicht unbegrenzt, sondern in klar festgelegten Grenzen.

Bei vielen Musikportalen beinhaltet die Lizenz zwar das beliebig häufige Abspielen des Stücks, das Brennen und Weitergeben der Datei ist aber begrenzt. So lassen sich Titel oft nur zehn Mal brennen oder auf einen tragbaren Player übertragen.

Gesteuert wird das über eine Technik namens Digital Rights Management, kurz DRM. Damit können Musikportale exakt festlegen, was Käufer mit den Musikdateien anfangen können. Während Musikstücke von Musicload auf drei verschiedenen PCs angehört werden können, sind es bei iTunes fünf. Dafür ist das Übertragen auf mobile Player bei iTunes nur auf wenige iTunes-kompatible Player möglich. Vor dem Herunterladen empfiehlt sich daher ein Blick in den Hilfe- oder Support-Bereich, um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein.

Übrigens: Mit dem Kauf eines mobilen Players legen Sie sich teilweise gleich für ein bestimmtes Musikportal fest. Käufer eines Apple iPods können nur bei Apples eigenem Musikshop iTunes Songs kaufen. Wer einen MP3-Player mit Unterstützung für WMA-Dateien sein Eigen nennt, kann zwar bei Musicload, Napster und vielen anderen einkaufen, nicht aber bei iTunes. 

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