Digitale Musik: Legale Tricks rund ums Rechtemanagement

Eine Umgehung der Rechteverwaltung ist nur mit (meist illegalen) Zusatzprogrammen möglich und mit viel Aufwand verbunden. Hacker schaffen es nur mit rechtswidrigen Hilfsmitteln, die Rechteverwaltung auszuhebeln und die Beschränkungen aus den Musikdateien zu entfernen. Ein gefährliches Unterfangen außerhalb der Legalität. Es lohnt sich auch nicht. Knapp ein Euro pro sind Titel sind für beide Seiten – Musikliebhaber und Musiker – ein fairer Preis.

Illegale Tricks der Hacker

Im Internet tauchen immer wieder Tools und Zusatzprogramme auf, die per Mausklick die DRM-Beschränkungen aus den Musikdateien entfernen. Um solche Programme sollten Sie einen großen Bogen machen. Der Einsatz von Hackerprogrammen wie QTFairPlay, iOpener, drmdbg oder JHymn ist illegal, da damit ein eigentlich wirksamer Kopierschutz umgangen wird und nach §95a Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes rechtlich geahndet werden kann. Zudem sind die Methoden selten erfolgreich. Microsoft, Apple und andere Softwarehersteller aktualisieren regelmäßig ihre Programme und Musikdateien, so dass „geknackte“ Titel unbrauchbar werden. Nicht selten stecken hinter den Zauberprogrammen Viren oder andere Schadprogramme, die den eigenen Rechner beschädigen.

Legale Tricks

Um die Beschränkungen des Digitalen Rechtemanagements zu umgehen, braucht es keine illegalen Tricks und Hackertools. Es geht auch mit legalen Mitteln. Legal bedeutet dabei, dass der der in der DRM-Datei enthaltene Kopierschutz nicht umgangen werden darf. Folgende Methoden sind erlaubt:

„Analoge Lücke“ – Analog wieder aufnehmen

Legale Programme wie Tunebite (www.audials.com/de) geben die Audiodatei wieder und greifen im gleichen Moment das Signal von der Soundkarte ab, um es von dort im freien MP3-Format aufzunehmen. Es nutzt die „analoge Lücke“, über die sich auch geschützte Titel umwandeln lassen. Einziger Nachteil: Durch den analogen Umweg gibt es minimale Qualitätseinbußen, da das digitale Stück erst analog abgespielt und dann wieder digitalisiert wird.

Da Programme wie Tunebite die „analoge Lücke“ nutzen und bei der Wiederaufnahme und den Kopierschutz nicht knacken, gelten die Tools unter vielen Juristen als legal. Ein juristisches Urteil, das endgültige Rechtssicherheit schafft, gibt es jedoch noch nicht.

Die „Brennlücke“ – Umweg über den CD-Brenner

Etwas umständlicher aber ohne Qualitätsverlust lassen sich Titel über die sogenannten „Brennlücke“ in ein ungeschütztes Format überspielen. Dabei nutzen Sie das Recht, gekaufte Musikstücke auf eine Audio-CD zu brennen. Die gebrannte CD ist nicht kopiergeschützt und kann legal kopiert werden. Über iTunes oder Windows Media Player lesen Sie die gebrannte CD anschließend wieder ein. Als MP3-Datei sind die Titel dann frei von Nutzungsbeschränkungen und weisen die gleiche Qualität auf wie das Original.

Virtuelle CDs brennen

Um beim Brennen der Titel auf CD nicht unnötig viele Rohlinge zu vergeuden, verwenden Sie am besten wiederbeschreibbare Medien, zum Beispiel CD-RW. Noch besser: Einige Brennprogramme brennen keine echten CDs, sondern erstellen ein CD-Image (Abbild der CD auf der Festplatte). Damit kommen Sie ganz ohne Rohlinge aus.

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