Eigene und fremde Texte auf eigenen Webseiten und Blogs

Die eigene Homepage verleitet dazu, munter drauf los zu tippen und möglichst schnell die ersten neuen Seiten ins Netz zu stellen. Dabei sollten Sie aber einige wichtige Spielregeln beachten. Generell gilt: Verwenden Sie auf der eigenen Webseite keine fremden Inhalte. Das gilt sowohl für Texte als auch für Bilder. Bei fremden Inhalten wie Fotos, Grafiken, Animationen oder auch Ausschnitten von Stadtplänen müssen Sie zuvor die Zustimmung des Urhebers – im Idealfall schriftlich – einholen. Im Zweifelsfall verzichten Sie lieber auf fremdes Material.

Eigene und fremde Texte

Laut Urheberrecht sind „Werke der Literatur“ geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung der Rechteinhaber verwendet werden. Der Begriff „Literatur“ ist dabei weit gefasst. Dazu gehören nicht nur Romane und Gedichte, sondern auch Sachbücher, wissenschaftliche Aufsätze oder journalistische Artikel. Selbst Preislisten, Telefonbücher, Kataloge und Rezeptsammlungen sind urheberrechtlich geschützt. Erlaubt sind lediglich Zitate, sofern diese als solche gekennzeichnet sind, am besten inklusive Quellenangabe.

Daher unser Rat: Verwenden Sie keinesfalls Texte aus anderen Quellen wie Büchern, Zeitschriften oder anderen Webseiten auf Ihrer Homepage. Veröffentlichen Sie nur Texte, die Sie auch selbst verfasst haben. Aber auch bei eigenen Texten müssen Sie aufpassen. Verboten sind zum Beispiel rassistische oder gewaltverherrlichende Texte.

Kritisch ist zudem die Verwendung geschützter Markennamen, insbesondere wenn Sie mit Ihrem Blog oder Ihrer Homepage Geld verdienen möchten und die Webseite kommerziell betreiben. Spätestens dann dürfen Sie geschützte Markennamen nicht zur Werbung für andere Produkte verwenden, etwa in der Form Tolle Uhr im Cartier-Look. Im Zweifelsfall lohnt eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt auf der Webseite https://dpinfo.dpma.de.

 

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