Erbengemeinschaften bringen oft Streit in die Familie – So einfach verkaufen Sie Ihren Anteil

Einer Erbschaft geht der Tod eines lieben Verwandten, oder eines Freundes voraus. Dies ist ohnehin schon ein trauriger Anlass. Hat dieser ein Haus oder ein Grundstück einer Erbengemeinschaft hinterlassen, fängt oft ein unschönes Hauen und Stechen an. Intrigen werden gesponnen und die Erben streiten sich bis aufs Blut und eine Einigung rückt in weite Ferne. Nicht selten entzweien sich dann die Familien auf Jahrzehnte. Wer sich aus diesen Streitigkeiten heraushalten will, kann seinen Anteil jetzt auch auf dem Marktplatz der Webseite von Erbanteile.de zum Verkauf anbieten. Und das auch ohne die Zustimmung der anderen Erben.

Erbstreitigkeiten? Nein Danke!

Im Wesentlichen funktioniert der Verkauf eines Erbanteils auf dem Marktplatz von Erbanteile.de genauso wie ein „normaler“ Hausverkauf. Ist man sich mit dem Käufer einig geworden, landet der Erlös „in harter Währung“ auf Ihrem Bankkonto und der Käufer nimmt Ihren Platz in der Erbengemeinschaft ein.

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Anteil an einer Erbengemeinschaft einfach an den Meistbietenden verkaufen

Der zu verkaufende Erbanteil wird anonymisiert auf dem Marktplatz veröffentlicht und mit einer Chiffre versehen. Die Daten Ihres Erbanteils geben Sie nach der kostenlosen Registrierung auf Erbanteile.de ein.

Dabei werden Sie automatisch durch die verschiedenen Schritte hindurchgeführt. Ihr Ergebnis könnte dann wie folgt aussehen:

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Inklusive Beratung der angeschlossenen Experten

Meldet sich einer der derzeit über 100 Investoren, dann erfolgt der Austauch von Informationen und Dokumenten abseits von Erbanteile.de. Ebenso bleibt die Wahl des Notars Ihnen überlassen, Sie können aber auch jederzeit auf den angeschlossenen Expertenpool der Plattform zurückgreifen.

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Einstellungs- und Vermittlungsgebühren

Wie bei den meisten Marktplätzen auch, ist das Verkaufen von Erbanteilen nicht ganz kostenlos. Die erfolgsabhängige Vermittlungsgebühr beträgt einmalig 1,25 Prozent (zuzüglich Mehrwertsteuer) vom Verkaufserlös. Hinzu kommt eine, nach Monaten gestaffelte Einstellgebühr.

  • 1. – 3. Monat – 40 Euro/Monat
  • 4.- 6.  Monat – 30 Euro/Monat
  • 7.- 9. Monat – 20 Euro/Monat
  • 10.-12. Monat – 10 Euro/Monat

Wieviel Sie für Ihren Erbanteil letztendlich erhalten, liegt nicht nur an Ihrem Verhandlungsgeschick. Auch hier gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage.

Manchmal bewahrheitet sich aber auch folgendes Sprichwort:

„Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende.“

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