Europäisches Datenschutzrecht: Suchergebnisse dürfen herausgefilterte Treffer nicht mehr auflisten.

Gemäß des europäischen Datenschutzrechts hat jeder ein Recht auf Vergessen. Das bedeutet im Klartext, dass die Google-Suche gewisse Treffer nicht mehr anzeigen darf. In der Vergangenheit wurden die Web-Links der herausgefilterten Treffer am Ende der ersten Ergebnis-Seite hinter der Meldung Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt. Weitere Informationen aufgelistet. Aber auch damit ist jetzt Schluss.

Ein deutsches Unternehmen hat in einem Gerichtsverfahren erwirkt, das unliebsame Inhalte, die zuvor herausgefiltert wurden auch nicht als (mehr oder weniger) verborgener Link angezeigt werden dürfen. Google darf nun gar nicht mehr auf herausgefilterte Inhalte verweisen.

Wenn dir bei deiner Google-Suche die oben erwähnte Meldung angezeigt wird, kannst du über die englischsprachige Webseite www.lumendatabase.org herausfinden, aufgrund welcher Gerichtsentscheidungen die herausgefilterten URL´s nicht mehr angezeigt werden dürfen.

Nicht sichtbar, aber noch vorhanden

Wohlgemerkt: diese Webseiten sind immer noch online, dürfen aber nur von Google nicht mehr gezeigt werden. Andere Suchmaschinen, wie beispielsweise Bing oder Yahoo, betrifft dieses Verbot (noch) nicht.

Abgesehen davon, wird es wohl auch nicht mehr lange dauern, bis findige Programmierer Browser-Add-ons erstellen, die mit den Daten von Lumendatabase oder anderen Anbietern diese Sperren umgehen können.

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