Familienrecht: Die Düsseldorfer Tabelle seit 01.01.2009 als PDF-Download
Die “Düsseldorfer Tabelle” regelt, wie viel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Sie ist das Ergebnis von Koordinierungsgesprächen zwischen allen Oberlandesgerichten und der “Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V”. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt nur eine Richtlinie über den monatlichen Unterhaltsbedarf (bezogen auf drei Unterhaltsbereichtigte) dar.
Seit dem 01.01.2009 gelten laut Düsseldorfer Tabelle folgender Bedarf, sortiert nach Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (erste Spalte) und Altersstufen in Jahren gemäß §1612a Abs. 1 BGB:
Düsseldorfer Tabelle
Neufassung der Düsseldorfer Tabelle, gültig ab dem 01.01.2009
Nettoeinkommen 0-5 6-11 12-17 ab 18 Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
bis 1.500 € 281 322 377 432 100 770/900
1.501 - 1.900 296 339 396 454 105 1.000
1.901 - 2.300 310 355 415 476 110 1.100
2.301 - 2.700 324 371 434 497 115 1.200
2.701 - 3.100 338 387 453 519 120 1.300
3.101 - 3.500 360 413 483 553 128 1.400
3.501 - 3.900 383 438 513 588 136 1.500
3.901 - 4.300 405 464 543 623 144 1.600
4.301 - 4.700 428 490 574 657 152 1.700
4.701 - 5.100 450 516 604 692 160 1.800
Ab 5.001 Euro richtet sich der Bedarf nach den Umständen des Falls.
Weitere Anmerkungen zum Kindermindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2009 finden Sie in der PDF-Datei des OLG Düsseldorf:
www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/2009-01-05_ddorfer_tab.pdf
Im PDF-Dokument erfahren Sie auch, welche Ab- und Zuschläge bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtiger angemessen sind oder welche berufsbedingten Aufwendungen geltend gemacht werden können. Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen, wie im Einzelnen die Unterhaltsansprüche gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden.


alles schön und gut aber was macht man wenn der Mann selbständig ist?