Gebrauchtwagenkauf: Darauf sollte man achten

Für eine geschulte Hand ist es ein Leichtes, den Tachometerstand eines Gebrauchtwagens zu beschönigen. Aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist bei Schäden, die durch eine Tachostandmanipulation entstehen, stets der Verkäufer haftbar, auch wenn er nicht von dem Eingriff weiß oder eine Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Böse Überraschung – kurz nach dem Kauf Getriebeschaden

Für manipulierte Tachos gibt es genügend Beispielfälle: Ein Käufer hatte ein sieben Jahre altes Fahrzeug mit einem angeblichen Kilometerstand von 140.000 unter Ausschluss von Gewährleistung bei einem Händler gekauft. Doch kurz nach dem Kauf traten Probleme auf. Diagnose: Getriebe defekt. Kosten: knapp 2.000 €.

Wie die Kilometer davonpurzelten

Ein anderer Fall: Der Käufer war wütend und ließ sich über eine Vertragswerkstatt eine so genannte „Reparaturhistorie“ ausstellen. Dabei stellte sich heraus: einige Jahre vor dem Kauf stand der Tacho bei über 270.000 km. Zwei Jahre danach waren bereits knapp 55.000 km verschwunden. Tachostand: 215.531. Und kurz vor dem Verkauf lag die Laufleistung des Motors dann nur noch bei 137.907 km. Hier wurde eindeutig getrickst.

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Was Sie beim Kauf beachten sollten

Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten des Vorbesitzers. Dies steht in der Regel im Fahrzeugschein und auf dem Fahrzeugbrief, den der Verkäufer Ihnen beim Kauf übergibt. Im Zweifel können Sie versuchen, dort an mögliche Informationen zu gelangen. Aber denken Sie daran: Der Vorbesitzer ist Ihnen nichts schuldig. Nur den Verkäufer allein können Sie im Zweifelsfall haftbar machen. Der Verkäufer wiederum kann ggf. eine Rücknahme des Wagens durch den Vorverkäufer und die Erstattung des Kaufpreises verlangen, wenn dieser nachweislich für illegale Manipulationen verantwortlich gemacht werden kann. (Ober­landes­gericht Düssel­dorf, Beschluss vom 15.11.2012, Aktenzeichen: I-3 W 228/12).

Im Zweifel sollten Sie sich auch nicht scheuen, einfach eine für Ihr Automodell unter Vertrag stehende Fachwerkstatt anzufahren und sich dort über die Fahrzeughistorie zu informieren. Und ganz wichtig: Lassen Sie sich in jedem Fall von dem Verkäufer das originale Wartungsheft geben. Liegt kein Originalwartungsheft vor, dann soll der Verkäufer Ihnen zumindest die Wartungshistorie ausdrucken und Ihnen die Richtigkeit der dort aufgeführten Angaben mit Brief und Siegel bestätigen.

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