iCloud, OneDrive und Co. – Die Gefahr für deine Urlaubsfotos

20 Prozent der deutschen Internet-User verwenden die Cloud als Speicher für persönliche Daten wie Fotos, Videos und Dokumente. Die am häufigsten verwendeten Cloud-Speicher werden von amerikanischen Firmen wie Google (Drive), Microsoft (OneDrive) und Apple (iCloud) angeboten. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Über die Nutzungsbedingungen wollen viele Cloud-Dienste den Nutzern ihre teilweise überzogenen Moralvorstellungen aufzwingen. Das heisst im Klartext: Deine Strandfotos aus dem Urlaub können zu einer Kontosperrung führen. Dann sind nicht nur diese Bilder weg, sondern alle anderen gespeicherten Daten auch. Dagegen sollte man sich schützen.

Ist ein Cloud-Konto mal gesperrt, ist es fast nur Glückssache, es wieder entsperren zu lassen, da eine manuelle Kontrolle durch die Mitarbeiter des Anbieters erfolgt. Und diese sind bei den Online-Riesen wie Google und Microsoft für „Otto-Normal-User“ ohne anwaltliche Hilfe kaum erreichbar.

Neuronale, selbst lernende Software entscheidet

Dabei ist der Mensch noch nicht einmal das größte Problem, sondern die eingesetzte neuronale Software. Die Suchalgorithmen werden vor dem Einsatz mit Millionen entsprechenden Daten gefüttert. Zusammen mit der Festlegung von schwammigen Regeln lernt die künstliche Intelligenz selbstständig und trifft dann auch eigenständige Entscheidungen. Terminator´s Skynet lässt grüßen.

Schwammige Formulierungen der EULA

Wie schwammig diese Vorgaben sind, belegt ein Blick in die Nutzerbedingungen und Verhaltensregeln der beiden prüdesten Cloud-Provider Microsoft und Apple.

Die Verhaltensregeln von Microsoft verbieten in den unzulässigen Verhaltensweisen zum Beispiel:

Nacktaufnahmen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen von Menschen oder in Cartoons, Science Fiction oder Manga.

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Die Nutzungsbedingungen von Apple sind noch schwammiger formuliert. Hier sind unter anderem Inhalte verboten, die rechtswidrig, belästigend, bedrohend, schädlich, unerlaubt, verleumderisch, beleidigend, missbräuchlich, gewaltverherrlichend, obszön, vulgär, etc… sind. Diese und weitere Begriffe, die in diesen Nutzungsbedingungen definiert wurden, öffnen der Willkür Tür und Tor.

Vertragsklauseln in Deutschland unwirksam?

Manche Klauseln sind moralisch nicht nur überzogen, der Rechtsanwalt für IT-Recht, Christian Solmecke, bezeichnet sie auch als in Deutschland unwirksam.

Am entspanntesten gibt sich noch der Anbieter Google. Wird Drive nur als persönliches Backup verwendet, passiert meist nichts. Erst wenn die Inhalte auf den Google-Plattformen veröffentlicht werden und Beschwerden eingehen, wird Google aktiv und prüft die beanstandeten Daten auf Rechtsverstöße.

Die Gegenmaßnahmen

Um zu verhindern, dass die Fotos in der Cloud gesperrt werden und somit verloren sind, kann man eigentlich nur drei Gegenmaßnahmen ergreifen:

  1. Cloud-Anbieter mit Speicherort in Deutschland nutzen
  2. gespeicherte Cloud-Daten zusätzlich auf Festplatte sichern
  3. vor dem Hochladen in die Cloud, alle Daten auf dem Rechner verschlüsseln

Für die lokale Verschlüsselung kann man beispielsweise die Tools Boxcryptor oder PanBox des Fraunhofer-Instituts verwenden.

Beide Programme gibt es kostenlos im Web.

Das die Verschlüsselung von Daten in der Cloud ebenso wichtig ist, wie beim E-Mail-Versand, zeigt folgende Rechtslage:

In den USA ist es beispielsweise verboten, die eigenen Kinder am Strand zu fotografieren (auch für das private Fotoalbum).

Diese Bilder dann in der Cloud zu speichern, führt höchstwahrscheinlich zur Konto-Sperrung. Ist das Kind dann auch noch splitternackt, könnte dies sogar zur Strafverfolgung wegen Kinderpornografie führen.

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