Lästige Werbung: Ihr Widerspruchsrecht bei Werbung per Briefpost, Fax, E-Mail, SMS und Telefon

Ob Anruf von einem Glücksspiel-Unternehmen, E-Mail-Newsletter eines Kaufhauses oder eine Postwurfsendung für einen günstigen Sofort-Kredit: Gegen unaufgefordert zugschickte Werbung können Sie sich wehren. Grundlage zur Eindämmung der Werbeflut ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach §24 Abs. 4 Satz 1 des BDSG können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung wiedersprechen. Das geht auch im Nachhinein, wenn Sie beispielsweise zuvor bei einem Internetdienst der Weitergabe der Adresse zugestimmt haben.

Für den Widerspruch reicht eine formlose E-Mail, ein Fax oder Brief mit folgender Formulierung:

Ich widerspreche der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz).

Je nach Art der Werbung können Sie folgendermaßen zur Wehr setzen:

Werbung per Briefpost widersprechen

Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, kann an den Briefkasten einen Aufkleber Bitte keine Werbung einwerfen o.ä. anbringen. Nicht persönlich adressiertes Werbematerial, Postwurfsendungen oder teiladressierte Sendungen wie An alle Haushalte Münchens dürfen dann nicht mehr eingeworfen werden. Wer dennoch nicht persönlich adressierte Werbung erhält, kann über einen Anwalt den Absender kostenpflichtig abmahnen lassen. Anders sieht es bei persönlich adressierter Werbung aus; diese muss vom Postboten zugestellt werden, auch wenn am Briefkasten ein Werbung unerwünscht-Aufkleber angebracht ist.

Gewisse Linderung bietet auch ein Eintrag in die Robinsonliste des deutschen Direktmarketingverbandes e.V. Wer sich hier eintragen lässt, wird zumindest von den Mitgliedern des Verbandes von Werbung verschont. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite www.ichhabediewahl.de.

robinson-liste-daten-werbung-widersprechen

Mit der Aufnahme in die Robinsonlisten bleiben Sie nicht automatisch vor Werbung verschont. Die Beachtung der Listen erfolgt nur freiwillig. Widerspruch und Eintrag in die Robinsonliste schützen auch nicht vor unseriösen Unternehmen. Die Praxis zeigt aber, dass Werbung per Post und Fax nach Eintrag in die Robinsonlisten spürbar zurückgeht.

Werbung per Fax Widerspruch

Auch für Werbung per Fax gibt es eine Robinsonliste zur Eindämmung der Werbeflut. Sie erhalten das Antragsformular beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. in Berlin oder im Web unter www.robinsonliste.de.

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Werbung per E-Mail, Telefon und SMS

Wenn Sie keine Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS wünschen, lohnt ein Eintrag in die Robinsonliste des I.D.I Interessenverband Deutsches Internet e.V. in München (www.robinsonliste.de). Beachten Sie jedoch, dass sich nur die angeschlossenen Unternehmen – meist ausschließlich aus Deutschland – freiwillig an die Listen halten und von Werbeanrufen oder SMS-Werbung absehen. Auf E-Mail-Werbung aus dem Ausland hat ein Eintrag in die Robinsonliste keine Auswirkung.

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