Mieterhöhungen: Eine unrechtmäßige Mieterhöhung erkennen und dagegen angehen

Ihr Vermieter hat Ihre Miete erhöht? Dann sollten Sie ganz genau prüfen, ob die Mieterhöhung rechtens ist. Wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie sich wehren.

Eine Mietpreiserhöhung ist für den Mieter immer ärgerlich. Aber es gibt durchaus gute Gründe, warum ein Vermieter gelegentlich die Mietpreise erhöhen muss. Wenn beispielsweise die Qualität der Wohnung durch einen aufwändigen Ausbau verbessert worden ist, ist eine Erhöhung der Miete durchaus nachvollziehbar. Wenn aber ein Vermieter aus heiterem Himmel plötzlich die doppelte Miete haben möchte, ist das weder legal noch nachvollziehbar. Grundsätzlich sollten Sie aber bei jeder Mieterhöhung genau nachfragen und prüfen, ob Sie tatsächlich mehr bezahlen müssen.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?

Der lokal gültige Mietspiegel schreibt vor, wie hoch eine Miete maximal sein darf. Einen inoffiziellen Mietspiegel für fast alle Städte und Gemeinden in Deutschland finden Sie zum Beispiel auf der Seite www.firmendb.de/mietspiegel oder www.miet-check.de.

Auf keinen Fall darf der Vermieter über den Mietspiegel hinaus die Miete erhöhen. Deswegen sollten Sie sich bei einer Mieterhöhung über den Mietspiegel informieren und gegebenenfalls Einspruch gegen die Erhöhung einlegen, notfalls mithilfe eines Anwalts. Darüber hinaus darf ein Vermieter aber auch die Miete pro Jahr nur um 20 Prozent erhöhen, auch wenn die Miete deutlich unter dem gültigen Mietspiegel liegt. Zudem darf die Erhöhung erst nach einem kompletten Vertragsjahr erfolgen und muss mindestens zwei Monate vorher angekündigt werden.

Mieterhöhung

Eine gute Lösung mit dem Vermieter finden

Sobald Sie eine Mietpreiserhöhung akzeptieren, müssen Sie mit den Folgen leben, das heißt, eine nachträgliche Mietpreissenkung ist in der Regel nicht möglich. Deswegen sollten Sie sofort nach der Ankündigung reagieren und zu Ihrem Vermieter gehen. Oftmals ist es möglich, eine vernünftige Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Wenn Ihr Vermieter allerdings nicht einsichtig ist, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg oder der Auszug. Ohnehin werden Sie wahrscheinlich nicht viel Freude mit einem Vermieter haben, gegen den Sie juristisch vorgehen. Deswegen sollten Sie zunächst versuchen, eine Einigung mit dem Vermieter zu erzielen. Ist keine Lösung in Sicht, hilft der Mieterverein weiter. Wo Sie Ihren zuständigen Mieterverein finden, erfahren Sie auf der Seite www.mieterbund.de.

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