Ohne Helm kein Geld von der Versicherung

In Deutschland gibt es zwar keine Helmpflicht für Fahrradfahrer, wer bei der Radtour vollen Versicherungsschutz genießen möchte, sollte trotzdem stets mit Kopfschutz unterwegs sein. Denn ohne Helm tragen besonders gefährdete Radfahrer eine Mitschuld, wenn es bei einem Unfall zu Verletzungen kommt. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (AZ I-1 U 182/06) müssen Radrennfahrer im öffentlichen Straßenverkehr sogar grundsätzlich einen Helm tragen. Die Klage eine 67-jährigen, der wegen eines in einer Kurve abgestellten Traktos bremsen musste und stürzte, wurde abgewiesen. Der Schadenersatz wurde abgelehnt, da als Radrennfahrer eine erhöhte Gefährdung vorliege und Helme bei Radrennfahrern weit verbreitet seien. Daher bei der nächsten Radtour den Helm nicht vergessen.

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