Privatsphäre im Web: Daten und Fotos aus dem Internet löschen – oder von Profis löschen lassen

Das Internet vergisst nichts. Alles, was jemals im Internet „gesagt“ oder veröffentlicht wurde, bleibt im Internet. Daher sollte man aufpassen, was man bei Facebook & Co. oder auf der eigenen Webseite veröffentlicht. Schließlich geht es um die digitale Reputation. Niemand kann garantieren, dass die peinlichen Partyfotos oder Beschimpfungen nicht auch vom Vorgesetzten gefunden werden. Mögliche Folgen: Karriereknick, Namensmissbrauch oder Mobbing. Die gute Nachricht für alle, die Peinliches bereits veröffentlicht haben: Auch wenn Daten und Fotos bereits im Netz sind, gibt es eine Chance, die unliebsamen Einträge wieder zu löschen. Vor allem, wenn es um Fotos oder Informationen geht, die andere über Sie ins Netz gestellt haben.

Was weiß das Netz über mich?

Fotos ins Netz stellen, Wunschzettel anlegen, in sozialen Netzen mitmachen – die Liste der Möglichkeiten des Mitmach-Webs sind lang. Was dabei oft vergessen wird: die einmal veröffentlichten Daten lassen nur schwer wieder löschen. Ebenfalls kritisch: viele Daten sind für jedermann sichtbar. Folgende Informationen sind zum Beispiel problemlos über die Google-Suchmaschine auffindbar:

  • Name und Profilfoto bei Facebook, Xing und mySpace
  • Telefonnummer und Adresse aus dem Telefonbuch
  • Amazon-Wunschzettel
  • Lieblingsmusik bei last.fm
  • Forenbeiträge

Wer wissen möchte, was alles über einen selbst (oder andere) gespeichert ist, kann es ausprobieren: Einfach die Personensuchmaschine www.123people.de aufrufen, den eigenen Namen (oder den von Freunden) eingeben – und erstaunt sein, was bereits für jedermann sichtbar im Netz steht.

Wenn Fremde Fotos und Daten veröffentlichen: Löschung beantragen

Kritisch wird’s, wenn Fremde Fotos und Daten über einen selbst im Web veröffentlichen. Während Sie bei Facebook & Co. die eigenen Beiträge meist selbst wieder entfernen können, wird’s bei Daten, die von anderen ins Netz gestellt wurde, schwieriger. Unmöglich ist es aber nicht. Hat jemand zum Beispiel ohne Ihre Zustimmung ein Foto von Ihnen veröffentlicht, können Sie folgendermaßen die Löschung veranlassen:

1. Im ersten Schritt ermitteln Sie den Webseitenbetreiber, auf dessen Webseite das Foto oder die kompromittierenden Informationen veröffentlicht wurden. Den Betreiber erfahren Sie im Impressum der Webseite.

Fehlt das Impressum, finden Sie bei Webseiten mit der Endung „.de“ den Inhaber über die Webseite www.nic.de heraus. Bei internationalen Webseiten mit der Endung „.com“ verwenden Sie Suchfunktion der Webseite www.allwhois.com.

2. Fordern Sie den Webseitenbetreiber schriftlich dazu auf, die jeweiligen Fotos oder Daten zu löschen. Einen Musterbrief zur Datenlöschung (Abmahnung wegen Persönlichkeitsverletzung, Verpflichtung zur Löschung gemäß § 35 Abs. II BDSG.) und die dazu passende Unterlassungserklärung finden Sie auf der Downloadseite von ComputerBild.

3. Sollte der Webseitenbetreiber der Aufforderung zum Löschen nicht nachkommen, wenden Sie sich im nächsten Schritt an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.

4. Damit die gelöschten Daten auch aus den Google-Suchtreffern verschwinden, können Sie zusätzlich bei Google die Löschung beantragen. Hierzu rufen Sie die Webseite https://www.google.com/webmasters/tools/removals auf, melden sich mit Ihren Google-Zugangsdaten an und beantragen per Klick auf „New removal request“ die Löschung.

Professionelle Löschdienste

Statt die Löschung der Daten selbst in die Hand zu nehmen, können Sie alternativ auch kommerzielle Löschdienste beauftragen. Die übernehmen gegen eine Gebühr die Löschung der Daten. Pro Löschauftrag sind rund 30 Euro fällig – allerdings ohne Erfolgsgarantie. Ob die Daten danach wirklich verschwunden sind, garantiert keiner der kommerziellen Löschanbieter wie Ruflotse oder Mein Ruf im Netz.

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