Schufa-Beschwerde und -Einspruch: Bei der Schufa gespeicherte Daten prüfen und sich gegen falsche Einträge wehren

Jeder kennt die Schufa, und jeder hat – meist unbemerkt – fast täglich mit der Schufa zu tun. Wenn Sie zum Beispiel bei einem Onlinehändler einkaufen, erhalten Sie je nach Schufa-Bonität unterschiedliche Bezahlvarianten angeboten. Kunden mit guter Schufa-Bonität können auf Rechnung kaufen, mit schlechter Bonität wird nur Vorkasse oder Kreditkarte angeboten. Gleiches passiert bei Ratenkrediten: Je nach Schufa-Bonität gibt es den Kredit zu unterschiedlichen Konditionen. Ärgerlich nur, wenn bei der Schufa falsche oder längst veraltete Einträge gespeichert sind. Ob das so ist, können Sie leicht prüfen – und Faschleinträge korrigieren lassen.

Das Prüfen und Korrigieren der eigenen Schufa-Einträge funktioniert folgendermaßen:

1. Zuerst fordern Sie bei der Schufa eine Bonitätsauskunft an. Die gibt es für jeden einmal im Jahr kostenlos. Das korrekte Formular zur kostenlosen Schufaauskunft finden Sie auf der Seite https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1. Wie es genau funktioniert und worauf Sie bei der Bestellung der „Datenübersicht nach §34 BDSG“ achten müssen, steht ausführlich im Tipp „Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen„.

2. Nach wenigen Tagen erhalten Sie per Post die kostenlose Bonitätsauskunft der Schufa. Prüfen Sie, ob alle Daten korrekt sind und keine wichtigen Daten fehlen, vor allem Hinweise auf bereits abbezahlte Kredite oder unberechtigte Forderungen. Bei unberechtigten Forderungen gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn Sie gerichtlichen Bescheiden nicht widersprechen, werden auch unberechtigte Forderungen rechtskräftig. Gleiches gilt, wenn Sie zwei Mal angemahnt wurden, zwischen erster Mahnung und der Schufa-Meldung vier Wochen Zeit lagen und Sie der Forderung nie widersprochen haben.

3. Sollten die Bonitätsauskunft falsche Einträge aufweisen, können Sie sich schriftlich beschweren. Dazu fotokopieren Sie alle Unterlagen, die den Falscheintrag nachweisen und schicken sie per Post an die Schufa. Die Schufa muss dann alle strittigen Einträge bis zur endgültigen Klärung sperren.

4. Sollte sich die Schufa nicht bewegen, können Sie im nächsten Schritt den Schufa-Ombudsmann einschalten. Unter www.schufa-verbraucherbeirat.de/de/home finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Wichtig: Der Ombudsmann wird erst tätig, wenn Sie sich zuvor bei der Schufa beschwert haben, diese sich aber weigert, den Fall zu klären.

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5. Sollte auch das Einschalten des Ombudsmanns nicht zum Erfolg führen, können Sie sich im letzten Schritt an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden. Wer für Ihr Bundesland zuständig ist, erfahren Sie auf der Webseite datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.html.

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