Schufa: Kein Rechtsanspruch auf Scoring-Details in der Selbstauskunft

Ob man kreditwürdig ist oder nicht, hängt von der Schufa ab. Fast alle Banken entscheiden anhand des sogenannten Scorings, ob der Kredit für das Auto, den Urlaub oder neue Möbel gewährt wird. Wie genau das Scoring aufgebaut ist, verrät die Schufa nicht. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) muss sie es auch nicht. Die Schufa muss nicht offenlegen, wie die Kreditwürdigkeit berechnet wird.

Schufa-Scoring bleibt Betriebsgeheimnis

Das BGH in Karlsruhe wies damit die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück (Aktenzeichen: VI ZR 156/13) Geprüft wurde die Klage einer Autokäuferin, der aufgrund eines schlechten Schufa-Scorings die Autofinanzierung verweigert wurde. Die Klägerin wollte bewirken, dass die Schufa die Formeln und mathematisch-statistischen Berechnungen darlegen muss, wie genau das Scoring kalkuliert wird. Laut BGH darf das Scoring-Verfahren auch weiterhin Betriebsgeheimnis der Schufa und ähnlicher Kreditbewerter bleiben. Die Schufa habe an der Geheimhaltung ein „schutzwürdiges Interesse“.

Weitere Informationen zur BGH-Urteil, zur Selbstauskunft und der Klage finden Sie hier:

schufa-selbstauskunft-zdf-wiso-mediathek

Nach oben scrollen