Schwarze Liste der Versicherungen: Kostenlose Selbstauskunft beim HIS-System der Versicherungen anfordern

Die Schufa-Liste kennt jeder. Hier sammeln Banken Informationen über Kredite und Kreditanträge. Weniger bekannt aber genau so brisant ist die Schwarze Liste der Versicherungen. Über rund zehn Millionen Bundesbürger haben die Versicherungen im sogenannten HIS (Hinweis- und Informationssystem) Daten gespeichert. Ob auch Ihre Daten erfasst sind, können Sie mit einer kostenlosen Selbstauskunft ganz einfach herausfinden.

Böser, böser Versicherungskunde

Das HIS-Informationssytem ist praktisch die Schufa der Versicherungen. Die Schwarze Liste (offiziell nennen die Versicherer die Liste natürlich nicht so) ist in sieben Sparten unterteilt:

  • KFZ-Versicherungen
  • Unfall-Versicherungen
  • Rechtsschutz-Versicherungen
  • Sachversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Transportversicherungen
  • Haftpflicht-Versicherung.

Pro Sparte merken sich die Versicherungen unterschiedliche Daten und speichern zum Beispiel, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine gewisse Anzahl von Schäden meldet. Oder wer wiederholt die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt. In der Lebensversicherungs-Akte landen alle Kunden, die für Versicherungen als erhöhter Risikofall eingestuft wurden. In der KFZ-Sparte sind zum Beispiel auffällige Schäden notiert oder alle Schäden, die auf Gutachterbasis abgerechnet wurden.

Die Versicherungsbranche möchte mit der Schwarzen Liste potenziellen Versicherungsbetrügern das Handwerk legen. Doch aufgepasst: Wer einmal auf der Schwarzen Liste der Versicherer steht, kann Probleme bekommen. Sobald Sie eine neue Versicherung abschließen möchten, schaut der Versicherer im HIS nach, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen. Falls ja, wird der Antrag meist ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Oft wird noch nicht einmal nach dem genauen Grund geschaut – ein Eintrag im HIS (egal aus welchem Grund) reicht dann für die Ablehnung.

Steh‘ ich drauf? –  Selbstauskunft einholen

Die gute Nachricht: Einmal pro Jahr können Sie eine kostenlose Selbstauskunft beantragen und damit prüfen, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen und ob die Einträge gerechtfertigt sind. Die Schwarze Liste wird von der „informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH“ geführt. Informationen zur Selbstauskunft finden Sie auf der Seite www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/.

Die Selbstauskunft gibt es nur postalisch. Um die Selbstauskunft zu beantragen, schreiben Sie einen Brief an folgende Adresse:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

Wichtig: Um den Antrag bearbeiten zu können, sollten die Anfrage folgende Informationen enthalten:

  • Lesbare Kopie Ihres Personalausweises
  • Nachname und ggf. Geburtsname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift (keine Postfachanschrift)
  • Voranschriften der letzten 5 Jahre (erhöhen die Vollständigkeit der Selbstauskunft)

Bei Anfragen zu Auto-Versicherungen, sind zudem folgende Informationen notwendig:

  • die Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
  • zusätzlich das Kfz-Kennzeichen
  • einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)

Geht es um Immobilien, müssen Sie mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs nachweisen, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind.

Musterbriefe als PDF herunterladen

Auf der rechten Seite der informa-Webseite finden Sie die Links zu den passenden Musterschreiben. Oder Sie klicken auf die folgenden Direktlinks:

Falscher Einträge auf der Schwarzen Liste?

In der Regel dauert es nur wenige Tage, bis die Selbstauskunft im Briefkasten landet. Alle dort gespeicherten Daten bleiben für mindestens fünf Jahre gespeichert. Sofern keine erneute Meldung erfolgt, werden die Einträge nach fünf Jahren automatisch gelöscht.

Doch was tun, wenn dort falsche Einträge vorhanden sind? Dann sollten Sie sowohl bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH als auch bei der jeweiligen Versicherung beschweren, die für den Eintrag verantwortlich ist. Passiert nichts, wenden Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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