Skiunfall: Ohne Helm trägt das Opfer Mitschuld

Für Kopfverletzungen nach einem Skiunfall gibt es nur mit Helm vollen Schadenersatz. Das Opfer trägt deshalb eine Mitschuld, weil die Verletzungen mit Helm geringer gewesen wären oder man sie ganz vermeiden hätte können.

Ein Skifahrer auf der Piste war gestürzt und rutschte in zwei unschuldige Wintersportler hinein. Einer davon wurde mit Kopfverletzungen zum Teil schwer verletzt und musste mit dem Hubschrauber abtransportiert werden. Das Opfer muss nun auf einen beträchtlichen Teil der normal zustehenden Schadensersatzansprüche verzichten, weil er keinen Skihelm getragen hatte. Das war die Konsequenz aus einem Rechtsstreit zwischen zwei beteiligten Skifahrern, welcher sich über zwei Instanzen hinweg zog.

Voller Schadensersatz in erster Instanz

Die Rechtsstreit vor dem Landgericht endete in erster Instanz damit, dass der Unfallverursacher zu vollem Schadenersatz verurteilt wurde. Hauptargument war, dass der Skihelm gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Außerdem muss derjenige, der  einen Unfall verschuldet hat, grundsätzlich für alle Folgen aufkommen, wenn dem Opfer kein Mitverschulden nachzuweisen ist. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers akzeptierte allerdings dieses Urteil nicht und so wurde der Fall erneut verhandelt – dieses Mal vor dem Oberlandesgericht.

Chute d'un skieur

Oberlandesgericht erkennt Opfer-Mitverschulden

Eine Wende im Fall trat ein. Das Oberlandesgericht gab den Einwänden der Versicherung Recht und erkannte ein Mitverschulden beim Unfallopfer. In der Begründung wurde argumentiert, dass die Kopfverletzungen durch das Tragen eines Helms hätten vermieden werden können (Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 8 U 3652/11). Weil der Verletzte keinen Helm getragen hat, muss er nun die Hälfte der Behandlungskosten für die Verletzung selbst tragen. Durch den zunehmenden Betrieb auf den Skipisten sei es auch nicht mehr vertretbar, ohne Helm unterwegs zu sein.

Ohne Helm auf der Skipiste gehen Sie ein Risiko ein und müssen in Kauf nehmen, dass Sie sich bei einem Unfall an den möglichen Folgen finanziell zu beteiligen haben. Nicht nur deshalb sollte für alle Skifahrer der Helm ein selbstverständlicher Begleiter sein.

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