So lange sind Gutscheine gültig

Bequem ist es ja, das Verschenken von Gutscheinen. Wer zu Weihnachten, Ostern oder dem Geburtstag keine Geschenkidee hat, macht es sich einfach und verschenkt einen Gutschein. Sonderlich originell ist das zwar nicht, dafür kann sich der Beschenkte später das Geschenk selbst aussuchen.

Stellt sich nur die Frage, wie lange so ein Gutschein eigentlich gültig ist. Ein Jahr? Zwei Jahre? Oder sogar unbegrenzt?

Ganz klar ist das nicht geregelt, es gibt aber eindeutige Urteile zur Gültigkeit von Gutscheinen: Ohne aufgedruckte Befristung ist ein Gutschein mindestens drei Jahre gültig. Ist eine Befristung angegeben, gilt er mindestens bis zum angegebene Zeitraum. Der Zeitrahmen darf aber nicht zu knapp bemessen sein: Einigen Gerichten sind sogar zehn Monate zu wenig. Mindestens zwölf Monate sollten es schon sein.

Ganz wichtig: Auch wenn der Gutschein bereits verfallen ist, muss der Händler Ihnen den Geldwert zurückerstatten. Er darf allerdings mögliche Kosten abziehen.

Generell gilt bei Gutscheinen: Eine Auszahlung gegen Bargeld ist nicht möglich; Sie haben lediglich das Recht auf Waren, Produkte oder Dienstleistungen.

Und wie sieht es mit der Übertragbarkeit aus? Jeder Gutschein kann beliebig weitergegeben, verkauft oder verschenkt werden.

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