So viel dürfen Rentner hinzu verdienen

In Zeiten stagnierender oder sinkende Renten, empfiehlt es sich für viele Rentner, ein paar Euro dazuzuverdienen. Stellt sich die Frage, wie viel man als Rentner zusätzlich zur Rente verdienen darf. Wann sind die Obergrenzen erreicht?

Ganz einfach:

Altersrentner über 65 Jahren:
Als Altersrentner über 65 können Sie beliebig viel dazu verdienen. Auf die Rente hat das keine Auswirkungen. Weder wird die Rente gekürzt, noch muss der Job bei der Rentenversicherung gemeldet werden.

Doch aufgepasst: Liegen die Einkünfte über 400 Euro pro Monat, sind sie steuerpflichtig. Zudem fallen dann auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Altersrenter unter 65 Jahren:
Sind Sie als Altersrentner unter 65 Jahren alt, dürfen Sie als Vollrentner maximal 350 Euro pro Monat dazu verdienen. Zweimal pro Jahr darf es auch mehr sein. In zwei Monaten im Jahr sind 700 Euro pro Monat möglich.

Bleiben Sie unterhalb der Grenzen, bleibt die Rente unangetastet. Liegen Sie jedoch nur einen Euro darüber, kann die Rente gekürzt werden. Sie zählen dann als sogenannter Teilrentner (siehe unten).
Hinweis: Die Höchstgrenzen können sich von Jahr zu Jahr ändern. Aktuelle Infos erhalten Sie kostenlos beim Deutschen Rentenversicherung Bund unter der kostenfreien Rufnummer 0800 999 1919.

Teilrentner/innen:
Wer als Rentner unter 65 Jahren die o.g. Höchstgrenzen überschreitet, muss den Verdienst bei der Rentenversicherung anmelden. Zudem erhalten Sie dann nur noch eine sogenannte Teilrente.

Wichtig: Die genaue Höhe des maximal erlaubten Zuverdienstes wird für jeden Rentner individuell berechnet. Daher empfiehlt es sich, vor der Annahme eines Jobs die individuelle Höchstgrenze berechnen zu lassen. Je nach Verdienst kann die Rente dabei um bis zu zwei Drittel gekürzt werden.

Erwerbsminderungsrente:
Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente liegt die Höchstgrenze fürs Hinzuverdienen bei 350 Euro im Monat; zweimal im Jahr dürfen es auch 700 Euro pro Monat sein. Liegt der Verdienst höher oder handelt es sich um eine regelmäßige Beschäftigung, kann der Rentenanspruch drastisch gemindert werden.

Witwenrentner:
Auch als Witwenrentner/in können Sie eine zusätzliche Tätigkeit aufnehmen. Hierbei sind aber keine Hinzuverdienstgrenzen maßgeblich, sondern bestimmte Freibeträge. Wie hoch die Freibeträge sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hier hilft nur konkretes Nachfragen beim Versicherungsträger.

Weitere Informationen und Auskünfte zur Rente erhalten Sie hier:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Servicetelefon: 0800 333 1919.
E-Mail: drv@drv-bund.de
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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