Egal wo wir uns im Internet bewegen, müssen wir darauf achten, ob wir die Rechte anderer verletzen oder nicht. Abmahnungen wegen unrechtmäßigen Facebook-Postings oder widerrechtlichem Filesharing können eine der unangenehmen Folgen sein. Jedem sollte mittlerweile klar sein, dass das Internet nicht so anonym ist, wie es den Anschein hat. Über Internet-Recht, aktuelle Urteile und Trends berichtet der Rechtsanwalt Sören Siebert auf seiner Webseite „E-Recht24.de“.
Abmahnungen kannte man bislang nur von illegalen Downloads, meist Musik und Filmen. Neu ist die Masche, nicht nur den Download und Besitz illegaler Musik und Filme abzumahnen, sondern auch das Streaming, also das Live-Anschauen im Browser. So geschehen bei Nutzern des Erotikportals RedTube. Sie erhielten eine Abmahnung der Anwaltskanzlei A+C (Urmann + Collegen). Kostenpunkt pro Abmahnung: rund 250 Euro.
Manchmal kann man nicht verhindern, dass Dritte den Login bei Facebook beobachten. Insbesondere gilt das für den Arbeitsplatz. Da können Kollegen schon mal etwas genauer hinschauen. Die Folgen können gravierend sein. Es können gefälschte Fotos oder Kommentare eingestellt werden. Und was das für Konsequenzen nach sich zieht, zeigen die Nachrichten im Fernsehen oder im Radio. Viele Anwälte durchforsten Postings um einen Grund zu finden, Ihre überteuerten Abmahnungen zu versenden. Aber auch die Fahndungsarbeit der Polizei lässt Facebook nicht außen vor. Die Einrichtung einer zweites Sicherheitsabfrage erschwert hier den Zugriffsversuch durch unberechtigte Personen.
Vielleicht haben auch Sie sich schon einmal krank gemeldet, obwohl es Ihnen gut ging oder haben dies in näherer Zukunft vor. Damit sind Sie nicht allein, denn vor allem in den Wintermonaten steigt die Zahl der Krankmeldungen regelmäßig an. Bevor Sie sich einen freien Tag auf Krankenschein gönnen, sollten Sie allerdings auch die möglichen Konsequenzen bedenken.
Kollegen, Chef und andere Personen des beruflichen Umfelds können ganz schön nerven. Klar, dass Sie sich dann auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken einmal über sie auslassen möchten – aktuelle Erfahrungen aus dem Arbeitsrecht zeigen aber, dass Sie sich das besser zweimal überlegen. Denn Beleidigungen auf Facebook können schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Brückentage erleichtern den Umgang mit Feiertagen und sind eine motivierende Geste, die wieder Lust auf die Arbeit macht. Allerdings regelt das Bundesurlaubsgesetz nicht, wie der Arbeitgeber mit ihnen umzugehen hat. Deswegen sollten Sie sich als Angestellter in Sachen Brückentage an die individuellen Abmachungen halten und einige häufige Fehler vermeiden.
Besitzer von WLAN-Routern sollten diese grundsätzlich verschlüsselt betreiben. Ein Gericht bestätigte vor kurzem in einem Urteil die Zahlung einer hohen Abmahngebühr für einen illegalen Download. Der Besitzer des WLAN-Netzwerkes hatte den Download aber selber gar nicht durchgeführt. Als Begründung führte das Gericht die fehlende Verschlüsselung an, für die jeder WLAN-Besitzer selber sorgen muss. Mit einer einfachen Gedächtnisstütze können Sie ein bis zu 63 Zeichen langes WPA2-Passwort erstellen und es sich sogar merken. Solche Passwörter sind auf normalem Wege praktisch nicht zu knacken.