Verkäufer müssen ab Februar 2018 Bildrechte an eBay abtreten

Bereits im September 2017 erhielten die gewerbetreibenden Händler neue AGB´s mit der Ankündigung, ihre Bildrechte an die Handelsplattform eBay abzutreten. Ebenfalls verboten ist in diesem Zusammenhang dann auch die Einbindung von Wasserzeichen. Wer die Rechte an seinen Bildern nicht abtreten will, dem droht eBay mit Sperrung des Verkäufer-Kontos.

Hintergrund des Abtretungs-Zwangs

Ab Februar 2018 werden die Bilder zur Vervollständigung des eBay-Katalogs verwendet. Die Verkäufer können dann aus diesem Katalog Bilder und Produktdaten ihren eigenen Angeboten hinzufügen. Dieses Verfahren soll die Kauferfahrung von Kunden vereinheitlichen, die Bewerbung der Angebote, sowie die Sichtbarkeit in der Artikelsuche verbessern.

Im eBay-Verkäuferportal heißt es wie folgt:

Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass wir Sie auffordern werden, uns das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen:

  • Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.
  • Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
  • Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.

Händler sind verärgert

Dass dies bei den Händlern nicht gut ankommt, kann sich jeder denken. Viele befürchten den Missbrauch ihrer Produktfotos. Aber es gibt dabei auch noch ein ganz anderes Problem. Große Händler bekommen von ihren Lieferanten die Produktbilder zur Verfügung gestellt und sind daher oft nicht berechtigt, die Rechte an eBay abzutreten.

Diese Tatsache ist eBay zwar bekannt, scheint sie aber nicht besonders zu interessieren. Eine Alternative gibt es nicht. Wer weiterhin auf eBay verkaufen möchte, muss dann wohl ohne Produktfotos auskommen oder seine Produkte selbst fotografieren, was einen erheblichen Zeitaufwand nach sich zieht.

Meine Meinung

Meine Meinung dazu ist, dass dies an Enteignung grenzt. eBay nutzt mit diesem Verhalten seine Marktposition schamlos aus, da es kaum ernstzunehmende Alternativ-Plattformen gibt. Das Internet ist halt keine Demokratie.

Da bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten, ob die Erzwingung von Bildrechten in Deutschland überhaupt rechtens ist. Einige Händler werden sich diesbezüglich bestimmt mit ihren Rechtsanwälten beraten.

Nach oben scrollen