Vor dem Umzug ist nach dem Umzug

Ein neuer Arbeitgeber, eine neue Liebe oder ein neues Familienmitglied sind die häufigsten Gründe, warum Menschen umziehen. Ist die neue Wohnung gefunden, gibt es eine lange Liste mit Punkten, die man vor und nach dem Umzug abarbeiten muss. Welche das sind, fassen wir in einer kurzen Checkliste zusammen.

Bevor die ersten Handgriffe getätigt werden, muss zuerst einmal die Kündigung geschrieben und dem Vermieter übermittelt werden. Ist dieser informiert und der Tag des Auszugs festgelegt, geht es ans Packen. Wer einen kleinen Haushalt führt, kann den Umzug mit ein paar Freunden oder Familienmitgliedern über die Bühne bringen. Für größere Haushalte kann man sich beispielsweise unter Umzug4me.de ein paar Angebote einholen, wie teuer der Einsatz eines Umzugsunternehmens wäre.

Checkliste für Jedermann

Gehen die Kinder noch zur Schule oder sogar in den Kindergarten, müssen die Institutionen über den Umzug informiert werden, ebenso wie der aktuelle Arbeitgeber. Auch wenn die neue Adresse für diesen nicht wirklich relevant ist, muss er die Lohnsteuerkarte aus dem letzten Jahr sowie die letzte Gehaltsabrechnung per Post verschicken. Ebenfalls über den Umzug informiert werden, müssen die Versicherung, die Krankenkasse, das Finanzamt sowie die Bank. Sind diese alle benachrichtigt, hilft ein zusätzlicher Nachsendeauftrag für sechs bis zwölf Monate, alle Briefe und Pakete an die neue Adresse weiterzuleiten – für den Fall, dass ein Freund oder eine Firma den Umzug nicht mitbekommen hat.

Des Weiteren müssen der Telefon- und Kabelanschluss sowie die Internetverbindung umgemeldet oder gekündigt werden, je nachdem, was in den aktuellen Verträgen drin steht. Der Stromversorger sollte hingegen erst am Tag des Auszugs informiert werden, da er den letzten Zählerstand benötigt, bevor man die Wohnung endgültig verlässt. Die Benachrichtigung kann sowohl telefonisch als auch schriftlich erfolgen, wichtig ist nur, dass die neue Adresse für die Abschlussrechnung angegeben wird. Gas und Wasser müssen in manchen Fällen auch ab- bzw. umgemeldet werden.

Bezieht man regelmäßige Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements, sollten auch die Verlagshäuser über den Umzug und die neue Adresse informiert werden, auch wenn die Lieferungen mit dem Nachsendeauftrag trotzdem ankommen würden. Zu guter Letzt muss noch die Gebühreneinzugszentrale benachrichtigt werden. An dem Tag der Wohnungsübergabe ist es sinnvoll, ein Übergabeprotokoll anzufertigen – nur für den Fall, dass sich der Vermieter z.B. noch Wochen später über mangelnde Schönheitsreparaturen beschwert und Geld einfordert.

Steht der Tag des Umzugs an, ist es immer sinnvoll, einen Babysitter oder eine Kinderbetreuung zur organisieren, damit der Nachwuchs bespaßt wird, während die Eltern Kartons schleppen müssen.

Nach oben scrollen