Vorsicht für Betrügerschreiben vom Zentralen Registergericht Kassel

Die Verbraucherzentrale in Hamburg warnt momentan vor Betrügern im Bereich der Insolvenzschuldner. Personen, bei denen gerade ein Insolvenzverfahren im Gange ist, sollten vorsichtig sein, wenn sie ein Schreiben erhalten, das angeblich von einem Zentralen Registergericht in Kassel stammt. Die Betrüger verlangen in diesem Schreiben vom Insolvenzschuldner 79 Euro für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Die Adressen besorgen sie sich höchstwahrscheinlich aus dem Internet. Besonders verbreitet ist diese Betrüger-Post in Hamburg, aber auch in anderen Städten. Also Vorsicht: Denn hierbei handelt es sich um gefälschte Forderungen.

Insolvenzschuldner sollten das Schreiben vorher genau prüfen

Auf den ersten Blick wirkt das Formular amtlich. Sogar das Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Insolvenzschuldner stimmen. Der Absender Kassler Gericht lässt zunächst vermuten, dass das Anschreiben an den Insolvenzschuldner richtig ist. So sieht das gefälschte Schreiben der Betrüger aus:

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Aus Angst vor weiteren Forderungen haben Insolvenzschuldner die Summe in Höhe von 79 Euro meist bezahlt, auch dann wenn ihr Insolvenzverfahren gar nicht in Kassel angemeldet wurde. Doch bezahlen sollte man auf keinen Fall. Denn das Registergericht in Kassel ist gar nicht für Insolvenzverfahren zuständig. Was einem auch zu denken geben sollte, sind die Bankdaten, denn das Konto, auf dem die 79 Euro eingezahlt werden sollen, befindet sich in Bulgarien. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Schreiben berechtigt ist oder nicht, der sollte sich zunächst mit dem zuständigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Meist besitzen die Betrügerschreiben auch auffällige Rechtschreibfehler, das deutet meist schon auf einen Betrug hin.

Insolvenzschuldner: Wie kann ich mich dagegen wehren?

Wer als Insolvenzschuldner solch ein Schreiben erhalten hat, der sollte die geforderte Summe von 79 Euro auf keinen Fall bezahlen. Besser ist es, direkt bei der nächsten Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft eine Betrugsanzeige zu erstatten. Wer sich nicht sicher ist, der sollte sich noch einmal bei seinem Insolvenzschuldner melden und nachfragen. Der Insolvenzschuldner sollte sich zudem direkt mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.

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