Wenn Hunde zubeißen – Die Konsequenzen

Ein Hund bereitet seinem Halter jede Menge Freude, kann jedoch auch zum Problem werden. Schnell können unangenehme Situationen während eines Spaziergangs entstehen. Vor allem dann, wenn Ihr Tier unangeleint mit Ihnen unterwegs ist, lauern Gefahren. Selbst wenn Sie nur Hundeführer und nicht Besitzer des Tieres sind, haften Sie unter Umständen für den Fall, dass der Hund eine Person verletzt. Ein Hundebiss führt nicht selten zu einer Anklage und damit zur Verhandlung vor einem Amtsgericht.

Kommen Sie Ihrer Aufsichtspflicht unbedingt nach

Einen Hund unbeaufsichtigt im Freien laufen zu lassen, stellt eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht des Halters dar. Nicht nur zivilrechtlich gesehen haftet der Besitzer für seinen Hund immer dann, wenn durch diesen Personenschäden verursacht werden. Auch eine strafrechtliche Relevanz ist in nicht wenigen Fällen gegeben. Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung kann schneller im Raum stehen als gedacht.

Auch auf eigenem Grundstück besteht Gefahr

Selbst dann, wenn Ihr Hund sich durch ein Schlupfloch von Ihrem Grundstück entfernt, kann es schwierig werden. Trifft das Tier auf einen anderen Hund, der vielleicht noch angeleint ist, sind Beißereien nahezu vorprogrammiert. Eine Person, die dies verhindern möchte und die Tiere trennen will, wird schnell verletzt – Entweder durch einen Biss oder aber es kommt zum Sturz. Sie sollten aus diesem Grund Ihr Grundstück so sicher einzäunen, dass Ihr Hund keine Möglichkeit zum unerlaubten Verlassen des Geländes hat. Dies gilt auch für kleine Hunde, denn selbst die können bekanntlich Schäden in einem nicht unbeträchtlichen Ausmaß anrichten. Um finanziell vorzubeugen, können mögliche Schäden teilweise über eine Hundehaftpflicht-Versicherung abgesichert werden.  

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