Windows Jugendschutz: Spiele-Nutzung einschränken

PC-Spiele werden von vielen Eltern besonders kritisch beäugt, insbesondere Ego-Shooter mit brutalen und gewaltverherrlichenden Gewaltszenen. Auf Wunsch können Sie die Nutzung von PC-Spielen gezielt einschränken und zum Beispiel nur Spiele mit einer bestimmten Altersfreigabe zulassen. Gehen Sie hierzu folgendermaßen vor:

1. Aktivieren Sie zunächst – wie oben beschrieben – die Jugendschutzfunktion für den betreffenden Benutzer.

2. Klicken Sie im Jugendschutz-Konfigurationsfenster auf Spiele.

3. Bestimmen Sie zunächst, ob Spielen generell erlaubt (Ja) oder untersagt sein soll (Nein). Wenn Sie sich für die Option Ja entscheiden, klicken Sie anschließend auf Spielfreigaben festlegen.

4. Im nächsten Fenster legen Sie fest, welche Spiele erlaubt sind und welche nicht. Maßgeblich ist dabei das Bewertungssystem USK der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (www.usk.de). In Deutschland sind fast alle zugelassenen Spiele mit dem USK-Label versehen. Auf dem USK-Aufkleber steht exakt, bis zu welchem Alter das Spiel freigegeben ist, etwa Freigegeben ab 12 Jahren.

Spiele, die vor aus dem Ausland importiert wurden, sind leider nicht mit der USK-Empfehlung versehen. Im oberen Teil des Dialogfensters bestimmen Sie, was mit solchen Spielen geschehen soll. Wählen Sie die Option Spiele ohne Freigabe blocken, um Spiele ohne USK-Bewertung generell zu untersagen.

Schließen Sie das Fenster mit OK, sobald Sie die gewünschte USK-Stufe gewählt haben.

5. Statt der USK-Einstufung zu vertrauen, können Sie auch manuell eine Liste der erlaubten und blockierten Spiele pflegen. Hierzu klicken Sie auf Bestimmte Spiele zulassen oder blocken. Im nächsten Fenster sind alle derzeit installierten PC-Spiele gelistet. Bestimmen Sie per Mausklick für jedes Spiel, ob es generell zugelassen oder geblockt werden soll. Mit der Option Benutzerfreigabeeinstellung erfolgt die Bewertung anhand der USK-Einstufung.

6. Schließen Sie das Fenster mit OK, sobald die Spieleinstellungen wie gewünscht konfiguriert sind.

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