Windows Kindersicherung und Jugendschutz: Internetzugriff steuern

Mit aktiviertem Jugendschutz können Sie bequem den Zugriff auf das Internet einschränken. Damit lassen sich beispielsweise pornografische, rassistische oder Gewalt verherrlichende Webseiten gar nicht erst anzeigen. Folgende Schritte sind hierzu notwendig:

1. Klicken Sie im Jugendschutz-Fenster auf Windows-Webfilter.

2. Wählen Sie die Option Einige Websites oder Inhalte blocken.

3. Im unteren Teil des Dialogfensters legen Sie anschließend fest, welche Webseiten angezeigt werden dürfen und welche nicht. Dabei stehen folgende Webeinschränkungsstufen zur Verfügung:

– Hoch

Mit dieser Einstellung unterbindet Windows den Zugang zu fast allen Webseiten. Einzige Ausnahme sind Webseiten, die explizit als kinderfreundlich gekennzeichnet sind, sowie alle Webseiten, die Sie manuell in die Webzulassungsblockierungs-Liste eingetragen haben.

 Mittel

Mit dieser Option versucht Windows, anhand des Inhalts der Webseite automatisch zu erkennen, ob diese anstößig ist oder nicht. Kommt Windows eine Webseite verdächtig vor, wird der Zugang zum bestreffenden Webangebot gesperrt.

– Keine

Mit dieser Einstellung verzichten Sie auf die automatische Einschränkung. Die Steuerung, welche Webseiten nicht erlaubt sind, erfolgt manuell über die Webzulassungsblockierungs-Liste.

– Benutzerdefiniert

Sehr praktisch ist die Möglichkeit, bestimmte Inhaltskategorien zu bestimmen. Wählen Sie aus der Liste Kategorien die Inhalte aus, die beim Surfen im Internet nicht angezeigt werden sollen.

Kein hundertprozentiger Schutz

Der Webfilter ist eine praktische Möglichkeit, die Kleinen vor unerwünschten Webseiten zu bewahren. Perfekt ist der Schutz allerdings nicht. Auch wenn die Erfolgsrate beim Erkennen jugendgefährdender Webseiten sehr hoch, können auch mit den ausgeklügeltsten Filtern noch unerwünschte Webseiten „durchrutschen“.

4. Mit den oben genannten Optionen zum automatischen Blockieren versucht Windows automatisch, anhand der Webinhalte bestimmte Seiten herauszufiltern. Alternativ hierzu können Sie auch manuell festlegen, welche Webseiten zugelassen sind und welche nicht. Hierzu aktivieren Sie die Option Nur Websites zulassen, die in der Zulassungsliste enthalten sind und klicken anschließend auf Webzulassungsblockierungs-Liste bearbeiten.

5. Geben Sie im nächsten Fenster die gewünschte Webadresse ein, und entscheiden Sie mit den Schaltfläche Zulassen oder Blockieren, ob ein Besuch der Webseite gestattet ist oder nicht.

Auch der Extremfall ist möglich: Wenn Sie die Option Nur zugelassen Websites zulassen wählen und die Liste der zugelassenen Webseiten leer lassen, wird generell der Zugriff auf alle Webseiten unterbunden.

Möchten Sie lediglich eine „Schwarze Liste“ verbotener Seiten definieren, schalten Sie das Kontrollkästchen Nur Websites zulassen, die in der Zulassungsliste enthalten sind wieder aus. Damit werden alle Seiten, bis auf die Seite aus der „Schwarzen Liste“ blockiert.

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