Zahnzusatzversicherung – so kann beim Zahnarzt gespart werden

Zahnersatz in Deutschland ist teuer. Der Zuschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen gewähren, deckt die Kosten nur zu einem kleinen Teil ab. Die Rechnung für Implantate, eine Krone, Brücke oder auch nur ein Inlay kann sich ganz schnell zu einem teuren Vergnügen entwickeln. Rechnungen in Höhe von 3.000 Euro sind bei Implantaten keine Seltenheit. Wir schildern, wie man durch eine Zahnzusatzversicherung sparen kann.

Abschluss einer Zahnzusatzversicherung: darauf ist zu achten

Von einer Rechnung in Höhe von 3.000 Euro für Implantate übernimmt die gesetzliche Krankenkasse im Moment gerade einmal 387 Euro. Eine gute Zahnzusatzversicherung würde zusätzlich 2.300 Euro übernehmen. Viele Patienten müssen diese Kosten aus eigener Tasche zahlen. Mit dem Abschluss der richtigen Police, der sogenannten Zahnzusatzversicherung, kann jedoch viel Geld gespart werden.

Damit wirklich gespart werden kann, sind bestimmte Dinge zu beachten:

  • Sind auch wirklich alle Leistungen enthalten, die gewünscht sind?
  • Werden auch die Kosten für hochwertigen Zahnersatz, wie beispielsweise von Inlays, übernommen?
  • Wie sind Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau versichert?
  • Ist die Zahl der Implantate begrenzt?
  • Wie hoch ist die maximale Erstattung bei Inlays?
  • Gibt es Leistungsbegrenzungen innerhalb der ersten Jahre?
  • Werden auch Kosten erstattet, die die Krankenkasse nicht übernimmt?

Zahnersatz seit 2012 noch teuerer geworden

Was vielen Patienten nicht bekannt ist: Seit 2012 gilt eine neue Gebührenverordnung für Zahnärzte. Diese können noch höhere Gebühren abrechnen und bereits jetzt müssen gesetzlich versicherte Patienten für einfache Leistungen bis zu mehrere Hundert Euro selber tragen.

Über die Hälfte der erwachsenen Bundesbürger leiden unter einer mittelschweren Form der Parodontitis. Etwa 20 Prozent leiden sogar unter der schweren Form, die auch Parodontose genannt wird. Daher empfehlen Experten, sich rechtzeitig um eine Zahnzusatzversicherung zu kümmern. Denn wurde bereits vom Zahnarzt zu einer Behandlung geraten, ist es schon zu spät: die Versicherer kommen nicht für Erkrankungen auf, die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Und auch in den ersten acht Monaten nach Vertragsbeginn erhält der Versicherte in der Regel keine Leistungen.

zahnzusatzversicherung – so kann beim Zahnarzt gespart werden
Bild: © Thinkstock Images/Stockbyte

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