Monat: Dezember 2006

  • Die wichtigsten Tastenkombinationen für Windows

    Die Maus ist zwar das wichtigste Eingabeinstrument bei der Arbeit mit dem PC und mit Windows. Es geht aber auch ohne. Viele wichtige Befehle und Funktionen lassen sich bequem per Tastatur erreichen. So gibt es zum Markieren von Dateien oder Navigieren im Windows-Explorer praktische Tastenkombinationen, die den Windows-Alltag leichter machen.

    Hier eine Übersicht der besten und wichtigsten Tastenkombinationen für Windows:

    Shortcuts für markierte Objekte

    TastenkombinationBedeutung
    [F2]Umbenennen
    [Strg][X]Ausschneiden
    [Strg][C]Kopieren
    [Strg][V]Einfügen
    [Umschalten][Entf]Sofort löschen (ohne Umweg über den Papierkorb)
    [Alt][Return]Eigenschaften
    [Alt][Umschalten]Eigenschaften
    [Strg][Klick rechte Maustaste]Alternatives Kontextmenü „Öffnen mit“

    Shortcuts für Navigation im Windows-Explorer

    TastenkombinationBedeutung
    [F1]Hilfe
    [F3]Suchen
    [F4]Adressfeld einblenden
    [F5]Aktualisieren
    [F6]Zwischen Fensterbereichen wechseln
    [Strg][G]Gehe zu
    [Strg][Ende]Zum Ende des Dokuments springen
    [Strg][Pos1]Zum Anfang des Dokuments springen
    [Strg][Z]Letzten Befehl rückgängig machen
    [Strg][A]Alle Dateien markieren
    [Rückschritt]Übergeordneten Ordner öffnen
    [Umschalten][Klicke auf Schließen-Schaltfläche]Schließt den aktuellen und alle übergeordneten Ordner
    [*] – Auf ZehnertastaturAlles unterhalb der aktuellen Auswahl einblenden
    [+] – Auf ZehnertastaturAuswahl einblenden/ausklappen
    [-] – Auf ZehnertastaturAuswahl ausblenden/einklappen
    [Pfeil rechts]Auswahl einblenden/ausklappen bzw. Wechsel zum ersten untergeordneten Element
    [Pfeil links]Auswahl ausblenden/einklappen bzw. Wechsel zum übergeordneten Element

    Spezielle Tastenkombinationen

    TastenkombinationBedeutung
    [F10]Wechsel zum Menümodus
    [Umschalten][F10]Kontextmenü für das markierte Element einblendnen
    [Strg][Esc] Startmenü öffnen
    [Strg][Esc], [Esc]Fokus (Markierung) an die Start-Schaltfläche übergeben. Jetzt können Sie mit den Pfeiltasten die einzelnen Elemente der Taskleiste anspringen
    [Alt][Tab]Zu anderen Anwendungen wechseln
    [Windows-Taste][Tab]Flip-3D-Ansicht zum Taskwechsel (nur Windows Vista mit Aero-Oberfläche)
    [Umschalten] beim Einlegen einer CDDeaktivieren der Autostart-Funktionen für diese CD
    [Alt][M]Alle Fenster minimieren
    [Windows-Taste][Pause]Dialogfenster Systemeigenschaften einblenden.
    [Strg][Alt][Entf]Windows-Taskmanager einblenden

  • Versalzene Suppe retten

    Salz ist beim Kochen eine der wichtigsten Zutaten. Das Salz hebt den Geschmack. Dass ein Gericht Versalzen schmeckt, kann jedem aber mal passieren: Ein Löffelchen oder eine Prise zuviel Salz, und schon ist die Suppe, das Fleisch oder der Eintopf versalzen. Macht nichts. Mit ein paar Tricks können Sie versalzene Speisen wieder retten. Ob und inwieweit eine Rettung möglich ist, hängt natürlich davon ab, wie stark das Gericht versalzen ist.

    Zu viel Salz? Kein Problem: diese Tricks helfen

    Folgende Tipps haben sich beim Versalzen bewährt:

    – Die Menge vergrößern
    Die einfachste Möglichkeit: Vergrößern Sie die Menge, um den Salzgehalt zu verdünnen. Es reicht aber nicht, bei einer Suppe einfach Wasser hinzuzugießen; das zerstört den Gesamtgeschmack und macht das Gericht nur wässrig. Sie müssen alle anderen Zutaten – außer Salz – ebenfalls im gleichen Verhältnis ergänzen. Verwenden Sie dabei keinesfalls Fertiggewürze, da hier ebenfalls viel Salz enthalten ist.

    Bei Linsen- oder Kartoffelsuppen kochen Sie einfach eine weitere Portionen Linsen bzw. Kartoffeln (jetzt aber ganz ohne Salz) und fügen sie der Suppe hinzu.

    – „Salzsauger“ mitkochen
    Bei Suppen können Sie sogenannte „Salzsauger“ hinzufügen und mitkochen. Hierzu gehören Suppennudeln, Reis, Kartoffeln oder Gemüse. Schälen Sie zum Beispiel einfach eine oder mehree Kartoffeln, und kochen Sie sie mit. Die Kartoffel saugt das Salz regelrecht auf. Vor dem Servieren können Sie die Kartoffel oder die anderen „Salzsauger“ wieder herausnehmen. Die Suppe ist gerettet.

    Übrigens: Das Empfinden für „Versalzen oder nicht“ ist bei Jedem individuell ausgeprägt. So wird in Frankreich beispielsweise wesentlich mehr gesalzen als in Deutschland. In südlichen Ländern braucht der Körper auch mehr Salz, da er mehr Körperflüssigkeit und damit Salz ausschwitzt.

  • Ihre Rechte beim Umtausch

    Ob zu Weihnachten, Ostern oder zum Geburtstag: Wer Geschenke für Freunde, Bekannte oder die Liebsten einkauft, kann diese problemlos wieder umtauschen. Einfach ins Geschäft zurückgehen und die Ware wieder umtauschen – so einfach ist das. So zumindest die landläufige Meinung. Ganz so einfach ist es leider nicht.

    Denn: Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht. Die meisten Händler gewähren jedoch aus Kulanz ein 14-tägiges Rückgaberecht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Am besten fragen Sie beim Kauf im Laden bereits nach, ob und wie ein Umtausch möglich ist.

    Ganz klar ist die Sache beim Kauf im Internet oder beim Versandhandel. Hier haben Sie ein generelles Widerrufsrecht ohne Wenn und Aber. Egal aus welchem Grund: Die online oder per Telefon gekauften Waren können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden.

    Liegt der Einkauf bereits mehr als 14 Tage zurück, gibt es beim Versand- oder Onlinehandel kein Umtauschrecht mehr. Viele Händler zeigen sich aber auch hier kulant. Wer freundlich nachfragt und nicht gleich pampig wird oder mit dem Rechtsanwalt droht, erhält zumeist einen Warengutschein.

    Hier noch einmal Übersicht der wichtigsten Grundsätze zum Thema Umtausch und Warenumtausch:

    – Bei Nichtgefallen Geld zurück?
    Diese Regelung gilt nur, wenn sie in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ausdrücklich vereinbart sind. Einzige Ausnahme: Beim Kauf in Internetshops und im Versandhandel gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen – also auch bei Nichtgefallen.

    – Welche Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen?
    Einige Waren können von Händlern explizit vom Umtausch ausgeschlossen werden, etwa bereits getragene Unterwäsche oder Maßanfertigungen. Die Gewährleistungspflicht bleibt jedoch weiterhin bestehen: Fehlerhafte Ware muss ersetzt bzw. repariert oder zurückgenommen werden.

    – Umtauschrecht bei fehlerhafter Ware
    Für Privatpersonen gilt bei neu gekauften Artikeln ein Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Bei gewerblichen Verkäufern (Händler an Händler) besteht ein Gewährleistungsanspruch von mindestens einem Jahr. Bei Privatverkäufen (etwa bei ebay) können Privatverkäufer die Gewährleistung auch komplett ausschließen.

    Im Gewährleistungsfall haben Sie die Wahl zwischen einer Reparatur oder dem Umtausch der Ware. Sollte beides nicht möglich sein, kann der Kauf auch storniert und der Kaufpreis erstattet werden. Bei mangelhaften Waren ist der Händler verpflichtet, den Kaufbetrag auszuzahlen. Lassen Sie sich hier nicht mit einem Gutschein abspeisen.

    Im Reparaturfall: Dem Verkäufer stehen pro Mangel zwei Reparaturversuche zur Verfügung. Sollte die Ware danach noch immer den Mangel aufweisen, können Sie vom Kauf zurücktreten.

    Kniffelig wird es, wenn der Verkäufer behauptet, Sie hätten den Mangel selbst verursacht. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf gilt das Prinzip der Beweisumlast, d.h., der Verkäufer muss Ihnen nachweisen, dass Sie den Schaden eigenhändig verursacht haben.

    Übrigens: Bei einer Reparatur innerhalb der Gewährleistung darf der Händler Ihnen keine Kosten aufs Auge drücken, etwa Untersuchungskosten oder Fallpauschalen.

    – Originalverpackung beim Umtausch
    Beim Umtausch von defekten Waren besteht keine Pflicht, diese in der Originalverpackung zurückzuschicken. Bei Reklamationen ist die Original-Verpackung nicht zwingend notwendig. Anders sieht es beim Kulanz-Umtausch aus. Hier kann der Verkäufer auf die Originalverpackung bestehen – schließlich ist er ja hier nicht verpflichtet, die Ware überhaupt zurückzunehmen.

  • Adobe Reader für Nokia Handys

    Das PDF-Format (Portable Document Format) von Adobe hat sich etabliert. Es ist ideal zum Datenaustausch, da das Dokument dank des Adobe Reader (früher Adobe Acrobat Reader) auf allen Geräten gleich aussieht. Ob auf dem Windows-PC, dem Apple Mac oder einem Linux-PC – PDF-Dateien sehen überall gleich aus. Das gilt sogar fürs Handy.

    Für einige Handys bietet Adobe eine spezielle Reader-Version an, praktisch eine Miniversion des Adobe Readers. Zurzeit gibt es den Adobe Reader für Handys für alle Nokia-Handys mit Symbian OS (Symbian Betriebssystem). Dazu gehören beispielweise die Modelle Nokia 6680, Nokia Communicator 9500 oder 9210 bzw. 9290. Die Übertragung der PDF-Dateien auf das Handy erfolgt dabei wahlweise via Internet, als E-Mail-Anhang oder direkt vom Desktop aus.

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    Die Handyversion des Adobe Readers ist dabei mit allen wichtigen Funktionen des „großen“ Readers ausgestattet. So lassen sich die PDF-Dateien zommen oder mit Tags (Stichworten) versehen. Der Adobe Reader für Symbian OS ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch verfügbar.

    >> Jetzt Adobe Reader für Handys / für Symbian OS herunterladen

    Übrigens: Falls Sie am PC selbst PDF-Dateien erzeugen und dann aufs Handy übertragen möchten, sollten Sie einen Blick auf folgende Software-Produkte werfen. Damit werden Sie im Handumdrehen zum Meister in Sachen PDF:

  • Neue Firmware für Motorola Handys

    Nicht nur für den PC und Windows gibt es regelmäßig neue Software-Updates, Patches und neue Firmware-Versionen. Auch Ihr Motorola-Handy lässt sich bequem updaten. Motorola bietet hierzu im Internet für alle gängigen Modelle die passenden Updates, Patches und Firmware-Dateien zur Verfügung. Die Firmware ist so etwas wie das Grund-Betriebssystem des Handys und steuert alle wichtige Funktionen. Umso wichtiger, dass die Firmware stets aktuell ist.

    Zunächst gilt es, die aktuelle Firmware-Version des eigenen Motorola-Handys herauszufinden. Vielleicht ist es ja bereits auf dem neuesten Stand. Um die Firmwareversion zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten:

    – Gehen Sie in das Menü Menü -> Einstellungen -> Telefonstatus -> Weitere Info -> SW-Version. Dort verrät Ihnen Ihr Motorola-Handy die aktuelle Softwareversion und Firmware-Version.

    – Noch schneller geht’s, wenn Sie einfach den Code *#9999# eingeben.

    Sobald Sie die aktuelle Versionsnummer für Ihr Motorola-Handy ermittelt haben, können Sie auf der Webseite von Motorola nachschauen, ob eine neuere Version vorliegt. Für alle wichtigen Motorola-Modell wie RAZR V3i, RAZR V3x, RAZR V3, SLVR L7, L6, PEBL U6, V600, E100, E1070, V1050, V980, e770v, L2 oder V200 stellt Motorola kostenlos Firmware-Updates zur Verfügung. Auf der Webseite müssen Sie nur Ihr Motorola-Handy-Modell auswählen, und schon kann der Download beginnen.

    >> Neue Firmware bei Motorola downloaden

  • Der komplette Bußgeldkatalog im Überblick

    Beim zu schnellen Fahren oder Parken im absoluten Halteverbot erwischt? Jetzt wird’s teuer. Wie teuer genau, verrät der aktuelle Bussgeldkatalog. Hier ist genau aufgeführt, mit welchen Verwarnungsgeldern und Bußgeldern bei den häufigsten Vergehen im Straßenverkehr zu rechnen ist. Aber auch, wie viele Punkte es in der Verkerhrssünderkartei in Flensburg für jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gibt.

    Das aktuelle Bußgeld katalog und Ordnungswidrigkeitenkatalog mit allen Bußgeldern und Verwarnungen für folgende Vergehen:

    – Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

    – Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Orts chaften

    – Überholen

    – Halten und Parken

    – Alkohol und Drogenkonsum

    – Ampeln

    – TÜV Hauptuntersuchung und AU Abgasuntersuchung

    – Zu geringer Abstand (Sicherheitsabstand)

    – Sonstige Vergehen

    Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

    GeschwindigkeitsüberschreitungGeldbuße
    bis 10 km/h15 Euro
    11-15 km/h25 Euro
    16-20 km/h35 Euro
    21-25 km/h50 Euro + 1 Punkt
    26-30 km/h60 Euro + 3 Punkte
    31-40 km/h100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h175 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h300 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h425 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    Gilt auch für Tempo-30-Zonen. Zudem werden Fahrverbote auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h gemessen werden.

    Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften

    GeschwindigkeitsüberschreitungGeldbuße
    bis 10 km/h10 Euro
    11-15 km/h20 Euro
    16-20 km/h30 Euro
    21-25 km/h40 Euro + 1 Punkt
    26-30 km/h50 Euro + 3 Punkte
    31-40 km/h75 Euro + 3 Punkte
    41-50 km/h100 Euro + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h150 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h275 Euro + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h375 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    Fahrverbote werden auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h gemessen werden.

    Überholen

    VergehenGeldbuße
    Überholen im Überholverbot40 Euro +
    1 Punkt
    Überholen im Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung125 Euro +
    4 Punkte +
    1 Monat Fahrverbot
    Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
    – bei Sachbeschädigung
    30 Euro
    35 Euro
    Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholen
    – bei Sachbeschädigung
    30 Euro
    35 Euro
    Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht einhalten
    – bei Sachbeschädigung
    30 Euro
    35 Euro
    Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet10 Euro
    Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindern20 Euro
    Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht nach links abzubiegen angekündigt und sich eingeordnet hatte
    bei Sachbeschädigung
    25 Euro

    30 Euro

    Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt10 Euro
    Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt50 Euro +
    3 Punkte
    Überholt, obwohl während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage50 Euro +
    3 Punkte
    Dabei Überholverbot missachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75 Euro +
    4 Punkte
    mit Gefährdung oder Sachbeschädigung125 Euro +
    4 Punkte +
    1 Monat Fahrverbot

    Halten und Parken

    VergehenGeldbuße
    Unzulässig halten (auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m
    davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten,
    an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot,
    im eingeschränkten Halteverbot)
    10 Euro, bei Behinderung 15 Euro
    Halten in der „zweiten Reihe“15 Euro, bei Behinderung 20 Euro
    Parken
    auf Geh- und Radwegen
    an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
    im Bereich von scharfen Kurven
    auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
    auf Bahnübergängen
    bis zu 10 m vor Lichtzeichen
    15 Euro, bei Behinderung 25 Euro

    – im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot… länger als eine Stunde25 Euro, bei Behinderung 35 Euro
    Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz parken35 Euro
    Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen parken20 Euro
    Parken in der „zweiten Reihe“
    20 Euro, bei Behinderung 25 Euro
    – länger als 15 Minuten30 Euro, bei Behinderung 35 Euro
    Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachten10 Euro
    Nicht platzsparend halten oder parken10 Euro
    An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer parken, bis 30 Minuten5 Euro
    – bis zu einer Stunde10 Euro
    – bis zu zwei Stunden15 Euro
    – bis zu drei Stunden20 Euro
    – länger als drei Stunden25 Euro
    Fahrzeug an Engstellen abstellen und damit Rettungsfahrzeuge behindern40 Euro + 1 Punkt

    Definition Parken: Parken ist das Verlassen des Fahrzeugs oder das Halten für mehr als drei Minuten.

    Alkohol und Drogen-Konsum

    Alkoholgehalt/RauschgiftGeldbuße
    0,3 bis unter 0,5 PromilleNicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt .
    Strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall (7 Punkte; Geld- oder Freiheitsstrafe; Führerscheinentzug)
    ab 0,5 Promille 250 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    Bei Eintragung von bereits einem Vergehen: 500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    Bei Eintragung von bereits mehreren Vergehen: 750 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    ab 1,1 PromilleGeldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
    Rauschgift-Konsum (Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy) – unabhängig von der Menge250 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

    Bei Eintragung bereits einer Entscheidung: 500 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    Bei Eintragung bereits mehrerer Entscheidungen: 750 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    Für Ersttäter: Bei Entzug der Fahrerlaubnis Geldbuße in Höhe von ein bis zwei Netto-Monatslöhnen sowie Sperrfrist von sechs bis zwölf Monaten.

    Für Fahrradfahrer: Ab 1,6 Promille Alkoholgehalt ist eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, genannt „Idiotentest“) erforderlich. Wer hier durchfällt, ist seinen Führerschein erst einmal los.

    Ampeln

    VergehenGeldbuße
    Innerhalb einer Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel ohne grünen Pfeil fahren50 Euro + 3 Punkte
    -mit Gefährdung oder Sachbeschädigung125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    Bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase125 EUR + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    -mit Gefährdung oder Sachbeschädigung200 EUR + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht anhalten50 Euro + 3 Punkte
    Gefährdung des Fahrzeugverkehrs der freigegebenen
    Verkehrsrichtungen, außer Fahrradverkehr auf Radwegfurten
    60 Euro + 3 Punkt
    Fußgänger oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
    – behindern
    – gefährden
    60 Euro + 3 Punkte
    75 Euro + 3 Punkte

    TÜV Hauptuntersuchung und AU Abgasuntersuchung

    VergehenGeldbuße
    Als Halter das Fahrzeug nicht zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung anmelden oder vorführen; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von:
    – zwei bis vier Monaten 15 Euro
    – vier bis acht Monaten 25 Euro
    – mehr als acht Monate40 Euro +
    2 Punkte
    Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorführen15 Euro
    Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschreiten15 Euro
    Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
    – zwei bis acht Monate15 Euro
    – mehr als acht Monate40 Euro + 1 Punkt

    Zu geringer Abstand (Sicherheitsabstand)

    GeschwindigkeitGeldbuße
    bis 80 km/h25 Euro, mit Gefährdung 30 Euro, mit Sachbeschädigung 35 Euro
    über 80 km/h, wenn Abstand mehr als ein Viertel des Tachowertes35 Euro
    über als 80 km/h:
    – Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes40 Euro + 1 Punkt
    – Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes60 Euro + 2 Punkte
    – Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes100 Euro + 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
    – Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes150 Euro + 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
    – Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes200 Euro + 4 Punkte
    (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
    mehr als 130 km/h:
    – Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes60 Euro + 2 Punkte
    – Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100 Euro + 3 Punkte
    – Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes150 EUR + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    – Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes200 EUR + 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
    – Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    Sonstige Vergehen

    VergehenGeldbuße
    Fahrzeug in Betrieb nehmen, obwohl das amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlt40 Euro +
    1Punkt
    Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand nehmen40 Euro +
    1 Punkt
    Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die
    Hand nehmen
    25 Euro
    Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen50 Euro +
    1 Punkt
    Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m
    Sicht benutzen
    10 Euro
    Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht anlegen (Gurtpflicht
    gilt auch in Reisebussen)
    30 Euro
    Als Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht
    für die vorschriftsmäßige Sicherung sorgen bei einem Kind
    40 Euro + 1 Punkt
    – bei mehreren Kindern50 Euro + 1 Punkt
    Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und herfahren und
    dadurch andere belästigen
    20 Euro
    Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht sichern oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite fahren 30 Euro, bei
    Sachbeschädigung 35 Euro
    Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden30 Euro
    Vorgeschriebene Ausweise und Urkunden über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitführen oder auf Verlangen nicht aushändigen10 Euro
    Kraftfahrzeug mit defekter Schalldämpferanlage in Betrieb nehmen20 Euro
    Vorfahrt nicht beachten und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährden50 Euro +
    3 Punkte
    Bei Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht fahren40 Euro +
    3 Punkte
    Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren
    – in einer Ein- oder Ausfahrt
    50 Euro +
    4 Punkte
    – auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen100 Euro +
    4 Punkte
    – auf der durchgehenden Fahrbahn150 Euro +
    4 Punkte +
    1 Monat Fahrverbot
    Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen parken40 Euro +
    2 Punkte
    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzen50 Euro +
    2 Punkte
    Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgen50 Euro +
    3 Punkte
    Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß führen, nicht aushändigen oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahren50 Euro +
    1 Punkt

    Ganz wichtig: Die Geldbußen erhöhen sich, wenn es zusätzlich zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt. Die Erhöhung erfolgt dann in folgenden Stufen:

    Ursprünglich GeldbußeBei Gefährdung Erhöhung auf:Bei Sachbeschädigung Erhöhung auf:
    40 Euro50 Euro60 Euro
    50 Euro60 Euro75 Euro
    60 Euro75 Euro90 Euro
    75 Euro100 Euro125 Euro
    90 Euro110 Euro135 Euro
    100 Euro125 Euro150 Euro
    125 Euro150 Euro275 Euro
    150 Euro175 Euro225 Euro
    175 Euro200 Euro225 Euro
    200 Euro225 Euro225 Euro

  • Bedienungsanleitung für Ihr Nokia-Handy

    Für die Standardfunktionen eines Handys wie Telefonieren, SMS schreiben oder das Telefonbuch füllen ist meist keine Bedienungsanleitung notwendig. Bei den meisten Handys heißt es: Auspacken, Aufladen, SIM-Karte rein und lostelefonieren. Mit dem Handy telefonieren ist schließlich keine Kunst.

    Mitunter ist aber doch ein Blick in die Bedienungsanleitung notwendig. Wenn es beispielsweise darum geht, den Musik-Equalizer des Musik-Handys zu konfigurieren oder den E-Mail-Empfang richtig einzustellen, hilft oft nur die Anleitung weiter. Schwierig wird’s nur, wenn die Bedienungsanleitung gerade nicht parat ist. Nach dem Auspacken verschwinden Karton und Anleitung meist im Keller oder in irgendwelchen Schränken. Oder beim Gebrauchtkauf bei ebay oder auf dem Trödelmarkt liegt dem Gebrauchthandy keine Anleitung bei.

    Gut, dass es das Internet gibt. Für (fast) alle Nokia-Handys gibt es im Internet die passende Anleitung als Download. Einfach das gewünschte Handy aussuchen, die Bedienungsanleitung downloaden und kurz nachschlagen.

    Hier die Bedienungsanleitungen für die wichtigsten und beliebtesten Handys von Nokia:

    Bedienungsanleitung Nokia N93

    Bedienungsanleitung Nokia N92

    Bedienungsanleitung Nokia N91 8GB

    Bedienungsanleitung Nokia N91

    Bedienungsanleitung Nokia N90

    Bedienungsanleitung Nokia N80 Internet Edition

    Bedienungsanleitung Nokia N80

    Bedienungsanleitung Nokia N73

    Bedienungsanleitung Nokia N72

    Bedienungsanleitung Nokia N71

    Bedienungsanleitung Nokia N70

    Bedienungsanleitung Nokia E70

    Bedienungsanleitung Nokia E61

    Bedienungsanleitung Nokia E60

    Bedienungsanleitung Nokia E50

    Bedienungsanleitung Nokia 9500

    Bedienungsanleitung Nokia Communicator

    Bedienungsanleitung Nokia 9300i

    Bedienungsanleitung Nokia Smartphone

    Bedienungsanleitung Nokia 9300

    Bedienungsanleitung Nokia 9210i

    Bedienungsanleitung Nokia Communicator

    Bedienungsanleitung Nokia 8910i

    Bedienungsanleitung Nokia 8910

    Bedienungsanleitung Nokia 8890

    Bedienungsanleitung Nokia 8850

    Bedienungsanleitung Nokia 8810

    Bedienungsanleitung Nokia 8800 Sirocco Edition

    Bedienungsanleitung Nokia 8800

    Bedienungsanleitung Nokia 8310

    Bedienungsanleitung Nokia 8210

    Bedienungsanleitung Nokia 7710

    Bedienungsanleitung Nokia 7650

    Bedienungsanleitung Nokia 7610

    Bedienungsanleitung Nokia 7600

    Bedienungsanleitung Nokia 7390

    Bedienungsanleitung Nokia 7380

    Bedienungsanleitung Nokia 7373

    Bedienungsanleitung Nokia 7370

    Bedienungsanleitung Nokia 7360

    Bedienungsanleitung Nokia 7280

    Bedienungsanleitung Nokia 7270

    Bedienungsanleitung Nokia 7260

    Bedienungsanleitung Nokia 7250

    Bedienungsanleitung Nokia 7250i

    Bedienungsanleitung Nokia 7210

    Bedienungsanleitung Nokia 7200

    Bedienungsanleitung Nokia 6822

    Bedienungsanleitung Nokia 6820

    Bedienungsanleitung Nokia 6810

    Bedienungsanleitung Nokia 6800

    Bedienungsanleitung Nokia 6681

    Bedienungsanleitung Nokia 6680

    Bedienungsanleitung Nokia 6670

    Bedienungsanleitung Nokia 6650

    Bedienungsanleitung Nokia 6630

    Bedienungsanleitung Nokia 6610i

    Bedienungsanleitung Nokia 6610

    Bedienungsanleitung Nokia 6600

    Bedienungsanleitung Nokia 6510

    Bedienungsanleitung Nokia 6310

    Bedienungsanleitung Nokia 6310i

    Bedienungsanleitung Nokia 6288

    Bedienungsanleitung Nokia 6280

    Bedienungsanleitung Nokia 6270

    Bedienungsanleitung Nokia 6260

    Bedienungsanleitung Nokia 6250

    Bedienungsanleitung Nokia 6234

    Bedienungsanleitung Nokia 6233

    Bedienungsanleitung Nokia 6230i

    Bedienungsanleitung Nokia 6230

    Bedienungsanleitung Nokia 6220

    Bedienungsanleitung Nokia 6210

    Bedienungsanleitung Nokia 6170

    Bedienungsanleitung Nokia 6151

    Bedienungsanleitung Nokia 6150

    Bedienungsanleitung Nokia 6136

    Bedienungsanleitung Nokia 6131

    Bedienungsanleitung Nokia 6125

    Bedienungsanleitung Nokia 6111

    Bedienungsanleitung Nokia 6110

    Bedienungsanleitung Nokia 6103

    Bedienungsanleitung Nokia 6101

    Bedienungsanleitung Nokia 6100

    Bedienungsanleitung Nokia 6090

    Bedienungsanleitung Nokia 6085

    Bedienungsanleitung Nokia 6080

    Bedienungsanleitung Nokia 6070

    Bedienungsanleitung Nokia 6060

    Bedienungsanleitung Nokia 6030

    Bedienungsanleitung Nokia 6021

    Bedienungsanleitung Nokia 6020

  • Richtig zum Vorstellungsgespräch

    Der erste Eindruck zählt. Das gilt auch, oder besser: insbesondere bei der Bewerbung um einen neuen Job. Hier gilt es, auf Anhieb eine gute Figur zu machen – im wahrsten Sinne des Wortes. Das gute alte Sprichwort „Kleider machen Leute“ hat beim Vorstellungsgespräch wieder Bedeutung.

    Tabu sind beim Bewerbungsgespräch beispielsweise Freizeit-Klamotten oder ein ungepflegtes Äußeres. Auch wenn es vielleicht schwerfällt: Werfen Sie sich in Schale. Damit zeigen Sie Ihrem Gegenüber Respekt und Interesse für den neuen Job. Zudem wirkt man gut gekleidet gleich viel kompetenter.

    Um beim Bewerbungs-Gespräch nicht gleich ins Fettnäpfchen zu treten, sollten Sie folgende Tipps beherzigen. Die Tips dienen praktisch als Leitfaden für ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch:

    Korrekte Kleidung
    Ganz wichtig ist die richtige Kleidung für das Vorstellungsgespräch.

    Für Frauen gilt:
    – Minirock oder zu tiefes Dekolleté sind tabu. Kostüm oder Hosenanzug und eine dezente Bluse sind ideal
    – Keine knalligen, sondern dezente Farben verwenden. Ideal sind weiche Pastelltöne.
    – Auch im Sommer Strümpfe anziehen
    – Keine hohen Absätze
    – Keine Stiefel
    – Kein Girlie-Täschchen, sondern Konferenzmappe oder größere Handtasche mitnehmen
    – Nur dezentes, nicht zu kräftiges Make-up verwenden
    – Zur Kleidung und zum Make-up passender Schmuck ist erlaubt
    – Parfum nur dezent einsetzen
    – Piercings sind tabu. Einzige Ausnahme: Ohrringe.

    Für Männer gilt:
    – Ein Anzug in gedeckten Farben ist ideal
    – Verzichten Sie auf eine Weste
    – Rasierwasser nur dezent einsetzen
    – Dezente Krawatte. Tabu sind Comic-Krawatten.
    – Gute, geputzte Schuhe
    – Keine weißen Socken
    – Für Unterlagen am besten eine Konferenzmappe mitnehmen, am Besten aus Leder
    – Dreitagebärte wirken ungepflegt
    – Piercings (auch Ohrringe) sind tabu

    Gut vorbereiten
    Einen Tag vor dem Vorstellungsgespräch noch einmal kurz das äußere Erscheinungsbild prüfen. Ist die Frisur in Ordnung, sind alle Kleidungsstücke (und Schuhe) gereinigt und gebügelt, ist die Kleidung komplett (keine Fusseln, aufgeplatzte Nähte oder fehlende Knöpfe)? Achten Sie zudem darauf, am Vortag keinen Knoblauch und keinen Alkohol zu sich zu nehmen. Am besten holen Sie die Kleidung bereits am Vortag aus dem Schrank und lüften sie kräftig.

    Letzte Vorbereitungen
    Kurz bevor es losgeht, führen Sie noch einmal ein kurzes Checkup durch:

    – Fingernägel schneiden und säubern
    – Rasieren
    – Nicht rauchen und nicht das Raucherabteil nutzen
    – Laufmaschen in Strümpfen prüfen. Wichtig: Ersatzstrümpfe für den Notfall mitnehmen.
    – Schuhe putzen
    – Notfallpaket einstecken: Mundspray, Deo und Seife

    Für das eigentlich Bewerbungsgespräch gibt es im Buchhandel interessante Leitfäden und Ratgeber. Besonders interessant und erfolgversprechend sind folgende Titel:

  • Heizkosten sparen

    Jedes Jahr das Gleiche: Die Nebenkostenabrechnungen bescheren jedesmal eine saftige Nachzahlung. Häufigster Grund sind die gestiegenen Heizkosten. Die Preise für Gas und Heizöl kennen zurzeit nur einen Trend: nach oben. Bei eine 100 qm großen Wohnung machen die Heizkosten heute bereits knapp 1.000 Euro aus. Da hilft nur eines: Heizkosten sparen, Heizkosten sparen und nochmal Heizkosten sparen.

    Das ist gar nicht so schwierig, wie es sich vielleicht anhört. Mit ein paar wenigen Tricks und Kniffen, lassen sich die Heizkosten senken, mitunter sogar sehr drastisch. Und das ohne großen Komfortverlust.

    Die besten Tipps für einen möglichst effizienten Umgang mit der Heizenergie lauten:

    Temperatur runter
    Wenn Sie die Temperatur um 1° senken, sparen Sie knapp 6% Heizkosten. Ideal sind für die einzelnen Räume folgende Temperaturen:

    – Arbeitszimmer, Wohnzimmer, Esszimmer: 20°-21°
    – Küche und Schlafzimmer: 16°-18°
    – Badezimmer, Bad: 23°

    Nachtabsenkung
    Schalten Sie die Heizung nachts aus oder stellen Sie sie auf Nachtabsenkung. Nachts reicht in allen Räumen eine Temperatur von 14°

    Weg mit Hindernissen
    Damit die Wärme ungehindert im Raum zirkulieren kann, sollten störende Hindernisse entfernt werden. Die teuersten Wärmehindernisse sind Heizungsverkleidungen, Vorhänge oder Möbel vor den Heizkörpern.

    Lüften, aber richtig
    Lüften muss sein. Um dabei aber nicht zuviel Energie zu verschwenden, sollte kurz (2-5 Minuten), dafür aber kräftig gelüftet werden. Und zwar per Stoßlüftung mit komplett geöffneten Fenstern. Vermeiden Sie das Dauerlüften per Kippfenster.

    Richtige Wärmedämmung
    Die meiste Energie geht durch falsche oder fehlende Wärmedämmung verloren. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Erneuern Sie ggf. die Dichtungen und Dichtprofile an Fenstern und Türen. Verwenden Sie nachts Rolläden und Vorhänge vor Türen und Fenstern. Für die Haustüre empfehlen sich Bürstendichtungen, die beim Schließen automatisch den Türschlitz unten abdichten. Hinter den Heizkörpern sorgen Dämmfolien für eine bessere Dämmung.

    Weniger baden, mehr duschen
    Wenn Sie statt zu baden, die Dusche verwenden sparen Sie nicht nur Heizenergie, sondern auch Wasser. Während eine Badewanne 120 bis 200 Liter warmes Wasser braucht, sind es beim Duschen nur 30 bis 60 Liter. Das spart mehrere hundert Euro pro Jahr.

    Sammelbestellung für Heizöl
    Hausbesitzer können beim Heizölkauf eine Menge sparen. Beobachten Sie die Heizölpreise – etwa unter www.tecson.de/pheizoel.htm -, und vermeiden Sie eine Kauf in der Hochpreisphase. Schließen Sie sich beim Kauf mit Nachbarn zusammen, und ordern Sie per Sammelbestellung. Der Mengenrabatt bring pro Liter bis zu 5 Cent Ersparnis. Das macht bei einem 3.000-Liter-Tank immerhin 150 Euro.

    Neuer Heizkessel
    Ist die Heizungsanlage bereits über 10 Jahre alt, lohnt sich oft der Tausch des Heizkessels. Ein Standardgebläseheizkessel vergeudet im Stand-by-Betrieb bis zu 2,5 Liter Heizöl pro Tag. Das kostet pro Jahr knapp 500 Euro. Mit einem neuen Brennwertkessel gehen die Stand-by-Kosten auf ein Fünftel des Betrags runter. Kostenpunkt für einen neuen Brennwertkessel: knapp 4.000 Euro. Für die Investition gibt es oft interessante Fördermittel; weitere Infos hierzu unter www.energiefoerderung.info.

    Wechsel zu alternativen Heizmethoden
    Es muss nicht immer Öl und Gas sein. Es gibt interessante und vor allem in den Verbrauchskosten sparsamere Heizmethoden. Zu den beliebtesten Alternativen, die von Öl und Gas unabhängig machen gehören Solaranlagen, Wärmepumpen (Erdwärme, Geothermie) und Holzpellets. Für die Investitionen gibt es interessante Fördermittel, weitere Infos unter www.bafa.de.

    Kaminofen nutzen
    In Ihrem Haus oder der Wohnung steht ein Kachel- oder Kaminofen? Nutzen Sie den Ofen im Winter, um die Heizung zu entlasten und kräftig Heizkosten zu sparen.

  • Richtig handeln bei lästiger Telefonwerbung

    Sie werden immer beliebter und immer aufdringlicher: Werbeanrufe. Und die Masche ist immer gleich. Eine überaus freundliche Stimme offeriert verlockende Angebote und lassen einfach nicht locker. Meist sind es günstigste Zeitschriften-Abos oder die Teilnahme an Gewinnspielen mit todsicheren Gewinnchancen, die per Telefon angeboten werden. Am anderen Ende der Leitung sitzen oft geschulte Werbeanrufer, die nicht locker lassen.

    Die Werbeanrufer auf die höfliche Art loszuwerden ist fast unmöglich. Die Anrufer sind bestens psychologisch geschult und wissen genau, wie Sie ihren Gegenüber verführen können. Dargelegte Gegenargumente werden geschickt mit Gegenfragen („Möchte Sie kein Millionär werden?“) gekontert. Für jedes Gegenargument gibt es die passende Antwort.

    Da hilft nur eines: Wortlos auflegen. Höflichkeit ist hier fehl am Platze. Und auch nicht erforderlich, denn die Rechtslage ist eindeutig: Telefonwerbung ist verboten – die einzig Ausnahme: Sie haben dem Anrufer ausdrückich sein Einverständnis dazu gegeben. Auch wenn Sie bereits Kunde bei einem Unternehmen sind oder waren, darf dieser Sie nicht ohne Einverständniserklärung anrufen und neue Waren und Dienstleistungen anbieten. Gleiches gilt für sogenannte Nachfass-Werbung, bei der beispielsweise Zeitschriftenverlage telefonisch „nachfassen“, wenn Sie eine Abonnement gekündigt haben.

    Wer einfach auflegt, hat das Problem am schnellsten und elegantesten gelöst. Sollten Sie sich doch auf ein Gespräch einlassen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

    – Erkunden Sie sich beim Anrufer, wie er an Ihre Telefonnummer gekommen ist und wo die Einverständniserklärung für den Anruf angeblich abgegeben wurde.

    – Notieren Sie sich den Namen des Anrufers sowie des anrufenden Unternehmens

    – Lassen Sie sich die Rückfrufnummer des Angerufenen geben

    – Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Gesprächs

    – Teilen Sie unmissverständlich mit, dass Sie mit dem Anruf nicht einverstanden sind und Sie auch in Zukunft keine Anrufe wünschen

    – Sollten Sie Prospek- oder Info-Material anfordern, machen Sie deutlich, dass es sich keinesfalls um einen Vertragsabschluss handelt und das anrufende Unternehmen die Kosten übernimmt

    – Geben Sie an unbekannte Anrufer nie vertraulich Daten wie Konto- oder Handynummer preis

    Wer einmal hinter die Kulissen schauen möchte, kann sich mit folgenden Büchern schlau machen. Hier erfahren Sie, mit welchen Tricks und Kniffen Unternehmen per Telefonwerbung (auch Telefonmarketing genannt) neue Kunden ködern: