Monat: Januar 2007

  • Was tun, wenn die Einbrecher da waren

    Gelangt ein Einbrecher ins Haus, ist der Schaden meist groß. Nach Einbrüchen in Autos entstehen bei den Versicherern durch Wohnungseinbrüche die größten Schäden. Pro Jahr sind das über 300 Millionen Euro.

    Sollten auch bei Ihnen Einbrecher eingedrungen sein, ist richtiges Handeln angesagt. Die folgende Übersicht zeigt, wie Sie sich nach einem Wohnungseinbruch richtig verhalten.

    Schäden der Versicherung melden

    Ein Einbruch sollte sofort der Versicherung gemeldet werden, am besten schriftlich oder per Fax. Oft können die Versicherungen bereits am Telefon weitere Hilfestellungen und Ratschläge zur Schadenminimierung oder zum weiteren Vorgehen geben. Wird der Einbruch zu spät gemeldet, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall auch komplett verweigern.

    Spuren unverändert lassen

    Einbruchsspuren, etwa an Fenstern oder Türen, sollten zunächst unverändert bleiben. Sprechen Sie Reparaturen direkt mit dem Versicherer ab. Zur Sicherheit sollten Sie alle Schäden per Foto dokumentieren, bevor diese beseitigt und repariert werden. In Einzelfällen – etwa bei sehr ungewöhnlichen Einbrüchen – schickt die Versicherung einen Gutachter.

    Nachweise für gestohlene Gegenstände

    Auch wenn eine pauschale Versicherungssumme von 600 Euro pro Quadratmeter gilt, müssen Sie trotzdem alle gestohlenen Gegenstände dokumentieren und deren Herkunft sowie den Zustand nachweisen; am besten per Foto und Originalquittung. Mit der 600-Euro-Regel wird lediglich eine Unterversicherung vermieden.

    Das bekommen Sie erstattet

    Der Versicherer erstattet für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände den Betrag, der zum Schadenszeitpunkt für einen vergleichbaren Gegenstand zu entrichten wäre. Alter und Abnutzung spielen dabei keine Rolle.

    Bargeld ist lediglich bis 1.000 Euro mitversichert. Einzige Ausnahme: Das Bargeld lag in einem Tresor. Wertsachen wie Schmuck oder Antiquitäten sind in der Regel bis maximal 20-25 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Je nach Police können hier auch andere Höchstgrenzen vereinbart sein.

    Und wenn die Täter geschnappt werden?

    Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen ist zwar gering, doch unter Umständen tauchen gestohlene Gegenstände wieder auf. Sollte die Versicherung bereits gezahlt haben, haben Sie ein Wahlrecht: Sie können den wieder aufgetauchten Gegenstand zurücknehmen oder die bereits ausbezahlte Versicherungssumme behalten.

  • Warum die blaue Lampe bei Nintendo Wii nicht immer leuchtet

    Das ist sie endlich: Die neue Spielekonsole Wii von Nintendo ist endlich ausgepackt und eingestöpselt. Doch beim Einschalten brennt die blaue Leuchtdiode nur ganz kurz – und geht dann wieder aus. Ist die nagelneue Spielekonsole etwa defekt?

    Keine Sorge. Das Verhalten ist vollkommen normal. Das blaue Licht erscheint wirklich nur kurz beim Einschalten, beim Einlegen und Auswerfen einer Disc und sobald Sie eine neue Nachricht auf der Pinwand erhalten.

  • Nintendo Wii: Kanäle anders platzieren

    Bei der Spielekonsole Wii von Nintendo sind im Channel-Menü die einzelnen Kanäle stets an der gleichen Position. Mit einem kleinen Trick lassen sich die Kanäle verschieben und anders platzieren. Und das geht so:

    1. Halten Sie die A-Taste gedrckt, und zeigen Sie – mit weiterhin gedrückter A-Taste – mit dem Cursor auf einen freien Channel im Wii-Menü.

    2. Zeigen Sie mit gedrücktem A-Button auf den Channel, den Sie verschieben möchten, etwa den Foto-Channel.

    3. Halten Sie jetzt zusätzlich den B-Knopf gedrückt. Es werden jetzt also beide Tasten (A-Taste und B-Taste) gedrückt gehalten.

    4. Ziehen Sie den Channel – mit weiterhin gedrückten A- und B-Tasten – an die gewünschte neue Position.

    Voilá – der Chanel wurde verschoben.

  • Rot, gelb, grün, blau: Die Rezept-Farben im Überblick

    Beim Arztbesuch geht es ganz schön bunt zu. Vom Doktor ausgestellte Rezepte gibt es mittlerweile in vier verschiedenen Farben: rot, gelb, grün oder blau. Was die verschiedenen Farben der Rezpetzettel bedeuten, zeigt folgende Übersicht:

    Rote Rezepte

    Alle roten Kassenrezepte mit roter Schrift auf weißem Papier sind klassische Kassenrezepte. Sie gelten ab Ausstellungsdatum vier Wochen lang für alle Medikamente, die die Krankenkasse erstattet.

    Blaue Rezepte

    Blaue Rezepte sind Privatrezepte. Die bekommen alle Privatversicherten, aber auch gesetzlich Versicherte für verschriebene Medikamente und Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Bei blauen Rezepten gilt: Alle Leistungen und Medikamente müssen komplett selbst bezahlt werden.

    Gelbe Rezepte

    Die gelben Rezeptzettel sind für alle Betäubungsmittel und starken Schmerzmittel, die nach strengen Auflagen verschrieben werden – zum Beispiel Morphium. Gelbe Rezeptzettel müssen spätestens nach sieben Tagen ab Ausstellungsdatum eingelöst werden.

    Grüne Rezepte

    Auf grünen Rezepten sind alle rezeptfreien Medikamente zu finden, die vom Arzt empfohlen werden. Dabei gilt: Alle Leistungen und Medikamente aus dem grünen Rezept müssen selbst bezahlt werden.

  • Wachs ganz einfach von Kerzenständern entfernen

    Früher oder später ist fast jeder Kerzenständer mit unzähligen Wachsflecken übersät. Das hart gewordene Wachs sauber zu entfernen ist gar nicht so einfach. Doch es gibt einen eleganten Trick: Halten Sie den Kerzenleuchter einfach unter heißes Wasser. Sobald das Wachs weich ist, lässt es sich leicht mit einem Papiertuch entfernen. Vorsicht: Lassen Sie weiches Wachs niemals in den Ausguss fließen; dort wird es sofort hat und verstopft den Abfluss.

    Eine andere praktische Möglichkeit: Legen Sie den Leuchter in das Gefrierfach. Ist das Wachs gefroren, können Sie es ganz leicht ablösen.

    Übrigens: Kerzenreste und Kerzenstummel in den Kerzenhaltern entfernen Sie besonders schnell mit einem Korkenzieher. Einfach den Korkenzieher in den Stummel drehen und ihn komplett herausziehen.

  • Zwiebelgeruch an den Händen loswerden

    Beim Zwiebelschneiden passiert es fast immer: Nach dem Schneiden hält sich der unangenehme Zwiebelgeruch oft mehrere Stunden an den Händen.

    Den Zwiebel-Geruch werden Sie wieder los, wenn Sie die Hände mit einer gekochten Kartoffel oder mit Salz kräftig abreiben. Wenn Sie Salz verwenden, sollten Sie Ihre Hände gut mit einer feuchtigkeitspenden Creme eincremen, da das Salz dem Körper Flüssigkeit entzieht.

    Ebenfalls bewährt hat sich folgende Methode: Reiben Sie die Hände und vor allem die Partie unter den Fingernägeln vor dem Zwiebelschneiden mit Zitronensaft ein. Die Zitrone neutralisiert den Zwiebelgeruch.

    Übrigens: Den Zwiebelgeruch am Messer beseitigen Sie, indem Sie das Messer mehrmals hintereinander durch eine rote Mohrrübe ziehen.

  • Ameisen im Haus vertreiben

    Der Alptraum vieler Hausbesitzer: Ameisen im Haus. Jetzt gilt es, nicht gleich in Panik zu verfallen, sondern in Ruhe zu überlegen, wie man die Tierchen wieder los wird. Generell sind Ameisen nützliche Tiere, verläuft die Ameisentraße jedoch durch das Haus, sollte rasch gehandelt werden. Folgendermaßen lassen sich Ameisen aus dem Haus vertreiben:

    Honig

    Schmieren Sie ein wenig Honig auf ein Stück Karton, und legen Sie ihn direkt neben (aber nicht direkt auf) die Ameisenstraße. Ein Großteil der Ameisen bleibt am Honig kleben.

    Essig

    Tränken Sie einen Schwamm mit Essig, und legen Sie ihn neben (aber nicht auf) die Ameisenstraße. Entsorgen Sie nach etwa einem Tag den mit Ameisen gefüllten Schwamm oder legen Sie ihn in kochendes Wasser, um die darauf befindlichen Ameisen abzutöten.

    Zimt

    Streuen Sie Zimt direkt auf die Ameisenstrasse. Da Ameisen keinen Zimt mögen, suchen sich sich meist rasch einen anderen Weg.

    Backpulver

    Backpulver wirkt wie ein Fressgift für Ameisen. Streuen Sie das Backpulver direkt auf die Ameisen-straße.

  • Verstopfte Abflüsse wieder frei machen

    Wer in Badewanne, Dusche oder Waschbecken Abfälle wie Q-Tips, Ohrstäbchen, Zigarettenkippen, Tampons, Binden oder Haare hinunterspült, hat es früher oder später mit einem verstopften Abfluss zu tun.

    Dann sollten Sie nicht gleich zu Abflussreinigern greifen. Schon gar nicht sollten hypochlorithaltige Sanitärreiniger gleichzeitig in den Abfluss gekippt werden – dabei entstehen hochgiftige Chlorgase. Verwenden Sie stattdessen die gute alte Saugglocke oder eine Rohrspirale. Beides erhalten Sie kostengünstig im Baumarkt.

    Was ebenfalls hilft: Gießen Sie ab und zu eine heiße Sodalösung in die Toilette oder den Ausguss. Einfach die Soda-Lösung einige Stunden einwirken lassen und danach gut durchbürsten und spülen. Um Urinstein in der Toilette zu lösen, verwenden Sie am besten Essig- oder Zitronensäure.

  • Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf: Tachotrickser entlarven

    Beim Kauf eines gebrauchten Autos beschleicht einen oft ein mulmiges Gefühl. Stimmt die angegebene Kilometerleistung? Oder wurde der Tacho manupuliert und „runtergedreht“? Wichtige Fragen, schließlich spielt der Kilometerstand beim Gebrauchtwagenkauf eine entscheidende Rolle.

    Und die Tricks der Betrüger werden immer raffinierter. Dank immer ausgeklügelterer Methoden ist es mittlerweile eine Leichtes, die Laufleistung eines Autos fast unmerkbar zu manipulieren. Da der Tachostand längst nicht mehr auf Walzen, sondern elektronisch im Chip festgehalten wird, ist der Betrug selbst für Experten nur schwer erkennbar. Im Strafgesetzbuch gibt es hierzu sogar schon einen eigenen Tatbestand „Tachomanipulation“.

    Trotzdem gibt es einige wichtige Tipps und Hinweis, um Tachotricks zu erkennen. Wenn Sie folgende Hinweise beachten, stehen die Chancen gut, einen Gebrauchten ohne manipulierten Tacho zu erwischen:

    1. Seriöse Händler

    Kaufen Sie den Gebrauchtwagen am besten bei einem Händler Ihres Vertrauens und nicht auf dem erstbesten Hinterhof.

    2. Misstrauisch bleiben

    Prüfen Sie die Angaben des Verkäufers auf Plausibilität. Wenn ein fünf Jahre altes Auto erst 25.000 Kilometer auf dem Tacho hat, sollten Sie genau nach den Gründen für die geringe Laufleistung fragen. Sind diese unplausibel, lassen Sie lieber die Finger davon.

    3. Passt die Abnutzung zum Kilometerstand?

    Werfen Sie einen Blick auf die Abnutzung von Sitzen, Polstern, Schalthebel, Pedale und Lenkrad. Hat das Fahrzeug nur wenige Kilometer auf dem Zähler, weist aber erhebliche Abnutzungserscheinungen im Innenraum auf, ist garantiert etwa faul.

    4. Belege prüfen

    Einen guten Einblick in den Lebenslauf eines Fahrzeugs bieten Belege wie Werkstattrechnungen, Einträge im Serviceheft oder TÜV-Untersuchungsberichte. Hier sind stets die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Kilometerstände vermerkt. Auch auf dem Ölwechsel-Schildchen am Öleinfüllstutzen ist zumeist der Kilometerstand zum Zeitpunkt des letzten Ölwechsels vermerkt. Prüfen Sie, ob die Angaben in den Belegen mit den aktuellen Werten übereinstimmen. Hat das Fahrzeug aktuell weniger Kilometer runter als in den letzten TÜV-Berichten oder Werkstattrechnungen, wurde am Tacho gedreht.

    Wer alle Hinweise beachtet, fällt kaum noch auch Tachotrickser herein. Im Zweifelsfall lassen Sie lieber die Finger vom „Schnäppchen“ und suchen einen anderen Händler oder Verkäufer auf.

  • So lange müssen Sie Dokumente aufbewahren

    Deutschland, deine Bürokratie. Es gibt fast nichts, was nicht per Gesetz oder Vorschrift geregelt ist. So auch die Aufbewahrungsfristen für Dokumente wie Quittungen, Rechnungen, Belege oder Kontoauszüge. Beim Aufräumen stellt sich oft die Frage, wie lange ein Beleg eigentlich aufbewahrt werden muss? Ein Jahr, zwei Jahre oder gar zehn Jahre?

    Bevor Sie versehentlich wichtige Belege zu früh wegschmeißen oder umgekehrt einfach rigoros alles aufebwahren und sich ein wahrer Belegberg anhäuft, sollten Sie einen Blick in folgende Übersicht werfen. Die sagt Ihnen genau, welche Belege und Dokumente wie lange aufbewahrt werden müssen.

    Rechnungen

    Generell gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrungen von Rechnungen und Kaufbelegen. Es empfiehlt sich jedoch, den Kassenbon mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Denn so lange läuft etwa beim neu gekauften Fernseher die Gewährleistungspflicht. Bei Reklamation können Sie dann anhand der aufbewahrten Rechnung nachweisen, wann Sie das Gerät gekauft haben.

    Es empfiehlt sich, einen eigenen „Garantie“-Ordner anzulegen und dort alle Belege für Geräte abzuheften, die noch Garantie haben. Am besten sortieren Sie die Belege nach Garantiezeit, etwa „Garantie bis 2009“ oder „Garantie bis 2010“. Einmal im Jahr können Sie dann den Garantieordner ausmisten und alle „abgelaufenen“ Belege entsorgen.

    Kaufverträge

    Bei Kaufverträgen gilt: Auch Privatpersonen sollten alle Kaufverträge mindestens drei Jahre aufbewahren – so lange gilt die allgemeine Verjährungsfrist. Anhand der Kaufverträge können Sie beispielsweise alle Vertragsdetails nachweisen, falls der Vertragspartner Ansprüche gegen Sie geltend macht.

    Reparaturbelege

    Für Reparaturen gilt eine zweijährige Gewährleistungspflicht. Alle Belege zu Reparaturen – etwa Handwerkerrechnungen – sollten daher mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

    Kontoauszüge

    Für Kontoauszüge besteht keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Um auch im Nachhinein noch Zahlungen nachweisen zu können, sollten Sie jedoch die Auszüge der letzten zwei bis drei Jahre archivieren.

    Versicherungspolicen

    Policen zur Versicherung sind ein wichtiges Dokument, um im Schadensfall oder Versicherungsfall den Versicherungsschutz nachzuweisen. Die Auszahlung ist nur mit der Originalpolice möglich. Versicherungspolicen sollten daher mindestens bis zum Ende der Laufzeit bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Police sicher aufbewahrt werden.

    Kommt es zur Auszahlung, sind Sie verpflichtet, die Auszahlungsbelege mindestens zwei Jahre, bei Lebensversicherungen mindestens fünf Jahre aufzuheben.

    Versicherungspolicen sollten Sie an einem sicheren Ort aufbewahren. Die Police zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung gehört beispielsweise ins Bankschließfach oder sollte bei Freunden und Bekannten aufbewahrt werden – zumindest eine Kopie davon. Brennt beispielsweise das Haus ab, sind im schlimmsten Fall auch die Policen vernichtet. Eine sichere Aufbewahrung an einem andern Ort spart im Schadensfall viel Ärger und Mühe, um den Versicherungsschutz nachzuweisen.

    Belege rund um die Immobilie

    Besitzer von Häusern, Grundstücken oder Eigentumswohnungen sind gesetzlich verpflichtet, alle Rechnungen und Belege rund um die Immobilie zwei Jahre lang aufzubewahren. Hierzu gehören beispielsweise alle Handwerkerrechnungen. Aufgepasst: Die 2-Jahres-Frist beginnt erst mit dem Ende des Kalenderjahres. Eine Rechnung vom Januar 2006 muss als bis Ende 2008 aufbewahrt werden.

    Unterlagen zur Rente

    Sämtliche Unterlagen zur Rente sollten praktisch ein Leben lang aufbewahrt werden. Hierzu gehören alle Gehaltsabrechnungen und Arbeitsnachweise. Nur damit können Sie lückenlos Ihre Rentenansprüche nachweisen und Versicherungslücken zweifelsfrei schließen.

    Weitere Informationen zur Aktenlagerung und was Sie dabei beachten müssen, finden Sie auf der Webseite www.selbstlagerbox.de/aktenlagerung-was-sie-beachten-sollten/.