Monat: September 2007

  • Nie mehr Schlieren: So werden Scheibenwischer und Windschutzscheiben wieder wie neu

    Jeder Autofahrer kennt das Problem: Sorgten die Scheibenwischer am Anfang noch für klare Sicht, ist es nach einigen Monaten schnell vorbei mit dem Durchblick. Die Scheibenwischer ziehen Schlieren und hinterlassen einen Schmutzfilm auf der Windschutzscheibe. Viele Autofahrer tauschen einfach die Scheibenwischer aus. Das ist aber gar nicht unbedingt notwendig. Mit wenigen Handgriffen lassen sich schlierige Windschutzscheiben ganz schnell reinigen.

    Und das geht so: Einfach die komplette Windschutzscheibe mit einem handelsüblichen Schwamm und Haushaltsreinige für Glaskeramik- oder Edelstahl-Kochfelder einschmieren (z.B. Ceraclean, Cera-Fix, Weco-fix oder AS Glaskeramikreiniger). Am besten so intensiv, dass auf der Scheibe ein weißer Film zurückbleibt. Das Ganze gut eintrocknen lassen und danach die Scheibe mit einem trockenen Tuch abreiben und die Reste des Reinigers entfernen. Anschließend die Wischergummis mit dem Glaskeramik- bzw. Edelstahl-Reiniger einschmieren, trocknen lassen und sauberwischen.

    Voilà – ab sofort ist Schluss mit Schlieren auf der Windschutzscheibe; selbst bei alten Scheibenwischern. Nur wenn die Wischer jetzt noch immer Schlieren ziehen, empfiehlt sich ein Austausch.

  • Ab 1.1.2008 mehr Rechte für Versicherte

    Das fast 100 Jahre alte Versicherungsvertragsgesetz – kurz VVG – wird zum 01. Januar 2008 reformiert. Die Reform bringt vor allem mehr Informationen und mehr Kostentransparenz für Versicherte. Der Ausstieg aus der Lebensversicherung wird einfacher. Für Neuverträge gelten die neuen Regeln ab dem 01.01.2008, für alte Bestandsverträge ab dem 01.01.2009. Die Neuerungen im Einzelnen:

    – Mehr Transparenz
    Bei Lebensversicherungen müssen die Abschluss- und Vertriebskosten bis auf den Euro genau angegeben werden.

    – Neue Laufzeiten
    Auch bei länger laufenden Verträgen können Versicherte die Police zum Ende des dritten Jahres kündigen. Bislang war das nur zum Ende des fünften Jahres möglich.

    – Mehr Informationen bei Antragstellung
    Neukunden müssen bereits bei Antragstellung die kompletten Versicherungsbedingungen sowie ein zusätzliches Produktinformationsblatt ausgehändigt bekommen. Und zwar unabhängig davon, ob es zum Vertragsschluss kommt oder nicht.

    – Neuregelung bei grober Fahrlässigkeit
    Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung nicht mehr die Zahlung verweigern. Je nach Schwere des Verschuldens muss zumindest ein Teil ausbezahlt werden. Lediglich bei Vorsatz bleibt die Versicherung weiterhin leistungsfrei.

    – Vermittler müssen qualifiziert sein
    Für Versicherungsvermittler gelten neue Voraussetzungen: sie müssen eine entsprechende Qualifikation nachweisen, im Vermittlungsregister der Industrie- und Handelskammer eingetragen sein und eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Im Beratungsgespräch müssen Kunden nach ihren Bedürfnissen gefragt werden; bei Produktempfehlung müssen sie die Empfehlung begründen. Bei Modellrechnungen müssen Vermittler explizit darauf hinweisen, dass es sich um fiktive Berechnungen mit fiktiven Zinssätzen handelt. Jedes Beratungsgespräch muss dokumentiert und das Protokoll vom Kunden unterschrieben werden.

    – Neues Rücktrittsrecht der Versicherung
    Bislang konnte die Versicherung auch Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherte aus Unwissenheit relevante Sachverhalte verschwiegen bzw. vergessen hat. Diese Regelung gilt nicht mehr. Versicherte müssen nur noch die Sachverhalte angeben, nach denen sie explizit gefragt wurden.

    – Anteilige Prämien-Rückerstattung
    Bislang wurde im Falle einer Kündigung die komplette Versicherungsprämie des jeweiligen Versicherungsjahres einbehalten. Ab 2008 bzw. 2009 muss der Versicherer die Prämie anteilig zurückerstatten.

    – Kein Totalverlust bei Frühstorno
    Wer bislang eine Lebensversicherung bereits in den ersten Jahren kündigte, erlitt meist einen Totalverlust. Der Rückkaufwert lag bei Null Euro, da bereits im ersten Jahr die gesamten Kosten abgezogen wurden. Nach den neuen Regeln muss es bereits von Beginn an einen garantierten Mindestrückkaufwert geben. Die Kosten dürfen nicht sofort abgezogen, sondern müssen auf fünf Jahre verteilt werden.

     

  • Jap, Tor, Torbutton & Co.: Anonym surfen, aber richtig

    Wer glaubt, im Internet anonym unterwegs zu sein, irrt gewaltig. Auch wenn Sie daheim alleine vor dem PC sitzen, hinterlassen Sie beim Surfen jede Menge Spuren. Jeder Schritt im Internet, jeder Klick und jede besuchte Webseite hinterlässt Spuren. Dauerhaft und ganz leicht einsehbar. Sämtliche Schritte sind noch Tage später nachweisbar.

    Datenschützer laufen Sturm gegen das Datensammeln. Mit den gespeicherten Surfspuren wird der Internetnutzer zum gläsernen Websurfer. Verhindern lassen sich die Spuren nicht, wohl aber verwischen. Wer mehr Anonymität wünscht, kann sogenannte Anonymizer verwenden. Das sind Dienste, die die eigene Identität verbergen. Der Trick: Alle Seitenanfragen werden über einen speziellen Anonymisier-Server geschickt und dort verschleiert. Eine völlige Anonymität gibt es damit zwar auch nicht, die Web-Aktivitäten sind damit aber zumindest nicht mehr ganz so offensichtlich. Die Sicherheitsbehörden und gewiefte Hacker finden auch trotz Anonymisier-Dienst zurück zum ursprünglichen Absender. Schwieriger wird es mit Netzwerken wie TOR oder JAP, die die Verbindungsdaten über ein gesamtes Netzwerk von anonymisierenden Servern schicken.

    Wenn Sie selbst anonym im Netz unterwegs sein möchte, empfehlen sich folgende Anonyme Proxy-Server bzw. Anonymisierungsnetzwerke:

    Anonyme Proxy-Server:

    www.proxy4free.com

    www.anonymitychecker.com

    Anonymisierungsnetzwerke:

    TOR (The Onion Router): http://tor.eff.org

    JonDonym (früher JAP): www.jondonym.de

    Torbutton: Plugins für Firefox-Browser

    Die Installation und Konfiguration von Anonymisierern wie Tor ist für Laien nicht einfach. Wer sich gar nicht erst mit der Konfiguration der Anonymisierer befassen möchte, installiert einfach Plugins wie den „Torbutton“ für Firefox. Damit können Sie auf Knopfdruck zwischen dem normalen und dem anonymen Modus wechseln. Den Torbutton für Firefox finden Sie hier als kostenlosen Download:

    https://www.torproject.org/torbutton/index.html.de

    Wichtig: Für die Firefox-Version 4 verwenden Sie Torbutton-Version ab 1.3.3 oder die neueste Version, die Sie auf der Webseite unter „Installation Alpha-Version“ finden – diese läuft auch mit der neuesten Firefox-Version, etwa Firefox 4.01 oder 5.0.

  • Ohne Helm kein Geld von der Versicherung

    In Deutschland gibt es zwar keine Helmpflicht für Fahrradfahrer, wer bei der Radtour vollen Versicherungsschutz genießen möchte, sollte trotzdem stets mit Kopfschutz unterwegs sein. Denn ohne Helm tragen besonders gefährdete Radfahrer eine Mitschuld, wenn es bei einem Unfall zu Verletzungen kommt. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf (AZ I-1 U 182/06) müssen Radrennfahrer im öffentlichen Straßenverkehr sogar grundsätzlich einen Helm tragen. Die Klage eine 67-jährigen, der wegen eines in einer Kurve abgestellten Traktos bremsen musste und stürzte, wurde abgewiesen. Der Schadenersatz wurde abgelehnt, da als Radrennfahrer eine erhöhte Gefährdung vorliege und Helme bei Radrennfahrern weit verbreitet seien. Daher bei der nächsten Radtour den Helm nicht vergessen.