Monat: März 2012

  • Geerbtes Haus verkaufen – Tipps und Tricks

    Ein Todesfall in der Familie bringt in den meisten Fällen auch eine Erbschaft mit sich. Häufig fällt darunter auch ein Haus, welches nun an einen Verwandten oder an mehrere Familienmitglieder übergeht. Möchte nun aber niemand in diese Bleibe einziehen, steht man vor der Frage, ob das Haus vermietet oder verkauft werden soll. Erstere Variante ist meist eine denkbar schlechte Wahl, denn die Instandhaltungskosten sind über die Miete kaum zu finanzieren. Es bleibt also noch der Verkauf des Hauses.

    So profitiert man vom Verkauf

    Der Verkauf des Hauses ist nicht nur aus genanntem Grund eine bessere Alternative. Wenn es an eine Erbengemeinschaft überlassen wird, profitieren nämlich alle vom Verkauf. Schließlich kann der erzielte Preis zwischen allen Erben gerecht aufgeteilt werden. Auch für einen alleinigen Erben ist der Verkauf des Hauses natürlich attraktiv, denn mit dem Geld kann beispielsweise die eigene Immobilie schneller abbezahlt werden oder aber man investiert oder legt das Geld anderweitig an. Doch der Hausverkauf birgt einige Fallstricke. Für alle, die ein Geerbtes Haus verkaufen – Tipps und Kniffe für einen gewinnbringenden finden Sie im folgenden Abschnitt.

    So gelingt der Verkauf

    In der Theorie klingt der Hausverkauf ganz einfach, schließlich melden sich potenzielle Käufer nach einem Inserat von ganz allein. In der Praxis ist der Verkauf eines Hauses, vor allem einer eventuell verwohnten Immobilie, kompliziert und ist daher ohne die Hilfe eines Fachmanns nur schwer zu bewerkstelligen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Haus nicht unbedingt in der attraktivsten Wohngegend steht und womöglich viele Häuser in der Umgebung leer stehen. In diesem Falle ist es besonders wichtig, dass ein realistischer Verkaufspreis festgelegt wird. Zu diesem Zwecke sollte man seine Immobilie bewerten lassen. Vorteil dabei ist, dass man neben dem Immobilienwert auch Tipps dazu erhalten kann, wie man mit kleinen Ausbesserungen den Preis doch noch erhöhen kann.

    In jedem Fall lässt sich durch eine professionelle Bewertung des Hauses meist der Hauptfehler eines Privatverkäufers vermeiden, denn oftmals wird der Preis anfangs viel zu hoch angesetzt. Somit bleibt man nicht nur wahrscheinlich auf der Immobilie sitzen, sondern schreckt auch prinzipiell interessierte Käufer ab. Diese werden nämlich sehen, dass Ihre Immobilie offensichtlich ein Ladenhüter ist und daher vermuten, dass es einen Grund dafür gibt, dass niemand das Haus kaufen möchte. Wer den Preis zu Beginn zu hoch ansetzt, muss die Immobilie später erfahrungsgemäß weit unter Wert anbieten, um sie noch loszuwerden. Machen Sie diesen Fehler nicht! Beauftragen Sie zudem einen Makler mit dem Verkauf, denn dieser weiß, welche Maßnahmen am schnellsten zu einem gewinnbringenden Verkauf führen.

  • Word ab Version 2000: Falsche Einträge im Benutzer-Wörterbuch korrigieren oder ganz entfernen

    Mit Word erfasste Texte werden im Hintergrund durch die Rechtschreibprüfung kontrolliert. Unbekannte Wörter oder Wörter mit Rechtsschreibfehlern kennzeichnet Word mit einer roten Markierung. Trotzdem korrekt geschriebene Eigennamen oder Mundart-Begriffe lassen sich dem Benutzerwörterbuch hinzufügen, damit sie beim nächsten Mal nicht mehr moniert werden. Manchmal passiert es aber, dass man einen Begriff irrtümlich ins Wörterbuch aufnimmt. Um falsche „Korrekturen“ auszuschließen, lassen sich die Fehleinträge wieder entfernen.

    Und zwar folgendermaßen:

    1. Im geöffneten Word-Dokument klicken Sie in der Menüleiste auf „Extras | Optionen“.

    2. Im Dialogfenster „Optionen“ wechseln Sie zum Register „Rechtschreibung und Grammatik“, klicken dort auf „Benutzerwörterbücher“ und im Folgedialog auf „Ändern“.

    3. Im Bereich „Wörterbuch“ des Fensters „Benutzer.dic“ markieren Sie den falschen Eintrag. Im Eingabefeld von „Wort“ kann der Begriff nun korrigiert werden und mit der Schaltfläche „Hinzufügen“ wird das Benutzerwörterbuch entsprechend aktualisiert.

    4. Möchten Sie den falschen Eintrag aber lieber löschen, können Sie das mit dem gleichnamigen Button erledigen.

    5. Bestätigen Sie alle offenen Fenster mit „OK“ um zu dem Dokument zurückzukehren.

    Nutzer von Office 2007/2010 klicken in den Word-Optionen auf „Dokumentenprüfung“, im Anschluss auf „Benutzerwörterbücher“ und auf die Schaltfläche „Wortliste bearbeiten“.

  • Google-Alternative „Startpage“ mit Google-Qualität: Bei Google suchen – ohne gleich ausgespäht und verfolgt zu werden

    Jeder, der bei Google sucht, muss eines wissen: Google schaut jedem Nutzer genau über die Schulter und protokolliert jede Sucheingabe, jeden Klick. Und nervt mit Werbung. Das nehmen viele aber in Kauf, da Google einfach gute Suchergebnisse liefert. Die Alternativen konnten viele bisher nicht überzeugen. Dabei gibt es sie, die Google-Alternative mit Google-Qualität aber ohne Google-Überwachung.

    StartPage: Google-Ergebnisse ohne Google-Drumherum

    Wenn Sie bei Google suchen aber einen großen Bogen um Werbung machen und beim Suchen nicht von Google überwacht werden möchten, verwenden Sie einfach die Suchmaschine „StartPage“, zu finden unter der Adresse

    startpage.com/deu

    Das Pfiffige an StartPage: die Suchergebnisse stammen 1:1 von Google, da der Suchmaschinenbetreiber einfach die Original-Google-Suchmaschine lizensiert und die Ergebnisse einkauft. Allerdings verzichtet StartPage auf die Protokollierung und Überwachung der Nutzer. Weder werden IP-Adressen noch Tracking-Cookies zum Aufzeichnen von Suchbegriffen und angeklickten Links aufgezeichnet.

    Auf der Seite startpage.com/deu/protect-privacy.html informiert Startpage ausführlich darüber, wie Ihre Privatsphäre geschützt wird und was Startpage (im Vergleich zu Google und anderen Suchmaschinen) eben nicht speichert, protokolliert und mitschneidet. Nicht zuletzt deshalb wurde Startpage mit dem europäischen Datenschutzsiegel ausgestattet.

  • Excel ab Version 2000: Leere Zeilen ohne Einträge löschen

    Excel-Tabellen mit fortlaufender Liste – etwa Lagerlisten – die nach Datumseingang sortiert sind, können Zeilen ohne Einträge enthalten. Normalerweise sind das die Zeilen mit den Wochenenden. Wenn diese Zeilen ohne Einträge nicht benötigt werden, können Sie sie einfach mit ein paar Klicks entfernen.

    Weg mit den leeren Einträgen

    Um die Zeilen ohne Einträge loszuwerden, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Starten Sie Excel, und rufen Sie die betreffende Tabelle auf.

    2. Markieren Sie die Spalten, die Zellen ohne Einträge enthalten, drücken Sie die Taste [F5], und klicken Sie im Folgedialog auf den Button „Inhalte“.

    3. Im Fenster „Inhalte auswählen“ wählen Sie die Option „Leerzellen“ und bestätigen mit OK.

    4. Automatisch werden in den betroffenen Spalten alle Leerzellen markiert. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in eine der Markierungen, und wählen Sie im Kontextmenü die Option „Zellen löschen“…

    …und im folgenden Fenster „Ganze Zeile“.

    Mit dem Button „OK“ werden die Zeilen ohne Inhalt gelöscht und die Tabelle automatisch bereinigt.

  • Probleme mit Links in Outlook beheben

    Es kann immer wieder vorkommen, dass sich Links in einer E-Mail nicht mehr anklicken lassen. Insbesondere kommt es vor, dass Sie beim Klick auf einen Link die Meldung erhalten „Dieser Vorgang wurde wegen Beschränkungen auf diesem Computer abgebrochen“. Es bleibt Ihnen dann zumeist nichts anderes übrig, als den Link zu kopieren und manuell in den Webbrowser einzufügen. Dieser Fehler tritt bei manchen Windows Installationen auf, wenn Sie nicht den Internet Explorer als Ihren Standardbrowser ausgewählt haben. In diesen Fällen kann es helfen, wenn Sie den Internet Explorer zumindest vorübergehende wieder als Ihren Standard Browser einstellen.

    Um den Internet Explorer wieder als Standard einzustellen, öffnen Sie diesen zunächst und gehen dann auf „Extras | Internetoptionen“. Wechseln Sie hier auf das Register „Programme“ und klicken Sie dort auf „Standard“. Anschließend können Sie den Dialog wieder schließen. Nun sollte sich der Link wieder anklicken lassen.

    Sollten Sie bereits den Internet Explorer als Standardbrowser installiert haben, dann müssen Sie etwas anders vorgehen. Installieren Sie als Erstes einen anderen Browser wie beispielsweise den Mozilla Firefox. Wenn Sie diesen zum ersten Mal starten, dann werden Sie gefragt, ob Sie Firefox als Standardbrowser nutzen möchten. Bestätigen Sie die Aufforderung mit einem Klick auf „Ja“. Für den Fall dass Sie nicht gefragt werden gehen Sie im Firefox auf „Extras | Einstellungen“. Wechseln Sie nun zum Register „Erweitert“ und klicken Sie auf „Jetzt überprüfen“.

    Anschließend können Sie wie oben beschrieben den Internet Explorer wieder zu Ihrem Standardbrowser machen. Führen Sie dann an Ihrem Rechner einen Neustart von Windows aus und schauen Sie nach, ob Sie in Outlook den Link öffnen können. Sollte Sie nach wie vor dieselbe Fehlermeldung erhalten, gehen Sie im Internet Explorer nochmals auf „Einstellungen“. Notieren Sie die gewählten Einstellungen oder fertigen Sie hiervon einen Screenshot an. Gehen Sie danach zum Register „Erweitert“ und klicken Sie hier auf „Zurücksetzen“. Nun können Sie die vorigen Einstellungen bei den Internetoptionen wieder herstellen. Falls Sie den Firefox nicht mehr benötigen, deinstallieren Sie diesen einfach wieder.