KFZ-Versicherung: Sonderkündigungsrecht
Alle Jahre wieder ist am 30. November Schluss: Nach diesem Datum ist kein Wechsel zu einem anderen KFZ-Versicherer mehr möglich. Was ist jedoch, wenn im neuen Jahr die Kosten für die Versicherung plötzlich steigen? Dann können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.