Monat: November 2013

  • KFZ-Versicherung: Sonderkündigungsrecht

    Alle Jahre wieder ist am 30. November Schluss: Nach diesem Datum ist kein Wechsel zu einem anderen KFZ-Versicherer mehr möglich. Was ist jedoch, wenn im neuen Jahr die Kosten für die Versicherung plötzlich steigen? Dann können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Die Unsicherheit ist groß, wenn Sie von Ihrem Versicherer eine satte Erhöhung der KFZ-Beiträge präsentiert bekommen. In den meisten Fällen genügt ein Gespräch mit einem Berater und das Aushandeln einer niedrigeren Summe — das geht in der Regel aber nur, falls Sie Ihr Fahrzeug schon über mehrere Jahre beim gleichen Anbieter versichern lassen. In anderen Fällen müssen Sie schnell handeln, denn dann können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das lästige Warten bis zum nächsten 30. November entfällt Allerdings gibt es bei der Sonderkündigung ein paar Dinge zu beachten. Das Verbraucherportal TopTarif hat einige Infos zusammengestellt:

    1. Die Sonderkündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn für eine erhöhte Prämie keine Leistungsänderungen und beitragsspezifische Anpassungen vorgenommen werden.

    2. Das Datum der neuen Rechnung ist wichtig: Ab diesem haben Sie vier Wochen Zeit, um die Sonderkündigung Ihrem KFZ-Versicherer zukommen zu lassen. Scheuen Sie keine höheren Portokosten und schicken Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie den Eingang Ihrer Sendung schwarz auf weiß.

    3. Vergleichen Sie in der Zeit unbedingt Tarife, damit Sie so schnell wie möglich nach Erhalt der bestätigten Kündigung bei einem anderen KFZ-Versicherer unterkommen.

    4. Haben Sie die Frist von einem Monat verpasst, können Sie nur noch kündigen, wenn sie auch Ihr Fahrzeug wechseln. Diese Regelung ist allgemeingültig und kann auch ohne eine Prämienerhöhung vorgenommen werden.

    5. Auch ein Unfall oder Schaden kann zum Anlass genommen werden, eine Sonderkündigung einzureichen (das gleiche Recht hat im Übrigen auch der Versicherer Ihnen gegenüber) Doch Vorsicht: In manchen Fällen behält der Versicherer bei der unfallbedingten Sonderkündigung die Jahresprämie — und hofft auf Unwissen der Versicherten. Seit 2008 jedoch haben Sie das Recht darauf, sich die Differenz zurückerstatten zu lassen.

  • Ruckelt die Wiedergabe beim VLC Media Player? Ein kleiner Trick sorgt für bessere Performance.

    Wenn die Wiedergabe von Videos mit dem VLC Media Player zu wünschen übrig lässt, liegt es häufig an zu wenig Prozessorleistung. Als Sofortmaßnahme sollten alle im Hintergrund laufenden Programme wie Messenger, Email oder Office-Anwendungen beendet werden. Notfalls hilft auch ein Blick in den ,,Taskmanager“. Bei älteren Notebook kann es im Anschluss trotzdem noch zu Rucklern bei der Wiedergabe kommen. Dann sollte man dem VLC Media Player eine erhöhte Priorität zuweisen.

    Dazu starten Sie den VLC Media Player und navigieren über die Menüleiste zu „Extras | Einstellungen“.

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    Im Fenster „Einstellungen“ aktivieren Sie als erstes unten links die Option „Alle“. Dann wählen Sie im Verzeichnisbaum „Erweitert“ aus setzen das Häkchen in die Checkbox der Option „Die Priorität des Prozesses erhöhen“.

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    Mit dem Button „Speichern“ wird die Änderung aktiviert und das Dialogfenster geschlossen.

    Ab sofort sollte die Wiedergabe flüssiger laufen, da nun mehr Prozessorleistung für den VLC Media Player zur Verfügung steht. Alle anderen, im Hintergrund laufenden Prozesse werden von der CPU nachrangig bedient.

  • USB-Stromprobleme lösen: Wie viel Strom verbrauchen die einzelnen USB-Geräte?

    Theoretisch können Sie an die USB-Schnittstelle bis zu 127 Geräte anschließen. In der Praxis sind es aber meist maximal acht oder zehn USB-Geräte. Doch selbst bei acht oder weniger Geräten kann es zu Problemen kommen. Da viele Geräte über keine eigene Stromversorgung verfügen und über das USB-Kabel Strom erhalten, können zu viele Geräte am USB-Strang zu einer Überlastung führen. Maximal werden im USB-Netz den Geräten 500 mA (Milli-Ampere) zur Verfügung gestellt. Verbrauchen die angeschlossenen Geräte zusammen mehr als 500 mA, gibt es eine Überlastung. Die Folge: Einige USB-Geräte fallen sporadisch aus, da sie nicht mehr genug Strom bekommen.

    Sind zu viele UBS-Geräte angeschlossen?

    Ob zu viele USB-Geräte angeschlossen sind, lässt sich leicht überprüfen:

    1. Wenn ein USB-Gerät plötzlich nicht mehr funktioniert, entfernen Sie zunächst einige andere USB-Geräte. Sollte das Gerät danach funktionieren, reicht die USB-Stromversorgung nicht aus, um alle Geräte zu versorgen. Sie können das Problem lösen, indem Sie einen USB-Hub (Verteiler) mit separater Stromversorgung anschließen.

    2. Wie viel Strom die einzelnen USB-Geräte verbrauchen und ob darunter ein wahrer Stromfresser ist, können Sie selbst herausfinden. Hierzu öffnen Sie den Geräte-Manager, indem Sie die Tastenkombination [Windows-Taste][Pause] drücken und auf „Geräte-Manager“ klicken bzw. bei Windows XP ins Register „Hardware“ wechseln und auf „Geräte-Manager“ klicken.

    3. Im Gerätemanager klicken Sie auf das Pluszeichen neben „USB-Controller“.

    4. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf USB-Root-Hub und wählen Sie den Befehl „Eigenschaften“. Der USB-Root-Hub (Wurzel) ist ein Zusammenschluss mehrere USB-Anschlüsse. Bei vielen Rechnern finden Sie im Geräte-Manager gleich mehrere USB-Root-Hub-Einträge. Das ist ein gutes Zeichen, denn dann gibt es gleich mehrere USB-Anschlussgruppen, etwa einen an der Vorder- und einen an der Rückseite des Gehäuses. Die gute Nachricht: Die 500-mA-Grenze gilt für jede USB-Anschlussgruppe separat. Stromhungrige Geräte sollten Sie daher auf unterschiedliche Anschlussgruppen – etwa vorne und hinten – verteilen.

    5. Wechseln Sie in das Register „Stromversorgung“. In der Liste Angeschlossene Geräte können Sie in der Spalte Erforderliche Energie ablesen, wie viel Milli-Ampere (mA) die einzelnen Geräte verbrauchen. Sind es zusammen mehr als 500 mA, kann es zu Überlastungen kommen. Dann sollten Sie einige Geräte abstöpseln und an einen anderen USB-Steckplatz anschließen oder einen USB-Verteiler mit eigener Stromversorgung anschließen.

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  • Telnet Windows 7: So aktivieren Sie den Telnet-Befehl

    Zum Fernsteuern und Administrieren von Rechnern wird häufig der Telnet-Dienst verwendet. Zwar wurde Telnet aufgrund der fehlenden Verschlüsselung mittlerweile vom Secure-Shell-Protocol ersetzt – in vielen Bereichen ist Telnet aber immer noch wichtig. Schade nur, dass Microsoft den Telnet-Befehl bei Windows 7 rausgeschmissen hat. So sieht es zumindest aus. Mit einem Trick können Sie den (scheinbar) fehlenden Telnet-Befehl wiederbeleben.

    Wenn Sie ins DOS-Fenster von Windows 7 den Befehl „telnet“ eingeben, erscheint nur die Fehlermeldung „Der Befehl telnet ist entweder falsch geschrieben oder konnte nicht gefunden werden“. Wo ist also der telnet-Befehl unter Windows 7 geblieben? Die Antwort ist einfach: telnet gibt es auch bei Windows 7 weiterhin, er ist in der Standardkonfiguration nur nicht aktiviert. Das lässt sich nachholen.

    Um bei Windows 7 den fehlenden telnet-Befehl zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Wechseln Sie in der Systemsteuerung (Start | Systemsteuerung) in den Bereich „Programme“.

    2. Klicken Sie unterhalb von „Programme und Funktionen“ auf „Windows-Funktionen aktivieren oder deaktivieren“.

    3. Im folgenden Fenster kreuzen Sie das Kontrollkästchen „Telnet-Client“ an und schließen das Fenster mit OK.

    4. Der Telnet-Client von Windows 7 wird damit nachinstalliert. Sobald die Installation abgeschlossen ist, können Sie im DOS-Fenster mit dem Befehl „telnet“ wieder die gewohnten Telnet-Dienste nutzen.

  • Strickmuster Download: Hunderte Strickmuster, Kreuzstichmuster und Strickanleitungen kostenlos herunterladen

    Handarbeit ist wieder In. Besonders das Stricken erfreut sich wieder großer Beliebtheit. Kein Wunder, lässt sich mit den richtigen Strickmustern fast alles selbst anfertigen. Stellt sich nur die Frage, wo man die besten Strickmuster herbekommt? Die Antwort: Aus dem Internet. Im Web gibt es tausende tolle Stickmustervorlagen zum Herunterladen.

    Kostenlose Strickmuster und Strickanleitungen

    Zu den besten Anbietern zählt das Garnstudio von Drops Design. Hier gibt es unzählige Strickmuster für Damen, Herren, Kinder und Babys sowie jede Menge Zubehör. Hier eine kleine Auswahl:

    • Damen (Pullover, Jacken, Strümpfe, Handschuhe …)
    • Herren (Pullover, Socken, Jacken, …)
    • Kinder (Pullover, Hemden, Handschuhe, Socken,…)
    • Zubehör (Schuhe, Taschen,, Mützen …)
    • Ponchos und Schals
    • Puppen und Tiere
    • Strick- und Häkelmuster

    Alle Strickmuster lassen sich kostenlos auf der Webseite anzeigen oder ausdrucken. Zum Nach-Stricken ideal. Und sollte es nicht auf Anhieb klappen, können Sie sich im Forum mit Gleichgesinnten austauschen. Wir wünschen viel Spaß und Erfolg beim Nachstricken.

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    Die besten Strickmuster-Bücher

    Übrigens: Falls Sie auf der Webseite keine passenden kostenlosen Strickmuster finden, können wir folgende Bücher rund ums Stricken und Strickmuster empfehlen. Schließlich hat das Buch den Vorteil, dass man beim Stricken nicht vor dem Rechner sitzen muss. Folgende Strickbücher mit Strickmustern sind empfehlenswert:




  • Arschloch, Stinkefinger & Co: So viel kosten Beleidigungen und Ausraster im Straßenverkehr

    Auf der Straße geht’s oft ruppig zu. Das sichere Gefühl von rund einer Tonne Blech um einen herum macht viele Autofahrer zu Wutbürgern auf vier Rädern. Da fallen dann auch schon mal Beleidigungen wie „Arschloch“ und „Schlampe“, gepaart mit abfälligen Gesten wie dem Stinkefinger oder die Scheibenwischer-Geste. Doch aufgepasst: Vogel zeigen und andere Beleidigungen können teuer werden. Vor allem gegenüber Polizisten.

    Ausrasten kann teuer werden

    Wer sich am Steuer nicht beherrschen kann, muss mit saftigen Strafen rechnen. Beleidigungen sind eine Straftat nach §185 StGB und könne Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Allerdings gibt es für Beleidigungen keinen klassischen Bußgeldkatalog. Wie hoch die Strafe ausfallen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa:

    • Die Umstände
    • Dauer des Wutanfalls
    • Tonfall
    • Was gesagt wurde
    • Was gezeigt wurde
    • Nettoeinkommen

    Ein Beispiel: Die Beschimpfung „Idiot“ stufen die meisten Gerichte als leichte Entgleisung ein. Je nach Gericht können dann als Strafe meist 15 Tagessätze fällig werden. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen. Bei einem Nettoeinkommen von 1.500 sind es etwa 45 Euro, insgesamt also eine Geldauflage von rund 675 Euro. Das Geld geht meist an die Landeskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung. Zur Geldstrafe kommen Gerichtskosten sowie die Kosten für Anwälte und Aufwendungen für Zeugen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nicht, da sie bei vorsätzlichen Taten wie Beleidigungen nicht eintrittspflichtig ist.

    Indirekte Formulierungen wie „Am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ gelten vor Gerichten nicht als Ausrede. Ebenfalls kritisch wird das Zeigen des Stinkefingers in Überwachungskameras. Das Bayerische Oberlandesgericht sah darin nicht eine Beleidigung der Kamera, sonder der dahinter sitzenden Personen und verhängte eine Strafe von 30 Tagessätzen (BayObLG, 23.02.2000 – 5St RR 30/00).

    Zu einer Geldstrafe kann es schnell kommen. Erstattet der oder die Beleidigte bei der Polizei Anzeige, kann den Sachverhalt ausführlich schildern sowie Zeugen und Kennzeichen benennen, ist der Sachverhalt für die Polizei schnell geklärt. Dann muss nur noch der Halter ermittelt und der Fahrer bzw. die Fahrerin von Zeugen eindeutig identifiziert werden, und schon ist die Strafe kaum noch abzuwenden.

    So teuer kann’s werden

    Die Gerichte unterscheiden beim Strafmaß zwischen leichten und schweren Beschimpfungen und Gesten. Die meisten Juristen schätzen Beschimpfungen und Engleisungen etwa folgendermaßen ein:

    Schwere Beschimfpungen
    – Arschloch
    – Schlampe
    – Wichser
    – Blödes Schwein
    – Miststück
    – Alte Hure
    – Alte Sau
    – Stinkefinger zeigen
    – Vogel zeigen
    Strafmaß
    – ca. 40 bis 70 Tagessätze
    Leichte Beschimpfungen
    – Idiot
    – Leck mich
    – Trottel
    – Dumme Kuh
    – Bekloppter
    – Bei dir piept’s wohl
    – Scheibenwischer-Geste
    – Zunge rausstrecken
    Strafmaß
    – ca. 15 Tagessätze

    Werden Polizisten oder Politessen beleidigt, fällt die Strafe meist höher aus – hier kennen die Gerichte kaum Gnade. Selbst das Duzen eines Ordnungshüters kann mehrere hundert Euro Strafe kosten.

    Punkt für Beleidigungen in Flensburg?

    Beleidigungen kosten nicht nur Geld, sondern auch bis zu fünf Punkte in Flensburg. Zumindest bis Mai 2014. Nach Inkrafttreten der Punktereform am 1. Mai 2014 gibt es für Beleidigungen und Beschimpfungen keine Punkte mehr. Ein Freibrief ist das allerdings nicht; Beleidigungen bleiben weiterhin eine Straftat und können Einträge im Führungszeugnis zur Folge haben.

    Autofahrer Stinkefinger

    Bei Beleidigungen richtig reagieren

    Wer beleidigt und beschimpft wird, muss sich das nicht gefallen lassen. So reagieren Sie als Beleidigte(r) richtig:

    • Den Hitzkopf ausreden lassen
    • Kennzeichen und weitere Umstände notieren
    • Nicht provozieren lassen und nicht zurückpöbeln, ansonsten entstünde eine rechtliche Pattsituation
    • Zeugen benennen
    • Bei der Polizei Anzeige erstatten

    Sie sind selbst ein Hitzkopf, fahren schnell mal aus der Haut und neigen zu Ausrasten? Dann helfen folgende Tipps:

    • Ruhe bewahren
    • Sofort entschuldigen
    • Droht ein Anzeige, sich anwaltlich beraten lassen

    Beleidigungen im Ausland

    Beleidigungen und Gesten können auch im Ausland teuer werden. Der Stinkefinger gilt praktisch weltweit als Beleidigung. Vorsicht ist beim hochgestreckten Daumen geboten, der hierzulande als positiver Ausdruck verstanden wird. In Nordafrika oder im Mittleren Osten wird er allerdings als Beschimpfung interpretiert. Das Auf- und Abbewegen des Daumens gilt in vielen Mittelmeerländern und Russland und einigen Teilen Afrikas als obszöne Beleidigung.

  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen mit der Windows-Problemaufzeichnung oder Schrittaufzeichnung schnell erstellen

    Schnell mal eine anschauliche Anleitung erstellen um sie zum Beispiel per E-Mail zu versenden ist gar nicht so einfach. Doch, ist es wohl! Jedenfalls, wenn man das Bordmittel „Windows-Problemaufzeichnung“ von Windows 7 kennt; bei Windows 8 nennt sich das Ganze „Schrittaufzeichnung“.

    Bordmittel „Problemaufzeichnung“ bzw. „Schrittaufzeichnung“ starten

    Eigentlich ist das Tool, wie der Name schon sagt, für die Dokumentation von Fehlern vorgesehen, es eignet sich aber auch hervorragend dazu eigene Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu erstellen.

    Starten Sie als erstes die Problemaufzeichnung mit der Tastenkombination [Windows][R] und dem Befehl „psr„. Damit wird die Problemaufzeichnung (Windows 7) bzw. die Schrittaufzeichnung (Windows 8/8.1) gestartet.

    bild-1-psr-windows-problemaufzeichnung-schritt-für-anleitung-schnell-erstellen-versenden-email-win7-win8-7-8

    Nach dem Programmstart klicken Sie auf „Aufzeichnung starten“ und führen alle Arbeitsschritte durch um die Schritt-für-Schritt-Anleitung zu erstellen.

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    Kommentare separat erfassen

    Während Sie Ihre Anleitung aufzeichnen, können auch zusätzliche Kommentare und Hinweistexte hinzugefügt werden. Daraufhin wird ein Textfeld eingeblendet, in dem Sie den Zusatztext eintragen können. Er wird später in der Anleitung abgebildet.

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    Diese Funktion ist wichtig, da sonst keinerlei Texte während der Aufzeichnung (in diesem Beispiel die URL von Tipps, Tricks, Kniffe) erfasst werden. So läuft man nicht Gefahr, eventuelle Passwörter unbeabsichtigt zu verbreiten.

    Aufzeichnung beenden und speichern

    Nachdem alle Arbeitsschritte durchgeführt wurden, wird die Aufnahme mit „Aufzeichnung beenden“ gestoppt und kann nun gespeichert werden. Der Windows-Explorer öffnet sich automatisch. Nur noch den Dateinamen festlegen und mit „Speichern“ bestätigen.

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    Schritt-für-Schritt-Anleitung per E-Mail versenden

    Nach der Speicherung schließt sich der Windows-Explorer und die soeben erstellte Anleitung kann aus dem Tool heraus direkt per E-Mail versendet werden. Mit der kleinen Pfeil-Schaltfläche am rechten Rand öffnen Sie das Kontextmenü und wählen die Option „An E-Mail-Empfänger senden“.

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    Öffnen der Anleitung und Darstellung im Browser

    Der Empfänger der Schritt-für-Schritt-Anleitung braucht dann nur noch die ZIP-Datei zu entpacken und die darin enthaltene „Problemlösung“ per Doppelklick zu öffnen. Sie wird dann im Webbrowser angezeigt.

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    Möchten Sie die Screenshots der Anleitung als Diashow anzeigen, dann öffnen Sie die Anleitung mit dem Microsoft Internet Explorer. Mit anderen Webbrowsern erfolgt nur eine normale Ansicht.

    Die Screenshots wurden automatisch durchnummeriert und werden oberhalb des Bildes mit der dazugehörigen Aktion angezeigt. Der grüne Rahmen zeigt den Ort der oben beschriebenen Aktion.

    Fazit:

    Die Problemaufzeichnung ist ein nützliches Tool, das etwas zweckentfremdet auch eine kleine (Start-) Hilfe sein kann.

  • Word & Excel abgesicherter Modus: Bei Add-In-Problemen Word oder Excel im abgesicherten Modus starten

    Office-Add-Ins sind eine feine Sache – meistens zumindest. Denn mitunter kann es passieren, dass die frisch installierten Erweiterungen Word, Excel und die anderen Office-Programme aus der Bahn werfen. Das Office-Programm startet dann nicht mehr oder es dauert eine halbe Ewigkeit, bis das Programmfenster erscheint. Lösen lässt sich das Problem mit dem abgesicherten Modus.

    Office: Abgesicherter Modus

    Wenn Word und Excel nicht mehr richtig starten, ist der abgesicherte Modus der letzte Rettungsanker. Damit starten Word oder Excel in einer Sparversion ganz ohne Add-Ins und andere Spielereien. Word und Excel pur eben.

    Word 2007, 2010, 2013

    Bei Office 2007, 2010 oder 2013 starten Sie die Not-Version, indem Sie während des Klicks auf das Programm-Symbol – etwa auf das Word-Icon – die [Strg]-Taste gedrückt halten. Es erscheint ein Dialogfenster, in dem Sie noch einmal bestätigen müssen, dass Word oder Excel tatsächlich im abgesicherten Modus gestartet werden soll. Ein Klick auf „Ja“ aktiviert den Notfallmodus – erkennbar am Zusaztz „(Abgesicherter Modus)“ ganz oben in der Titelleiste.

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    Jetzt können Sie in Ruhe der Ursache für die Startprobleme auf den Grund gehen und zum Beispiel nacheinander die zuletzt installieren Add-Ins oder Makros deaktivieren. Hierzu wechseln Sie ins Dialogfenster „Datei | Optionen“ und klicken auf „Add-Ins“. Ganz unten wählen Sie die Add-In-Kategorie – etwa „Excel-Add-Ins“ – und klicken auf „Gehe zu“. Über die Kontrollkästchen können Sie jetzt entscheiden, welche Erweiterungen beim Start aktiviert werden sollen und welche nicht. Um dem Übeltäter auf die Spur zu kommen, schalten Sie am besten immer nur ein Add-In aus und prüfen, ob Word danach fehlerfrei startet. Das fehlerhafte Add-In sollten Sie über die Schaltfläche „Entfernen“ aus der Add-In-Liste löschen.

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    So geht’s mit Word XP, 2002 und 2003

    Um Word XP (2002) oder 2003 im abgesicherten Modus zu starten, drücken Sie die Tastenkombination [Windows-Taste][R] und geben den folgenden Befehl ein:

    winword /safe

    Nach einem Klick auf OK starten auch Word XP bzw. Word 2003 im Notfallmodus; erkennbar am Zusatz „Abgesicherter Modus“ in der Titelleiste. Über den Befehl „Extras | Vorlagen und Add-Ins“ gelangen Sie zur Liste der installierten Add-Ins und können per Mausklick einzelne Erweiterungen deaktivieren oder direkt löschen. Nach der Reparatur können Sie Word oder Excel wieder normal starten.

    office-word-excel-abgesicherter-modus-starten-aktivieren-strg-taste-safe-safemode-3

  • Windows 7 und 8: Mit nur zwei Mausklick einen kompletten Verzeichnispfad in die Zwischenablage kopieren

    Manchmal ist es erforderlich ganze Verzeichnispfade in einem Dokument einzutragen. Bevor man aber zwischen Dokument und Windows-Explorer hin und her springt, um den Pfad per Hand in das Dokument einzutragen, sollte man den gesamten Pfad mit zwei Mausklicks in den Zwischenspeicher kopieren.

    Halten Sie die Taste [Umschalt] gedrückt, öffnen mit einem Rechtsklick das Kontextmenü des Ordners oder der Datei dessen Pfad abgebildet werden soll…

    bild-1-ordner-datei-verzeichnis-pfad-komplett-kopieren-einfügen-zwischenablage-dokument-umschalt-taste-rechtsklick-als-pfad-kopieren

    …und klicken Sie dann auf die Option „Als Pfad kopieren“.

    Dann nur noch in das Zieldokument einfügen, fertig. So einfach können die kleinen Freuden sein…

  • Bei eigener Verzeichnis-Struktur auf die Windows-Bibliotheken im Explorer verzichten

    Gehören Sie auch zu den disziplinierten Anwendern, die ihre eigene Verzeichnis-Struktur erstellen und auch pflegen? Dann könnten die Windows-Bibliotheken für Sie überflüssig sein. Für diesen Fall können die Bibliotheken über die Registry entfernt werden.

    Da das Entfernen der Bibliotheken des Registry-Schlüssels endgültig ist, sollte er vor der Löschung gespeichert werden. Aber dazu später mehr.

    Zuerst öffnen Sie die Registry per Tastenkombination [Windows][R] und dem Befehl regedit.

    bild-3-ausführen-regedit-schlüssel-anlegen-favoriten-erzeugen-direkt-mit-einem-klick-registry-registrierungseditor

    Danach navigieren Sie im Verzeichnisbaum zu folgendem Schlüssel:

    HKEY_LOCAL_MACHINESOFTWAREMicrosoftWindowsCurrentVersionExplorerDesktopNameSpace

    Hier befindet sich der Unterschlüssel „{031E4825-7B94-4dc3-B131-E946B44C8DD5}„. Mit einem Rechtsklick auf diesen Schlüssel öffnen Sie das Kontextmenü und wählen „Löschen“. Damit ist der Schlüssel entfernt.

    Er sollte aber nur gelöscht werden, wenn die Bibliotheken wirklich nicht mehr benötigt werden. Sicherheitshalber empfehlen wir die vorherige Sicherung dieses Unterschlüssels. Wählen Sie daher im Kontextmenü erst die Option „Exportieren“ und speichern Sie den Schlüssel in einem Ihrer Datensicherungs-Ordner.

    bild-2-registry-registrierungs-editor-exportieren-schlüssel-bibiliothek-entfernen-struktur-verzeichnis-ordner-diszipliniert

    Zur Wiederherstellung importieren Sie den Bibliotheken-Schlüssel wieder. Dazu genügt ein Doppelklick auf die exportierte REG-Datei, das Einfügen in die Registry erfolgt dann automatisch.