Monat: Juni 2016

  • Windows-10-Gratis-Update: Die Ziellinie ist fast erreicht

    Fast ein Jahr ist die Veröffentlichung des Windows-10-Betriebssystems her und fast ein Jahr nerven uns schon die Upgrade-Benachrichtigungen von Microsoft. Am 29. Juli 2016 ist Schluss mit Lustig. Nach diesem Zeitpunkt ist keine kostenloses Upgrade auf Windows 10 mehr möglich. Da die Entscheidungsphase fast abgelaufen ist, sollten sich die Nutzer der Betriebssysteme Windows 7/8 nun entscheiden, ob sie umsteigen möchten.

    Älterer PC? Kein Problem!

    Dabei muss man nicht befürchten, dass Windows 10 auf älteren Geräten nicht richtig läuft. Die Minimalvoraussetzungen sind ein Prozessor mit 1 GHz und der Grafikprozessor muss DirectX 9 und WDDM-1.0-Treiber unterstützen.

    Auch an den Arbeitsspeicher werden ein paar Ansprüche gestellt. Die 32-Bit-Version benötigt mindestens 1 GB Speicherplatz, die 64-Bit-Version 2 Gigabyte.

    Unter diesen Voraussetzungen laufen mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zu zehn Jahre alte Computer.

    Einfacher Update-Prozess

    Das Upgrade auf Windows 10 ist sehr leicht.  Du klickst einfach nur auf das Windows-Symbol unten rechts in der Taskleiste. Daraufhin prüft der Installationsassistent, ob dein PC mit Windows 10 kompatibel ist. Bei einem positiven Ergebnis klickst du dann nur noch auf den Button Jetzt aktualisieren. Alles weitere läuft dann automatisch.

    Deine bereits installierten Programme und deine persönlichen Dateien bleiben erhalten. Tools, die nicht mit Windows 10 kompatibel sind, findest du dann im GWX-Kompatibilitätsbericht. Generell ist es empfehlenswert, vor dem Upgrade ein Backup des alten Systems anzulegen.

    30-Tage-Rückkehrfrist

    Wenn du anschließend deine Upgrade-Entscheidung doch bereust, kannst du innerhalb von 30 Tagen ein Downgrade veranlassen und zu deinem alten Windows 7/8 zurückkehren. Dazu klickst du in den Einstellungen auf Update und Sicherheit und kannst im Register Wiederherstellung zum vorigen Betriebssystem zurückkehren.

    Ein Dualboot-System beider Betriebssysteme ist grundsätzlich möglich, aber nicht über das Gratis-Upgrade. Dafür ist eine Windows-10-Kaufversion erforderlich.

    Nach dem 29. Juli 2016

    Nach Ablauf des Gratis-Zeitraumes wird die Windows-10-Home-Edition bei 135 Euro liegen und die Pro-Version bei zirka 180 Euro. Etwas günstiger wird es bei Softwarehändlern sein, die OEM- und Systembuilder-Versionen verkaufen.

    Tipp:

    Wenn du zu den Nutzern gehörst, die in der Vergangenheit die Windows 10 Installationsdateien gelöscht haben, dann schau mal in deinen Update-Verlauf. Mit dem Microsoft-Patchday im Mai 2016 wurden die Windows-10-Upgrade-Dateien mit Namen KB3035583 wieder einmal an alle User verteilt.

  • Alles Neu macht der Mai. Auch beim Microsoft-Patchday.

    Jeder zweite Dienstag im Monat ist bei Microsoft Update-Tag. An diesem Tag werden Sicherheitsupdates und Programmverbesserungen zum Download bereitgestellt. Wer bei seinem Windows-Rechner die empfohlene Updateautomatik eingeschaltet hat, bei dem werden die Updates ohne manuelles Eingreifen heruntergeladen und installiert. Wer aber auf die automatischen Updates nicht aktiviert hat und einen manuellen Download bevorzugt, der hat seit Mai 2016 erstmalig Pech.

    Zwei wichtige Änderungen

    Das selektive Herunterladen von Updates über das Microsoft Download Center ist ab sofort nicht mehr möglich. Zumindest für uns private Nutzer.

    Außerdem wurde im Mai mal wieder das Update KB3035583 verteilt. Dieses Paket enthält einerseits die Upgrade-Dateien für Windows 10 und andererseits aktiviert es das Upgrade-Tool GWX (= Get Windows X) das dafür sorgt, dass Windows 10 automatisch installiert wird.

    Einzelupdates nur für Firmen

    Für Unternehmen stehen über den Windows Update Katalog weiterhin Einzelupdates zur Verfügung. Die selektiven Downloads sind aber nur mit dem Microsoft Internet Explorer und einem entsprechenden Plug-In möglich.

    Das Plug-In für den Windows Update Katalog findest du über die URL https://catalog.update.microsoft.com/. Rufe die Seite über den IE6 oder höher auf und installiere das Plug-In. Danach kannst du über die Eingabe der KB-Nummer (ohne die Buchstaben) die gewünschten Update-Dateien herunterladen.

    Wer auch zukünftig nur auf Einzelupdates zurückgreifen möchte, der wird es deutlich schwerer haben diese Dateien im Web zu finden. Verschiedene Onlineportale wie beispielsweise Chip.de kündigten bereits an, zukünftig auch Windows-Einzelupdates anbieten zu wollen. Ob das wirklich realisiert werden kann, steht aber noch in den Sternen.

    Apropos Zukunft…

    Der nächste Windows-Sterbefall steht auch schon fest. Das schon seit langem dahinsiechende Windows Vista wird es nächstes Jahr hinter sich haben. Dann erhält Vista am 11. April 2017 die letzte Ölung in Form eines finalen Sicherheitsupdates. Dann ist Schluss.

  • Angst vor Bloßstellung? Apple wirft Security-App „SysSecInfo“ aus dem Store.

    Dass Apple unangenehme Wahrheiten lieber verschweigt, ist hinlänglich bekannt. Diesmal hat der Rotstift der Zensur die iOS-App System and Security Info der Kölner Firma SektionEins erwischt. Nach knapp einer Woche im App-Store landete das Tool auf Platz 1 der Verkaufs-Charts und anschließend direkt im digitalen Mülleimer.

    Warum?!

    Die Software der Firma SektionEins überprüft iOS-Geräte auf versteckte Jailbreaks und verdächtige Hintergrunddienste, die Geheimdienste sowie Hacker nutzen können um sie abzuhören oder mit Schadsoftware zu infizieren.  Die Ergebnisse werden dann in Prozesslisten und in Systeminformationen abgebildet. Außerdem zeigt die Sicherheitssoftware auch Anomalien, wie beispielsweise unsignierte Binaries, an. Das kompromittiert recht schnell iOS-Spionage-Software, wie sie von Firmen wie FinFisher (FinSpy) und HackingTeam verkauft wird.

    Offensichtlich fühlte sich Apple – zu Recht – bloßgestellt. Denn anders kann man den Rausschmiss der App System and Security Info nicht werten, da andere Apps, die auch Prozesslisten und Systeminformationen anzeigen, im App-Store weiterhin erhältlich sind.

    Wer mehr über die App System and Security Info und dessen Funktionsweise erfahren möchte, der kann sich auf der Webseite von SektionEins  oder im hauseigenen Blog informieren.

    Peinlich, Peinlich…

    Nach dem Rechtsstreit mit dem FBI um die Offenlegung der Verschlüsselung, will Apple wohl nicht dass weitere Sicherheitslücken bekannt werden.

    Mein Tipp an Apple: Setzt euch mit Firmen wie SektionEins zusammen um wirklich sichere Handys zu bauen. Niemand ist perfekt und solche Zensurversuche sind einfach nur peinlich.

    Rechtsstreitigkeiten, wie die mit dem FBI, sind sonst nicht mehr Wert als ein PR-Gag um im Gespräch zu bleiben.

    Die glücklichen Nutzer, die System and Security Info bereits heruntergeladen haben, können sie natürlich weiterhin nutzen. Da aber zukünftige Updates nicht erfolgen (können), wird die Software wohl recht schnell veraltet sein. Die Entwickler von Spionage-Software schlafen schließlich auch nicht.

    Bleibt nur abzuwarten, welchen Clou Stefan Esser von SektionEins als nächstes veröffentlicht.

  • Lebensmittel retten – Jetzt auch bei Restaurants möglich!

    Millionen Tonnen Lebensmittel werden jährlich in Deutschland weggeworfen oder direkt für die Mülltonne produziert. Wir Konsumenten sollten mit gutem Beispiel vorangehen und nur soviel einkaufen wie wir wirklich benötigen. Die wirklich großen Lebensmittelverschwender sind die Supermärkte, Discounter und die Gastronomie. Die meisten „Lebensmittelretter“ kümmern sich um die Produkte des Einzelhandels, aber kaum einer denkt an bereits zubereitete Nahrungsmittel der Gastronomie. Und genau diesem Bereich hat sich das dänische StartUp-Unternehmen Too Good to Go angenommen.

    Strenge Hygienevorschriften für Restaurants

    Für die Gastronomie gelten noch schärfere Hygienevorschriften als im Einzelhandel, die natürlich dem Schutz der Verbrauchers dienen. Diese Vorschriften sind aber auch Mitverursacher der Lebensmittelvernichtung in Restaurants, Kneipen, Bäckereien und Bistros. In dieser Branche werden jährlich cirka 3,4 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt.

    Too Good to Go hatte eine geniale Idee, wie Gastronomiebetriebe die restlichen Menüs doch noch an den Kunden bringen.

    Die Idee

    Das funktioniert einerseits über reduzierte Preise, andererseits werden Food-Boxen oder -Bags kurz vor Ladenschluss abholfertig vorbereitet. Das soll die Qualität und die Frische garantieren. Die Preise pro Box oder Tasche fangen bei zwei Euro an.

    Unnötig zu erwähnen, dass die Behälter, die übrigens von Too Good to Go bereitgestellt werden, aus recyclebarem Material bestehen.

    Recyclebare Behälter

    Besonders toll fanden wir die Menü-Boxen, die aus ausgepresstem Zuckerrohr (Bagasse) bestehen. Die Boxen sind nach Angaben der App-Anbieter bis 220 Grad hitzebeständig, und bis -25 Grad tiefkühlfähig. Außerdem sind sie bis 130 Grad fetthitzebeständig. Das macht sie sogar backofen- und mikrowellengeeignet.

    Too Good to Go ist als kostenlose App für Android, iPhone/iPad und als Online-Version erhältlich. Nach der Registrierung müssen noch Kreditkarten-Angaben für die Bezahlung hinterlegt werden. An der PayPal-Integration wird derzeit gearbeitet und soll in Kürze verfügbar sein.

    Restaurants aus sieben Ländern nehmen an Too Good to Go teil. Seit April 2016 ist auch Deutschland mit dabei.

    Fazit:

    Super Idee! Auch wenn teilnehmende Betriebe in Deutschland derzeit hauptsächlich in Hamburg, Berlin und Köln zu finden sind, ziehen bereits andere Städte wie Bochum, Freiburg und Aachen nach.

    Mit Köln, Berlin und Hamburg sind drei der beliebtesten Ziele für Städte-Reisen ideal, um sich beim Aufenthalt günstig mit Essen zu versorgen.

    Über den Restaurantkontakt können sich interessierte Betriebe selbst für eine Teilnahme registrieren. Diese ist kostenlos und jederzeit kündbar.

  • Recordify: Der Rekorder für deinen Musik-Stream

    Musik über Streaming-Dienste zu hören ist keine Kunst. Leider sind die meisten dieser Angebote aber ohne Internetverbindung nicht, oder nur stark eingeschränkt möglich. Wer seine Musik auch offline hören möchte, hat es nicht einfach. Viele einzelne Songs müssen dann heruntergeladen werden. Einfacher geht das aber mit dem „digitalen Kassettenrekorder“ des Anbieters Abelssoft.

    Das Tool Recordify nimmt per Mausklick alles auf, was über deinen Computer abgespielt wird. Egal wo die Musik oder das Hörbuch herkommt, ob per Streamingdienst (YouTube, Spotify, Google Music, etc.), von deiner Festplatte oder von einer Audio-CD/DVD.

    Recordify ist sehr einfach zu bedienen, erkennt automatisch die einzelnen Songs, löst sie aus dem Stream heraus und versucht, die Musikdatei mit dem dazugehörigen ID3-Tag zu versehen. Auf diese Weise entsteht eine Musikdatei, wie man sie von „offiziellen“ Downloads her kennt.

    Zusätzlich erkennt die Recordify-Pro-Version (ca. 10 Euro) eingeblendete Werbeblöcke und filtert diese automatisch heraus. Auch die Dateinamen lassen sich in der kostenpflichtigen Version an das eigene Bibliotheksschema anpassen.

    Recordify speichert die mitgeschnittenen Audio-Tracks als MP3- oder Flac-Datei auf deinem Rechner. Abhängig von der Sound-Qualität des Streaming-Anbieters, erlaubt das Tool die Aufnahme mit 92 kbit, 128 kbit, 192 kbit und 320 kbit.

    Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber doch: Für Aufnahmen aus dem Internet werden der Chrome- oder Firefox-Browser vorausgesetzt.

    Recordify ist mit allen 32- und 64-Bit Windows-Versionen ab Vista kompatibel.

    Rechtliches

    Ein Wort noch zum Urheberrecht. Wie früher mit den Kassettenrekordern auch, sind die Aufnahmen nur für den eigenen Gebrauch erlaubt. Die Weitergabe, das Teilen oder gewerblicher Handel sind verboten und ziehen empfindliche Strafen nach sich.

  • Aldi Talk: Der beliebteste Mobilfunkanbieter Deutschlands spendiert noch mehr Datenvolumen

    Im Februar 2016 legte Focus Money und das Marktforschungsinstitut forum! aus Mainz eine Zufriedenheitsstudie vor, deren eindeutiger Sieger (87 Prozent!) der Discounter Aldi ist. An diesem Erfolg sind nicht zuletzt auch die Platzhirsche wie Telekom und Vodafone nicht unerheblich beteiligt. Deren  Tarif-Dschungel-Politik der letzten Jahre mit undurchsichtigen Preisen, langen Laufzeiten und schlechtem Customer-Support treiben viele Kunden in die Arme von „Billiganbietern“ wie Aldi Talk. Zum zehnten Geburtstag im November 2015 erhöhte Aldi Talk erstmals das Datenvolumen der Pakete 300, 600 und der All-Net-Flat, ohne die Preise anzuheben.

    Seit dieser Zeit zogen etliche Mobilfunkanbieter nach und erhöhten ihr Datenvolumen ebenfalls um den Vorsprung zu Aldi-Talk wieder etwas zu verkleinern.

    Doch Anfang Juni 2016 gab Aldi Talk nochmal Gas und spendiert seinen Mobilfunk-Kunden ab sofort noch mehr High-Speed-Datenvolumen.

    Aldi Talk Pakete

    Das kleine Aldi Talk Paket 300 für 7,99 Euro enthält nun statt 400 MB, 750 MB Datenvolumen. Das ist ca 85 Prozent mehr als vorher.

    Eine Erhöhung des Datenvolumens um 100 Prozent erfährt die Aldi Talk All-Net-Flat für 19,99 Euro. Hier stehen statt 1 GB, nun 2 GB zur Verfügung.

    Satte 150 Prozent Mehrleistung legt das Aldi Talk Paket 600 hin. Die bisherigen 600 MB wurden auf 1,5 GB aufgestockt. Auch hier hat sich der Paket-Preis nicht geändert. Es bleibt bei 12,99 Euro.

    Die inkludierten Sprachminuten und SMS bei den Paketen 300 und 600 bleiben unverändert.

    Musik Flatrate

    Die Tarife, die eine Musik-Flatrate enthalten, wurden ebenfalls aufgestockt. Das Aldi Talk Musik Paket M enthält nun 400 MB Datenvolumen (vorher 200 MB) und das Musik Paket L verfügt nun über 1 GB High-Speed-Internet (vorher 500 MB).

    Mit diesem Vorsprung dürfte Aldi noch längere Zeit der Mobilfunkanbieter Nummer 1 in Deutschland bleiben.

  • Outlook: Fehler in versendeter E-Mail festgestellt? So rufst du die Nachricht wieder zurück.

    Falscher Empfänger eingetragen, inhaltliche Mängel oder Schreibfehler sind jedem schon mal beim Erstellen von E-Mails unterlaufen. Eine Fehlerkorrektur wird schon schwieriger, wenn die Nachricht bereits versendet wurde. Outlook hat für diesen Zweck eine Rückruffunktion eingebaut, die eine Nachricht im Posteingang des Empfängers löschen und auf Wunsch auch ersetzen kann.

    Voraussetzung für die Löschung beim Empfänger ist, dass der Rückruf schnellstens erfolgt und die Nachricht noch nicht gelesen wurde.

    Rückruf einer E-Mail

    Um eine versendete Nachricht zurück zu rufen, öffnest du die betreffende E-Mail im Ordner Gesendete Objekte.

    Bei Outlook 2007 klickst du im Bereich Aktionen auf den Button Andere Aktionen und im Aufklappmenü wählst du dann Diese Nachricht zurückrufen aus.

    Ab Version 2010 wurde der Bereich Aktionen durch Verschieben ersetzt. Anschließend klickst du auf Weitere Verschiebeaktionen | Diese Nachricht zurückrufen.

    Im nachfolgenden Dialogfenster wählst du dann Ungelesene Kopien dieser Nachricht löschen und bestätigst die Auswahl mit OK.

    Bei Bedarf kann die fehlerhafte Nachricht mit Ungelesene Kopien durch eine neue Nachricht ersetzen auch direkt durch die korrigierte E-Mail ausgetauscht werden.

    Optional wird im Dialogfenster auch die Benachrichtigung des Empfängers über einen Nachrichtenrückruf aktiviert oder deaktiviert.

    Tipp:

    Mit den oben genannten Arbeitsschritten lässt sich über den Bereich Aktionen, bzw. Verschieben auch eine E-Mail erneut versenden. Es kann ja auch mal passieren, dass der Nachrichtenempfänger versehentlich eine E-Mail löscht.

  • Windows 10: Eine App kann nicht ausgeführt werden? So behebst du das Problem.

    Dass es bei Windows vorkommen kann, das Programme nicht ausgeführt werden können, ist seit langem bekannt. Da macht auch das Betriebssystem Windows 10 keine Ausnahme. Der häufigste Grund sind Kompatibilitätsprobleme. Ältere Programme vertragen sich meist nicht mit dem neuen Betriebssystem, obwohl sie mit Windows 7 problemlos liefen. In den meisten Fällen lässt sich dieses Problem schnell und einfach lösen.

    Auch in den Windows-10-Vorgängerversionen ist dieses Problem nicht unbekannt gewesen. Daher gibt es schon einige Zeit einen eingebauten Kompatibilitätsmodus, über das ein Programm wieder lauffähig gemacht werden kann.

    Der Kompatibilitätsmodus muss jedoch für jedes (streikende) Programm separat eingerichtet werden. Wenn danach das Programm gestartet wird, ist der Kompatibilitätsmodus automatisch aktiv und gaukelt ihm das passende Betriebssystem vor.

    Kompatibilitätsprobleme oder fehlende Admin-Rechte?

    Bevor der Kompatibilitätsmodus eingerichtet wird, lohnt sich auf jeden Fall der Test, ob das betreffende Programm vielleicht doch mit Administratorrechten läuft. Dazu klickst du mit der rechten Maustaste auf die Programm-App und wählst im Kontextmenü Mehr | Als Administrator ausführen.

    Funktioniert die App dann immer noch nicht, navigierst du im Windows Explorer zur Startdatei des nicht lauffähigen Programms. Am schnellsten gelangst du dessen Speicherort, wenn du mit der rechten Maustaste wieder auf den Programmeintrag im Startmenü klickst und dann Mehr | Speicherort öffnen auswählst.

    Dann öffnest du mit einem Rechtsklick auf die Startdatei (.exe-Datei) die Eigenschaften und wechselst im Dialogfenster zum Register Kompatibilität.

    Im Bereich Kompatibilitätsmodus aktivierst du die Option Programm in Kompatibilitätsmodus ausführen für. Im darunterliegenden Aufklappmenü suchst du nun das Betriebssystem, mit dem das Programm zuletzt einwandfrei lief. Die Auswahl nur noch mit OK bestätigen, damit die Änderung aktiviert wird.

    Nun sollte das Programm wieder wie gewohnt funktionieren.

    Virtuelles Betriebssystem

    Wenn das immer noch nicht der Fall ist, dann besteht noch die Möglichkeit, auf der Webseite des Programmentwicklers eine aktuelle Windows-10-Version des Tools herunter zu laden, oder das Programm über ein virtuelles Betriebssystem zu betreiben. Eines der besten Tools dafür ist die VirtualBox von Oracle.

    Da aber das virtuelle Betriebssystem den gleichen Speicherplatz benötigt wie das „normale“, solltest du diese Entscheidung nur dann treffen, wenn für das betreffende Programm keine zufriedenstellende Alternative existiert.

  • Windows 8 + 10: Fehler „DPC_Watchdog_Violation“ beseitigen

    Bei beiden Betriebssystemen kommt dieser Fehler auch unter zwei weiteren Bezeichnungen (0x133 oder 0x00000133) vor. Meist sind fehlerhafte oder veraltete Festplattentreiber für das Fehlverhalten des PC`s verantwortlich. Dies lässt sich recht einfach beheben.

    Windows reagiert auf diesen Fehler mit einem Bluescreen und führt einen Neustart des Rechners durch. Die Fehlerbehandlung in Form eines Treiber-Updates der Festplatte(n) wird über den Geräte-Manager durchgeführt.

    Defekte oder veraltete Festplattentreiber

    Starte den Geräte-Manager, z. B. über die Systemsteuerung oder per Befehl devmgmt.msc im Fenster Ausführen.

    In der Kategorie Disk drives bzw. Laufwerke wählst du die Festplatte deines PC´s aus und öffnest dessen Kontextmenü mit einem Rechtsklick. Der Eintrag Treibersoftware aktualisieren bringt den Festplattentreiber wieder auf den neuesten Stand. Anschließend noch einen Computer-Neustart durchführen, dann sollte das Problem behoben sein.

    Sind in deinem Computer mehrere Festplatten verbaut, dann führe das Treiberupdate für alle vorhandenen HDD´s durch.

    Fehlerquelle Schnellstartfunktion

    In einigen Fällen ist bei Windows 8/10 auch die Schnellstartfunktion für diesen Fehler verantwortlich. Um diese Ursache auszuschließen, kann der Schnellstart vorübergehend ausgeschaltet werden. Dazu gehst du wie folgt vor:

    Starte die Systemsteuerung und wähle in der Übersicht die Kategorie Hardware und Sound aus. Dann klickst du auf Energieoptionen und im nächsten Fenster links auf den Eintrag Kennwort bei Reaktivierung anfordern.

    Anschließend aktivierst du mit einem Mausklick auf den Link Einige Einstellungen sind momentan nicht verfügbar die Optionsauswahl des Bereiches Einstellungen für das Herunterfahren. Entferne hier das Häkchen in der Checkbox der Option Schnellstart aktivieren (empfohlen) und bestätige die Änderung mit dem Button Änderungen speichern.

    Sollte die Schnellstartfunktion die Fehlerquelle sein, insbesondere dann, wenn mehrere Betriebssysteme (Dual- oder Multiboot) installiert sind, dann sollte diese Funktion grundsätzlich deaktiviert bleiben. Mehr zu diesem Thema erfährst du in diesem Artikel.