Der BKA-Trojaner macht bereits seit Jahren auf dem PC die Runde. Und noch immer werden etliche PCs weltweit mit dem BKA-Trojaner befallen. Mehr dazu (auch wie man den Schädling wieder los wird) steht hier. Jetzt gibt es den BKA-Virus auch für Android-Handys. Die Sicherheitsexperten von Bitdefender warnen derzeit vor dem Schädling Android.Trojan.Koler.A, der derzeit die Runde macht und Android-Handys sperrt.
Android-Virus sperrt das Handy
Der Android-Virus funktioniert genau so wie das Vorbild auf dem PC. Ist das Android infiziert, erscheint ein Warnhinweis, dass das Handy angeblich aufgrund von illegalen Aktivitäten und den Besuch von Sex- und Pornoseiten gesperrt sei. Der Zugriff auf den Home-Bildschirm ist nicht mehr möglich; das Handy lässt sich nicht mehr sinnvoll nutzen. Nur gegen eine Strafzahlung in Höhe von 300 US-Dollar ließe sich das Android-Handy wieder freischalten. Als Zahlungsanbieter werden Paysafecard und uKash genannt.
Der Wortlaut der PopUp-Warnung (inklusive Rechtschreibfehlern), garniert mit dem Bundesadler, den Logos der Bundespolizei und den Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Konterfei der Bundeskanzlerin Merkel:
Warnung: Zugang zu Ihrem Telefon wurde vorläufig aus den unten aufgelisteten Gründen gesperrt. Alle Tätigkeiten, die auf diesem Telefon durchgeführt werden, werden fixiert. Alle Ihre Dateien sind verschlüsselt. Ihnen wird die Ansicht/Lagerung und/oder den Vertrieb von pornographischem Material von verbotenen Inhalten (Kinderpornografie/Zoophilie/Vergewaltigung, etc) vorgeworfen. Sie haben die Allgemeine Erklärung zur Bekämpfung von Kinderpornographie verletzt wegen einer Straftat nach Artikel 161 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland.
Wie wird mein Android infiziert?
Die Infektion mit dem Android.Trojan.Koler.A-Virus erfolgt über die manuelle Installation einer APK-Datei, die meist auf Webseiten mit pornografischen Inhalten lauert. Dort steht dann die infizierte APK-Datei zum Download parat. Wer die APK herunterlädt und installiert, hat sein Handy infiziert.
Wie kann man sich schützen?
Um das Android-Handy zu infizieren, muss man manuell eine manipulierte APK-Datei installieren. Um sich vor dem Virus zu schützen, sollte man APK-Dateien nur aus vertrauenswürdigen Quellen installieren. Oder komplett auf die Installation von APK-Dateien verzichten und Apps nur aus dem offiziellen Google Play Store installieren.
Seit längerer Zeit ist der sogenannte „BKA-Trojaner“ ein großes Ärgernis für Nutzer von Windows-Rechnern. Bei betroffenen Systemen wird der komplette Internetverkehr auf nicht zurückverfolgbare Webseiten umgeleitet, fiktive Protokolle und BKA-Logos weisen darauf hin, dass der Computer vom Bundeskriminalamt wegen mehrerer illegaler Downloads beschlagnahmt sei. Die einzige Abhilfe sei die Bezahlung eines hohen Betrages an ein ausländisches Konto. Ein Großteil der Nutzer fällt darauf zwar vermutlich nicht herein, das Entfernen des Trojaners ist trotz diverser Tools jedoch nicht so einfach. Jetzt ist eine gänzlich neue Version des BKA-Trojaners im Netz aufgetaucht. Dieser nutzt eine perfide Methode, die Nutzer zu schocken und zum Bezahlen zu zwingen, denn er lädt kinderpornografische Bilder auf den Computer und droht Nutzern mit einem Ermittlungsverfahren.
Die Spitze der Scareware?
Wie bereits beschrieben sind die BKA-Trojaner nichts neues und in einer schwächeren Form bereits seit Monaten im Netz unterwegs, der neue Kinderporno-Trojaner ist aber insofern wirklich gefährlich, da selbst das unbewusste Herunterladen kinderpornografischer Schriften eine Straftat darstellt. Das Bundeskriminalamt gibt jedoch Entwarnung, gegen betroffene Rechner wird kein Ermittlungsverfahren geführt und auch die Zahlung der verlangten Summe hilft nur den Programmierern der skrupellosen Software. Der Trojaner muss, auch zum Schutz gegen das Herunterladen möglicherweise weiterer illegaler Bilder, so schnell wie möglich restlos entfernt werden. Den Trojaner zu entlarven ist nicht schwer, er nutzt das Logo der Pressestelle des Bundeskriminalamts, die verwendeten Bilder sind immer die gleichen, die Bildunterschriften tragen die Namen der Mädchen: „Gabriela Nunez“, „Chin-Sun Kim“, „Ashlee Stiller“ und „Linda Green“. Zudem zeigt der Trojaner bei vorhandener Webcam ein Bild des Nutzers und gibt an, dieses würde im Rahmen der Ermittlung für die Identifizierung verwendet.
So verbannt man den BKA-Trojaner vom Computer
Hinweis: Da sich die Software des BKA-Trojaners in den letzten Monaten mehrmals verändert hat und immer wieder neue Revisionen auftauchen, gibt es momentan noch keine Tools, die eine vollständige Entfernung garantieren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt deswegen eine manuelle Deinstallation und die Durchführung eines kompletten Scans mit der Software „HitmanPro„, die mehrere Suchengines vereint.
Da der Trojaner den Zugriff auf Task-Manager und weitere Windows-Funktionen sperrt, starten Sie ihren Computer neu und wechseln Sie in den „Abgesicherten Modus„. Diesen erreichen Sie durch Druck auf die Taste [F8] vor dem Bootvorgang.
Melden Sie sich als Administrator an.
Öffnen Sie das Startmenü oder den Windows-Explorer und geben Sie in das Suchfeld „.exe“ ein. Gehen Sie dabei sicher, dass „Versteckte und Systemdateien“ in die Suche einbezogen werden. Diese Option finden sie in den Ordneroptionen unter „Systemsteuerung“.
Nach dem Suchvorgang sortieren Sie die Liste durch einen Rechtsklick nach dem Filterkriterium „Änderungsdatum“. So werden die zuletzt veränderten Einträge ganz oben angezeigt. Suchen Sie hier nach Dateien, die aus zufälligen Zahlen- und Buchstabenkombinationen bestehen. Zudem haben die vom Trojaner erstellten Dateien kein Symbol und das Änderungsdatum entspricht dem Tag, an dem das Trojaner-Fenster zum ersten Mal angezeigt wurde.
Schließen Sie den Explorer und wechseln Sie in die Registry, indem Sie die Tastenkombination [Windows-Taste][R] drücken und „regedit“ eingeben.
Suchen Sie dort die Schlüssel „HOTKEY_CURRENT_USER“ und „HOTKEY_LOCAL_MACHINE“ sowie nach den Einträgen „Run“, „RunOnce“ und „RunServices“. Auch hier suchen Sie wieder nach Einträgen, die zuletzt geändert wurden und aus zufälligen Zahlen- und Buchstabenkombinationen bestehen.
Löschen Sie alle Dateien im Papierkorb
Starten Sie den Rechner neu, öffnen Sie den Browser und überprüfen Sie die Startseite. Handelt es sich dabei um die gewohnte Webseite oder die vom Browser als Standard gesetzte, wurde der Trojaner erfolgreich entfernt.
Wer ganz sicher gehen will, nutzt nach dem manuellen Entfernen zusätzlich das vom BSI empfohlene HitmanPro, jetzt sollte der Trojaner restlos entfernt sein.
Vorsicht beim Öffnen von E-Mails vom Bundeskriminalamt (BKA). Zurzeit sind gefälschte E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren Nr. X“ (wobei X eine sechsstellige Zufallszahl ist) sowie dem Absender „abteilung89502@bka.de“ im Umlauf. Im Anhang der gefälschten Mails steckt ein gefährlicher Virus.
Daher gilt: Auf keinen Fall den Dateianhang öffnen. Die im Anhang versteckte Schadsoftware nistet sich im eigene Rechner ein und verwendet die Adressen aus dem Adressbuch, um sich selbst weiter zu verschicken. Zudem spioniert der Trojaner heimlich persönliche Daten des PCs aus.
Im Mailtext geht es um eine angebliche Strafanzeige gegen den Empfänger mit der Aufforderung, den Anhang zu öffnen und die fingierte Strafanzeige auszudrucken. Das BKA empfiehlt, die E-Mails ungelesen zu löschen und einen aktuelle Virenschutz-Software zu verwenden. Das Bundeskriminalamt weist ausdrücklich darauf hin, dass im Namen der Behörde niemals derartige Mails verschickt.
Und so sieht die gefälschte BKA-Mail im Posteingang aus (Aufs Bild klicken zum Vergrößern):
Neue Variante: Das gefälschte BKA-Popupfenster mit UKash-Zahlungsaufforderung
Eine neue Variante ist ein Popupfenster mit einer gefälschten BKA-Meldung mit dem Titel „Die offizielle Mitteilung des Bundeskriminalamts“. Im falschen BKA-Fenster wird behauptet, dass Ihr Computer an strafbaren Handlungen beteiligt gewesen sein soll. Der Vorwurf: Verteilung kinderpornografischen Materials sowie der Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund. Angeblich wird Ihr Computer gesperrt und es erscheinen Meldungen wie „Achtung: Aus Sicherheitsgründen wurde Ihr Windows blockiert“. Zur Entsperrung sollen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Strafe in Höhe von 100 Euro über den Bezahldienst „uKash“ oder „Paysafecard“ bezahlen. Ansonsten drohe die Löschung der gesamten Festplatte.
Der Originalwortlauf der falschen Meldung (inklusive eklatanter Rechtschreibfehler):
Ein Vorgang illegaler Aktivität wurde erkannt.Das Betreibssystem wurde im Zusammenhang mit Verstossen gegen Gesetze der Bundesrepublik gesperrt. Es wurde folgender Verstoss vestgestellt: Ihr IP lautet: xxx.xxx.xxx.xxx mit dieser IP wurden Seite mit pornographischen Inhalten, Kinderpornographie, Sodomie, Elementen von Gewalt gegen Kinder aufgerufen.Auf ihrem Computer wurden ebenfalls Videodateien mit pornographischen Inhalten, Elementen von Gewalt und Kinderpornographie festgestelltEs wurden auch E-Mails in Form von Spam, mit terroristischen Hintergründen, verschickt. Diese Sperre des Computers dient dazu, Ihre illigalen Aktivitäten zu unterbinden.Um die Sperre des Computers aufzuheben, sind Sie dazu verflichtet eine Srafe von 100 Euro zu zahlen. Die Zahlung ist innerhalb von 24 Stunden zu leisten. Sollte der Eingang der Zahlung in der vorgegebenen Zeit nicht erfolgen, so wird Ihre Festplatte unwiederruflich formatiert(gelöscht).Die Bezahlung erfolgt durch einen Ukash Coupon-Code in Höhe von 100 Euro.Um die Bezahlung durchzuführen, geben Sie bitte den erworbenen in das Zahlungsfeld ein und drücken sie anschließend auf OK (haben Sie mehrere Codes, so geben Sie Diese einfach nacheinander ein und drücken Sie anschließen auf OK).Sollte das System Fehler melden, so müssen sie den Code per E-Mail(bundeskriminalamtes@yahoo.com) versenden. Nach Eingang der Zahlung wird Ihr Computer innerhalb von 24 Stunden wider freigestellt.
Um authentisch zu wirken, enthält die Falschmeldung Informationen über Ihren Rechner wie Betriebssystem, verwendete IP-Adresse und Provider. Zudem ist rechtswidrig das Logo der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und verschiedener Antivirenhersteller abgebildet. Alles gefälscht. Wie die Popupmeldung zum Beispiel aussehen kann, zeigt das Bundeskriminalamt auf ihrer Webseite:
Hier weist das BKA auch nochmal darauf hin, dass weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei Urheber des Popup-Fenster ist.
Bundespolizei, Gema, BSI, GVU und weitere Varianten
Neben der weit verbreiteten BKA-Meldung gibt es mittlerweile einige Varianten des BKA-Trojaners. Dabei werden ebenfalls bekannte Institutionen und Einrichtungen als vermeintliche Absender verwendet, etwa:
GEMA
GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.)
Die Betrüger möchten mir dem gefälschten Popup-Fenster und der Warnung nur erreichen, dass Sie die vermeintliche Strafe zahlen – natürlich direkt auf das Konto der Betrüger. Viel schlimmer: wenn diese oder eine ähnliche BKA-Meldung auf Ihrem Rechner erscheint, ist Ihr Computer bereits mit Trojanern, Viren und anderen Schadprogrammen infiziert. Sie sollten dann dringend einen Virenscan durchführen und den Schädling entfernen.
Falls auf Ihrem Rechner noch kein gutes (und aktuelles) Antivirenprogramm installiet ist, verwenden Sie zum Entfernen des BKA-Virus das Antivirenprogramm „Malwarebytes Anti-Malware“. Das Programm findet den Virus und steckt ihn in Quarantäne (macht ihn unschädlich). Eine gut gemachte Malwarebytes-Anleitung finden Sie auf folgender Webseite:
Alternativ hierzu können Sie den Rechner auch mit einer Antiviren-Boot-CD starten, und „von außen“ den BKA-Virus finden und eliminieren. Besonders bewährt hat sich beim BKA-/BSI-Virus die „Kaspersky Rescue Disk“. Was das ist und wie die Rettungs-CDs funktionieren, steht im Tipp „Antiviurs-Boot-CDs: Mit bootfähigen Antiviren-CDs defekte Rechner starten und säubern„.
Damit’s nicht wieder passiert: Vor Viren und Schadprogrammen schützen
Nach der Säuberung sollten Sie Ihren Rechner unbedingt mit einem guten Antivirenprogramm schützen. Welche kostenlosen Virenscanner dazu geeignet sind, haben wir im Tipp „Die besten kostenlosen Virenscanner für Windows“ ausführlich behandelt.
Wenn Sie sich nicht auf kostenlose Virenscanner verlassen, sondern lieber kommerzielle Virenschutzprogramme von Antiviren-Experten einsetzen möchten, sind professionelle Schutzprogramme empfehlenswert, etwa von Norton, Kaspersky, McAfee oder G-Data. Kostenpunkt: rund 20 Euro. Die besten Schutzprogramme gegen Viren, Trojaner und andere Schädlinge finden Sie hier:
Eigentlich sollte man meinen, dass der BKA-Trojaner (wir berichteten) mittlerweile Geschichte ist. Von wegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnen vor einer neuen Variante des BKA- bzw. GVU-Virus. Diesmal geht es um die angebliche Verbreitung kinderpornografischen Materials und anderen Straftaten.
Neue Variante: Popup-Fenster
Neu ist Art und Auftreten des „Porno-Virus“. Die Warnmeldung erscheint dieses Mal in Form eines Popup-Fensters. Darin wird Ihnen unterstellt, dass der eigene Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei. Meist steht zusätzlich in der Warnung, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ und deshalb die Funktion des Computers „aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden“ seien. Das Ganze garniert mit angeblichen Gesetzesvorschriften, deren Verletzungen Ursache für die Sperrung sein sollen sowie einem Foto, das nach Expertenmeinung eindeutig als strafbewehrte jugendpornografische Darstellung zu werten ist. Zur Entsperrung des Rechners soll dann eine Zahlung von 100 Euro an einen Zahlungsdienstleister die uKash oder Paysafecard geleistet werden.
So sieht eine Variante des Popupfensters aus:
Alles Humbug
Die Gute Nachricht: Die Warnmeldung ist kompletter Humbug. Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag. Dahinter stecken Kriminelle, die Ihren Rechner mit einem Virus versucht haben und nun versuchen, per digitaler Erpressung darüber Geld zu scheffeln. Selbst wenn Sie zahlen würden, können Sie den Rechner in der Form nicht weiter nutzen.
Die schlechte Nachricht: Erscheint das Popupfenster, ist Ihr Rechner auf jeden Fall mit einem Trojaner infiziert, der bereits wesentliche Teile des Rechners befallen und manipuliert hat. Sie sollten schleunigst mithilfe eines guten Virenscanners die Schadsoftware vom Rechner entfernen. Das geht zum Beispiel mit dem DE-Cleaner-Rettungsssytem von www.botfrei.de. Weitere Möglichkeiten zum Entfernen des BKA-Virus: Die Kaspersky-Rettungs-CD oder das Reinigungstool Malwarebytes Anti-Malware.
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