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  • Flughafenstreik: So gehen Sie mit einem Streik am Flughafen richtig rum

    Ihr Flug findet nicht statt, weil es am Flughafen einen Streik gibt? Oder Sie wissen noch gar nicht, ob Ihr Flug betroffen ist? Mit einer klugen Vorgehensweise können Sie viel Ärger vermeiden.

    Wenn Sie schon einige Tage vor dem Flugtermin in den Nachrichten sehen, dass es einen Streik am Flughafen gibt, sollten Sie unbedingt hellhörig werden. Meist richten die Airlines in solchen Phasen Hotlines ein, unter denen die Betroffenen sich informieren können, ob Ihr Flug gestrichen ist. Diese Möglichkeit sollten Sie bis zur letzten Minute vor dem Flug ausschöpfen. Wenn Sie schon am Flughafen sind, ist es wahrscheinlich einfacher, direkt zum Schalter der Airline zu gehen, um Informationen einzuholen.

    Immer auch in Alternativen denken

    Grundsätzlich ist es immer ärgerlich, wenn ein Flug ausfällt. Aber vielleicht gibt es die Möglichkeit, mit der Bahn oder mit dem Auto ebenfalls das Reiseziel zu erreichen. Das ist besonders dann eine sinnvolle Alternative, wenn der Reisetermin sehr wichtig ist, beispielsweise weil Sie unbedingt zu einem Geschäftspartner müssen. Sobald überhaupt die Möglichkeit im Raum steht, dass Ihr Flug gecancelt wird, sollten Sie deswegen gleich mindestens eine Alternative planen, sodass Sie für den Fall der Fälle optimal vorbereitet sind.

    Schild Streik Flugzeug

    Bekomme ich eine Entschädigung für ausgefallene Flüge?

    In vielen Fällen steht einem Kunden, der aufgrund eines Streiks nicht fliegen konnte, eine Entschädigung zu. Allerdings ist es in der Praxis nicht einfach, die Entschädigung zu bekommen. Mittlerweile gibt es aber einige Dienstleister, die diesen Job für Sie erledigen. Anbieter wie fairplane, EUclaim und Flightrigth kassieren für diese Leistung eine Provision. In vielen Fällen ist das aber dennoch für Sie die beste Chance, überhaupt Geld zu bekommen. Oder möchten Sie selbst eine juristische Auseinandersetzung mit einem nicht unerheblichen finanziellen Risiko mit Ihrer Airline führen? Zudem erspart Ihnen die Kooperation mit einem der neuen Dienstleister sehr viel Stress, denn Sie müssen sich nach der Beauftragung um nichts mehr kümmern.

  • Warum ein Streik am Flughafen nicht zum Problem werden muss

    Ihr Flugzeug startet nicht, weil es einen Streik gibt? Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Oft können Sie sich den größten Ärger allerdings ersparen.

    Wenn Fluglotsen, Piloten oder Flugbegleiter streiken, zeigen die Fernsehnachrichten regelmäßig Bilder von überfüllten Flughäfen, auf denen Passagiere auf Flüge warten, die nicht kommen. Das ist zum größten Teil unverständlich, denn ein Streik kommt nicht aus heiterem Himmel zu Stande, sondern wird vorher angekündigt. Wenn Sie in den Nachrichten sehen, dass ein Streik in der Luft liegt, sollten Sie sich vor dem Flug informieren, ob es zu Problemen kommen könnte. Dann können Sie sich eventuell sogar die Fahrt zum Flughafen sparen.

    Nur bei großen Verspätungen und Annullierung man Ticketerstattung möglich

    Wenn ein Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat oder komplett annulliert wird, ohne dass Sie einen adäquaten Ersatzflug angeboten bekommen, können Sie sich von der Fluggesellschaft das Ticket erstatten lassen. Das gilt allerdings nur bei einem Streik. Wenn höhere Gewalt im Spiel ist, also beispielsweise ein Unwetter, ist es sehr viel schwieriger, Schadensersatz zu bekommen. Dann müssen Sie vor allem auf die Kulanz der Fluggesellschaft hoffen. Allerdings haben Sie das Recht, bei Verspätungen zusätzliche Serviceleistungen bis hin zu einer Übernachtung in einem Hotel auf Kosten der Fluggesellschaft Anspruch zu nehmen.

    Schild Streik Flugzeug

    Auf andere Verkehrsmittel ausweichen

    Im besten Fall kann die Fluggesellschaft Ihnen einen anderen Flug anbieten, zum Beispiel bei einem Partnerunternehmen, das nicht vom Streik betroffen ist. Alternativ ist auch eine Bahnfahrt möglich, wobei die Fluggesellschaft die Ticketkosten übernimmt. Das funktioniert natürlich nur bei Reisezielen, die mit der Bahn erreichbar sind. Grundsätzlich sind Sie gut beraten, schon vor der Fahrt zum Flughafen Informationen einzuholen bei Ihrer Fluggesellschaft. Damit können Sie sich sehr viel Stress ersparen, denn am Flughafen können Sie nicht viel mehr tun als abzuwarten.

  • Anschlussflug verpasst – Volle Entschädigung?

    Wenn Sie den Bus verpassen, ist das in der Regel nicht weiter schlimm, denn der nächste kommt bestimmt. Ganz anders kann das beim Anschlussflug aussehen: fliegt die Maschine ohne den Passagier, ist schlimmstenfalls sein Gepäck ohne ihn auf Weltreise gegangen und er selbst ist am Flughafen gestrandet. In den folgenden Fällen haben Sie als Flugpassagier Anspruch auf Entschädigung.

    Verpasste Anschlussflüge

    Im Falle eines verpassten Anschlussfluges richtet sich der Schadenersatz nach dem entstandenen Schaden. Häufig ist eine ungeplante Übernachtung dort fällig, wo Sie infolgedessen gestrandet sind. Auch die Kosten für den verspäteten Weiterflug müssen Sie als Reisender nicht selbst tragen. Sofern es sich bei den beiden betroffenen Teilstrecken um Flüge der gleichen Gesellschaft handelt, sind sie wie ein einheitlicher Flug zu behandeln und die Fluggesellschaft macht sich in voller Höhe schadenersatzpflichtig. Ausnahme sind Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt, denn diese kann die Fluggesellschaft natürlich nicht beeinflussen. Dazu gehören auch Streiks. Nur mittelbar betroffene Flugpassagiere haben dann Anspruch auf Entschädigung. Würde beispielsweise ein direkt nach dem Streik geplanter Flug umdisponiert, um die direkt betroffenen Gestrandeten an ihr Ziel zu bringen, so haben Sie als Passagier des Flugs, wie er ursprünglich geplant war, ebenfalls Anspruch auf die Entschädigung in voller Höhe.

    Tipp: bei der gleichen Gesellschaft buchen

    Wenn eine Flugreise ansteht, ist es sinnvoll, diese bei der gleichen Gesellschaft zu buchen. Dadurch sind Sie im Fall der Fälle vor Schäden durch Ausfälle gut geschützt. Denn wenn Sie ihren Anschlussflug bei einer anderen Gesellschaft durch eine Verspätung verpassen, ist dies nicht der Verantwortlichkeitsbereich jener Gesellschaft, die dies verschuldet hat. Sie bleiben auf Ihren Schäden sitzen und haben keinen Anspruch auf eine Erstattung.

  • Mehr Rechte für sitzen gelassene Flugpassagiere

    Wer am Flughafen von der Fluggesellschaft sitzen gelassen wird, hatte bislang ernste Probleme. Inzwischen aber gesteht der EU-Gerichtshof (Rechtssachen C-321/11 und C-22/11) dem Passagier mehr Rechte zu und geht insbesondere auf Flugausfälle aus betrieblichen Gründen ein – denn diese sind nicht die Schuld der Passagiere und damit hat die Fluggesellschaft für den entstandenen Schaden aufzukommen.

    Positive Veränderungen für Flugpassagiere

    Betroffen sind von dieser Neuregelung beispielsweise Umbuchungen auf einen späteren Flug, wenn ein Streik die Ursache war. Die Gesellschaft muss auch dann für den Schaden zahlen, wenn die Passagiere zwar den Flugsteig rechtzeitig erreicht haben, aber dennoch umgebucht werden. Wenn der Fluggast mit seiner bestätigten Buchung rechtzeitig am Flugsteig steht und in die Maschine steigen könnte, kann die Fluggesellschaft ihm die Beförderung nur aus guten Gründen verweigern – lediglich in Ausnahmefällen wird dieser Prozess toleriert. Fehlende Reiseunterlagen oder ein nicht ausreichender Gesundheitszustand des Fluggastes könnten Grund genug sein, um die Beförderung zu verweigern. Wenn Sie beispielsweise mit einer sichtlich gefährlichen Erkrankung einsteigen wollen oder keine Ausweisunterlagen bei sich haben, dann muss die Fluggesellschaft Sie nicht befördern.

    Ihre Vorteile im Überblick

    Wenn dennoch eine Beförderung verweigert wird, haben Sie als Fluggast gleich mehrere Ansprüche. Zunächst muss Ihnen der Flugpreis erstattet werden. Sie müssen außerdem alternativ an ihren Zielort befördert werden und haben einen Anspruch auf Betreuungsleistungen, während sie auf ihren nächsten Flug warten. Dank dieser neuen Rechtsprechung muss nun niemand mehr am Flughafen gestrandet bleiben, sondern jeder hat Anspruch auf Leistungen vor Ort oder die Erstattung des Flugtickets. Es zahlt sich aus, gegen die Fluggesellschaft anzugehen, wenn sie ihren Pflichten zur Beförderung gemäß Bestätigung nicht nachkommt. Kein gestrandeter Fluggast muss mehr unter den Folgen von Streiks leiden – denn so war es leider lange Zeit und es gab wenige Möglichkeiten, dagegen anzugehen.