Ab 1.1.2008 mehr Rechte für Versicherte

Das fast 100 Jahre alte Versicherungsvertragsgesetz – kurz VVG – wird zum 01. Januar 2008 reformiert. Die Reform bringt vor allem mehr Informationen und mehr Kostentransparenz für Versicherte. Der Ausstieg aus der Lebensversicherung wird einfacher. Für Neuverträge gelten die neuen Regeln ab dem 01.01.2008, für alte Bestandsverträge ab dem 01.01.2009. Die Neuerungen im Einzelnen:

– Mehr Transparenz
Bei Lebensversicherungen müssen die Abschluss- und Vertriebskosten bis auf den Euro genau angegeben werden.

– Neue Laufzeiten
Auch bei länger laufenden Verträgen können Versicherte die Police zum Ende des dritten Jahres kündigen. Bislang war das nur zum Ende des fünften Jahres möglich.

– Mehr Informationen bei Antragstellung
Neukunden müssen bereits bei Antragstellung die kompletten Versicherungsbedingungen sowie ein zusätzliches Produktinformationsblatt ausgehändigt bekommen. Und zwar unabhängig davon, ob es zum Vertragsschluss kommt oder nicht.

– Neuregelung bei grober Fahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung nicht mehr die Zahlung verweigern. Je nach Schwere des Verschuldens muss zumindest ein Teil ausbezahlt werden. Lediglich bei Vorsatz bleibt die Versicherung weiterhin leistungsfrei.

– Vermittler müssen qualifiziert sein
Für Versicherungsvermittler gelten neue Voraussetzungen: sie müssen eine entsprechende Qualifikation nachweisen, im Vermittlungsregister der Industrie- und Handelskammer eingetragen sein und eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Im Beratungsgespräch müssen Kunden nach ihren Bedürfnissen gefragt werden; bei Produktempfehlung müssen sie die Empfehlung begründen. Bei Modellrechnungen müssen Vermittler explizit darauf hinweisen, dass es sich um fiktive Berechnungen mit fiktiven Zinssätzen handelt. Jedes Beratungsgespräch muss dokumentiert und das Protokoll vom Kunden unterschrieben werden.

– Neues Rücktrittsrecht der Versicherung
Bislang konnte die Versicherung auch Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherte aus Unwissenheit relevante Sachverhalte verschwiegen bzw. vergessen hat. Diese Regelung gilt nicht mehr. Versicherte müssen nur noch die Sachverhalte angeben, nach denen sie explizit gefragt wurden.

– Anteilige Prämien-Rückerstattung
Bislang wurde im Falle einer Kündigung die komplette Versicherungsprämie des jeweiligen Versicherungsjahres einbehalten. Ab 2008 bzw. 2009 muss der Versicherer die Prämie anteilig zurückerstatten.

– Kein Totalverlust bei Frühstorno
Wer bislang eine Lebensversicherung bereits in den ersten Jahren kündigte, erlitt meist einen Totalverlust. Der Rückkaufwert lag bei Null Euro, da bereits im ersten Jahr die gesamten Kosten abgezogen wurden. Nach den neuen Regeln muss es bereits von Beginn an einen garantierten Mindestrückkaufwert geben. Die Kosten dürfen nicht sofort abgezogen, sondern müssen auf fünf Jahre verteilt werden.

 

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