Abschaffung der Praxisgebühr – das ändert sich für Sie

Lange schon wurde die Abschaffung der Praxisgebühr gefordert, nun ist sie endlich beschlossen. Diese Gebühr, die Versicherte davon abhalten sollte, wegen jeder Kleinigkeit einen Arzt aufzusuchen, hat nicht nur ihre Wirkung verfehlt, sondern sogar zu vermehrten Arztbesuchen geführt. Doch was bedeutet die Abschaffung der Praxisgebühr für Sie als Versicherte oder Versicherter genau?

Die einzelnen Änderungen im Vergleich

Ab 2013 haben Sie weder bei Ihrem Hausarzt, Ihrem Zahnarzt, noch bei einem anderen Facharzt die Praxisgebühr zu zahlen, die bislang bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal fällig war. Für Sie bedeutet dies gleichzeitig, dass Sie nicht zunächst zu Ihrem Hausarzt müssen, wenn Sie einen Facharzt aufsuchen möchten. Bislang war hierfür eine Überweisung nötig, um die zehn Euro Praxisgebühr beim Facharzt nicht noch einmal zahlen zu müssen. Sie können daher beliebig viele Fachärzte aufsuchen, ohne ihren Hausarzt hiervon in Kenntnis zu setzen. Eine Ausnahme bilden allerdings einige Spezialisten wie die Radiologen. Für diese Ärzte benötigen Sie weiterhin eine Überweisung Ihres Hausarztes. Eine weitere Einschränkung gilt für alle Kassenpatienten, die an einem Hausarztmodell ihrer Krankenkasse teilnehmen. Wenn Sie ein Hausarztmodell mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben, müssen Sie in der Regel immer zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen. Die Regelungen der einzelnen Krankenkassen sind jedoch unterschiedlich, erkunden Sie sich daher bei Fragen immer bei Ihrer eigenen Krankenkasse.

Was heißt das konkret?

Ob Sie durch die Aufhebung der Praxisgebühr langfristig Geld sparen, wird sich erst in den folgenden Jahren zeigen. Den Krankenkassen fehlen durch die Abschaffung der Gebühr pro Jahr rund 1,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig wurden aber auch die Bundeszuschüsse gekürzt, mit denen der Bund die Krankenkassen aus Steuermitteln bezuschusst. Sollten die Krankenkassen mit den geringeren Einnahmen nicht auskommen, werden sie daher sicherlich die Beitragssätze erhöhen oder Zusatzbeiträge erheben.

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