Abschleppkosten: So gehen Sie richtig mit Abschlepp-Abzocke um

Sie sind abgeschleppt worden oder ein Abschleppunternehmen möchte Geld dafür haben, weil die Abschleppung ihres Wagens bereits vorbereitet wurde? Vielleicht müssen Sie gar nicht bezahlen.

Einige wenige Abschleppunternehmen haben in Deutschland ein neues Geschäftsmodell entdeckt. Viele Autofahrer mussten in letzter Zeit feststellen, dass ihr Fahrzeug, das auf einem privaten Großparkplatz stand, abgeschleppt wurde oder dabei war, abgeschleppt zu werden. In beiden Fällen verlangen die Abschleppunternehmen Geld vom Autobesitzer, der das Fahrzeug zurück haben möchte. Wenn der Abschleppvorgang bereits begonnen hat, kassieren die Abschleppunternehmen Geld für die „Vorbereitung des Abschleppens“. In manchen Fällen müssen Sie aber nicht bezahlen.

Wann Sie die Abschleppkosten zahlen müssen

Das Abschleppunternehmen muss dazu berechtigt sein, das Fahrzeug abzuschleppen. Das geht aber nur, wenn der Besitzer des Parkplatzes die Abschleppunternehmen eine schriftliche Berechtigung ausstellt. Lassen Sie sich den Vertrag zeigen, bevor Sie bezahlen. Schließlich kann jedes Abschleppunternehmen behaupten, es wäre berechtigt. Manchmal kommt es vor, dass der Vertrag längst ausgelaufen ist. Damit wäre das Abschleppunternehmen nicht dazu berechtigt, Ihr Fahrzeug an den Abschleppwagen zu nehmen. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, ohne Kosten aus einer solchen Geschichte zu kommen.

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Nutzen Sie alle Schlupflöcher

Ist auf dem Parkplatz ein Schild zu sehen, dass das Parken mit Abschleppen bedroht? Wenn Sie die Vorbereitungskosten übernehmen sollen: Hat das Abschleppunternehmen überhaupt irgendwelche Arbeiten durchgeführt? Schauen Sie sich die Rechnung genau an: Wird adäquat dargelegt, wie der Gesamtbetrag zustande kommt? Vielleicht sind Sie auch überhaupt nicht der richtige Ansprechpartner für das Abschleppunternehmen. Wenn Sie nicht der Besitzer des Fahrzeugs sind, erklären Sie das dem Abschleppunternehmen. Sie müssen den Namen des richtigen Besitzers nicht angeben. Bei jeder Zahlung sollten Sie auf jeden Fall Ihren Vorbehalt vor Zeugen oder schriftlich erklären, damit Sie eventuell später vor Gericht die Möglichkeit haben, das Geld zurückzuverlangen.

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