Ärger mit Handwerkern vermeiden: Mängel müssen erst gar nicht sein

Die Arbeit von Handwerkern gibt oft den Anlass zur Klage über Mängel. Manche Handwerker kommen erst gar nicht zum vereinbarten Termin und bei anderen blättert die Farbe nach der Arbeit ab oder der Fußboden schlägt Wellen. Wie kann man sich wehren und was kann man tun, damit die Arbeit doch noch zur Zufriedenheit erledigt wird? Natürlich hat man das Recht zu fordern und eine entsprechende Nachbesserung zu verlangen.

Kontrolle ist besser

Die Möbel sind schlecht eingebaut, die Fenster schließen nicht richtig und beim Bau wird sowieso vielfach gepfuscht. Zunächst einmal sollte man die Arbeit der Handwerker kontrollieren und beaufsichtigen. Grundsatz ist: besser vorher alles genau absprechen und wenn es geht, noch schriftlich vereinbaren, das schafft die Grundlage, um Ärger zu vermeiden.

Mängel schriftlich festhalten und dokumentieren

Erkennt man Mängel, so sollte man diese schriftlich fixieren und auch dokumentieren. Das geht ganz einfach mit Fotos und schafft Beweise, bevor eine stillschweigende Abnahme erfolgt ist. Mängel müssen immer bewiesen werden. Deshalb ist es wichtig, einen schriftlichen Vertrag zu haben, aber auch der mündliche Vertrag gilt, hier ist aber die Beweisführung schwieriger. Sinnvoll ist die Vereinbarung eines schriftlich fixierten Abnahmetermins, der natürlich auch eingehalten werden sollte.

Hammer / Pfusch am Bau

Nachbesserung ist die erste Abhilfe

Jeder Kunde hat bei einem festgestellten Mangel das Recht auf Nachbesserung. Dies ergibt sich aus den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB. Beim § 633 wird es ernst für den Handwerker, denn er hat zweimal die Möglichkeit, um nachzubessern. Dazu kann man als Kunde Fristen setzen. Dumm ist nur, wenn man schon vorher bezahlt hat und das auch noch in bar.

Besser nicht in bar zahlen

Ist die Zahlung nicht erfolgt und hat die Nachbesserung auch keinen Erfolg gebracht, dann kann der Kunde die Zahlung des Preises verweigern. Das ist ein prächtiges Druckmittel, um Mängeln habhaft zu werden. Natürlich gibt es viele Möglichkeiten. Sind die Fehler klein, kann man die Abnahme vornehmen und einen verminderten Preis vereinbaren. Sind die Schäden aber gravierend und hat der Handwerker bereits zweimal versucht, nachzubessern und dabei keinen Erfolg erzielt, dann kann man als Kunde den kompletten Ausbau von Möbeln oder anderen Dingen verlangen. Das BGB regelt auch hier die Vorgehensweise.

Handwerkskammer und BGB können helfen

Alle diese Dinge sind geregelt und diese Regelungen findet man im BGB. Ein Grundsatz, der helfen kann, um Mängel zu vermeiden, ist die schriftliche und vorherige Absprache der Gewerke. Handschlag und mündliche Absprache können zu fatalen Folgen führen, Mängel sind dann meist nur noch Probleme, die am Kunden hängen bleiben. Eine weitere gute Hilfe ist die Handwerkskammer, denn diese Leute wissen vieles und können beraten.

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