Arbeitsunfälle in der Raucherpause, der Mittagspause oder auf dem Weg zur Arbeit

Obwohl grundsätzlich eine Regelung existiert, sind sich viele Menschen nach wie vor nicht sicher, wann und wo genau ein Unfall auch wirklich ein Arbeitsunfall ist und wann nicht. Ein bisschen mehr Klarheit diesbezüglich kann deshalb nicht schaden.

Kein Versicherungsschutz in der Raucherpause

Anlass zum Bedürfnis nach mehr Aufklärung lieferte ein Rechtsstreit über den Sturzunfall einer Pflegehelferin in ihrer Raucherpause. Obwohl sich der Unfall in ihrer Arbeitszeit auf dem Gelände ihrer Arbeitsstätte ereignete, wies das Sozialgericht Berlin die Forderung auf Zahlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab (Aktenzeichen S 68 U 577/12). In der Begründung verwiesen die Richter darauf, dass Rauchen eine persönliche Angelegenheit ist. Dieses Urteil wirft natürlich bei vielen Menschen die Frage auf, was zählt noch alles nicht zu einem Arbeitsunfall, was ist mit der Mittagspause und wie sind Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und während der Dienstreise zu bewerten.

smoking cigarette in the hand

Die Mittagspause gehört zum privaten Bereich

Auch das Mittagessen in der Betriebskantine gehört in den privaten Bereich, wo kein betrieblicher Versicherungsschutz besteht. Begründet wird diese Wertung damit, dass die Nahrungsaufnahme unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit erforderlich ist (Aktenzeichen Az: L 6 U 1735/12). Allerdings zählt es als Arbeitsunfall, wenn Ihnen ein Missgeschick auf dem Weg vom Arbeitsplatz in die Kantine und zurück zum Arbeitsplatz passiert.

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und bei Dienstreisen

Als Arbeitsunfall gilt es, wenn Ihnen auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück etwas passiert. Nicht betrieblich hingegen versichert sind Sie, wenn sie einen Umweg fahren, auch dann, wenn Sie lediglich die Tankstelle aufsuchen. Auf Dienstreise sind Sie gesetzlich unfallversichert, wenn der Weg oder die Beschäftigung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der Reise steht. Der abendliche Hotelbarbesuch gehört definitiv nicht dazu.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass nicht alles während der Arbeitszeit gesetzlich unfallversichert ist. Essen, Rauchen oder auch der Barbesuch während der Dienstreise werden vom Gesetzgeber in den privaten Bereich verwiesen. Unfälle, die sich dort ereignen, gelten deshalb auch nicht als Arbeitsunfall.