Ärger mit der Versicherung? So kontaktieren Sie den Versicherungsombudsmann

Kommt es auch bei Ihnen häufig vor, dass Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen ärgern – sei es, weil er nach einem Unfall nicht für die entsprechenden Kosten aufkommt oder bei einem Einbruch lediglich die Hälfte der Schadenssumme übernimmt? Dann geht es Ihnen wie den übrigen 17.300 Menschen, die im Jahr 2012 Unzufriedenheit mit ihrer Versicherung verspürten. Beschwerde können Sie beim Versicherungsombudsmann einreichen. Was ist ein Versicherungsombudsmann und wobei ist er Ihnen behilflich?

Versicherungsombudsmann – eine Person mit tollen Aufgaben

Der Versicherungsombudsmann nimmt Beschwerden im Hinblick auf das Versicherungsunternehmen, den Versicherungsvermittler und den Versicherungsberater entgegen. Solange die Schadenssumme unter 10.000 Euro liegt, ist es dem Versicherungsombudsmann möglich, sofort verbindlich gegen das Versicherungsunternehmen beziehungsweise den Versicherungsmakler zu entscheiden. Alle weiteren Informationen rund um den Ombudsmann, wie sie ihn kontaktieren und was beim Einschalten des Versicherungsombudsmanns zu beachten ist, erfahren Sie auf der Seite www.versicherungsombudsmann.de.

versicherungen-ombudsmann

Im Großen und Ganzen kümmert sich der Versicherungsombudsmann um folgende Angelegenheiten:

  • Probleme mit der Lebensversicherung

Grund zum Aufruhr in diesem Bereich gaben in den letzten Jahren die unterschiedlichen Stornoklauseln in Renten- und Lebensversicherungsverträgen. Dadurch wurden jene Menschen finanziell benachteiligt, die ihre Verträge vorzeitig kündigten oder beitragsfrei stellten. Der Bundesgerichtshof erklärte diese Klauseln am 25. Juli des letzten Jahres als unwirksam und betroffene Kunden erhielten eine Nachzahlung vonseiten des Versicherungsunternehmens. Dem Versicherungsombudsmann gelang es in vielen Fällen, Vorteile für den Kunden herauszuschlagen.

  • Konflikte aufgrund der Rechtsschutzversicherung

In dieser Sparte stellt vor allem die Verrechtlichung und das damit verbundene Beratungsbedürfnis ein Konfliktpotenzial dar. Wenn Sie ein Problem mit der zeitlichen Einordnung eines Falls oder mit der Auslegung von Klauseln, die den Versicherungsabschluss betreffen, haben, dann sollten Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden.

  • Schwierigkeiten mit der Kfz-Versicherung

In diesem Bereich treten am häufigsten Beschwerden in Bezugnahme auf Rabatte, den Regress sowie der Kasko zutage. Sollten auch Sie davon betroffen sein, kontaktieren Sie den Versicherungsombudsmann.

  • Streitpunkt Seniorenunfallversicherung

Seniorenunfallversicherungen zeichnen sich durch sehr umfangreiche und aus diesem Grund nicht ausreichende transparente Leistungen aus. Der Versicherungsombudsmann rät: Lesen Sie bei diesen Verträgen unbedingt auch das Kleingedruckte.

  • Probleme mit der Gebäudeversicherung

Wenn Gebäudeschäden vom Versicherungsunternehmen nicht unzureichend reguliert werden oder wenn die Hausratsversicherung zu wenig zahlt, ist man ebenfalls gut damit beraten, den Versicherungsombudsmann zurate zu ziehen.

  • Gut Ding will Weile haben

Machen Sie sich bereits früh bewusst, dass es bis zu dreieinhalb Monaten dauern kann, bis Ihre Beschwerde durch den Versicherungsombudsmann vollständig bearbeitet sind. Hierfür entstehen Ihnen als Kunde keinerlei Kosten. Nutzen Sie künftig also diese Option, denn verlieren können Sie nichts.

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