Arschloch, Stinkefinger & Co: So viel kosten Beleidigungen und Ausraster im Straßenverkehr

Auf der Straße geht’s oft ruppig zu. Das sichere Gefühl von rund einer Tonne Blech um einen herum macht viele Autofahrer zu Wutbürgern auf vier Rädern. Da fallen dann auch schon mal Beleidigungen wie „Arschloch“ und „Schlampe“, gepaart mit abfälligen Gesten wie dem Stinkefinger oder die Scheibenwischer-Geste. Doch aufgepasst: Vogel zeigen und andere Beleidigungen können teuer werden. Vor allem gegenüber Polizisten.

Ausrasten kann teuer werden

Wer sich am Steuer nicht beherrschen kann, muss mit saftigen Strafen rechnen. Beleidigungen sind eine Straftat nach §185 StGB und könne Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Allerdings gibt es für Beleidigungen keinen klassischen Bußgeldkatalog. Wie hoch die Strafe ausfallen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa:

  • Die Umstände
  • Dauer des Wutanfalls
  • Tonfall
  • Was gesagt wurde
  • Was gezeigt wurde
  • Nettoeinkommen

Ein Beispiel: Die Beschimpfung „Idiot“ stufen die meisten Gerichte als leichte Entgleisung ein. Je nach Gericht können dann als Strafe meist 15 Tagessätze fällig werden. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen. Bei einem Nettoeinkommen von 1.500 sind es etwa 45 Euro, insgesamt also eine Geldauflage von rund 675 Euro. Das Geld geht meist an die Landeskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung. Zur Geldstrafe kommen Gerichtskosten sowie die Kosten für Anwälte und Aufwendungen für Zeugen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nicht, da sie bei vorsätzlichen Taten wie Beleidigungen nicht eintrittspflichtig ist.

Indirekte Formulierungen wie „Am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ gelten vor Gerichten nicht als Ausrede. Ebenfalls kritisch wird das Zeigen des Stinkefingers in Überwachungskameras. Das Bayerische Oberlandesgericht sah darin nicht eine Beleidigung der Kamera, sonder der dahinter sitzenden Personen und verhängte eine Strafe von 30 Tagessätzen (BayObLG, 23.02.2000 – 5St RR 30/00).

Zu einer Geldstrafe kann es schnell kommen. Erstattet der oder die Beleidigte bei der Polizei Anzeige, kann den Sachverhalt ausführlich schildern sowie Zeugen und Kennzeichen benennen, ist der Sachverhalt für die Polizei schnell geklärt. Dann muss nur noch der Halter ermittelt und der Fahrer bzw. die Fahrerin von Zeugen eindeutig identifiziert werden, und schon ist die Strafe kaum noch abzuwenden.

So teuer kann’s werden

Die Gerichte unterscheiden beim Strafmaß zwischen leichten und schweren Beschimpfungen und Gesten. Die meisten Juristen schätzen Beschimpfungen und Engleisungen etwa folgendermaßen ein:

Schwere Beschimfpungen
- Arschloch
- Schlampe
- Wichser
- Blödes Schwein
- Miststück
- Alte Hure
- Alte Sau
- Stinkefinger zeigen
- Vogel zeigen
Strafmaß
- ca. 40 bis 70 Tagessätze
Leichte Beschimpfungen
- Idiot
- Leck mich
- Trottel
- Dumme Kuh
- Bekloppter
- Bei dir piept's wohl
- Scheibenwischer-Geste
- Zunge rausstrecken
Strafmaß
- ca. 15 Tagessätze

Werden Polizisten oder Politessen beleidigt, fällt die Strafe meist höher aus – hier kennen die Gerichte kaum Gnade. Selbst das Duzen eines Ordnungshüters kann mehrere hundert Euro Strafe kosten.

Punkt für Beleidigungen in Flensburg?

Beleidigungen kosten nicht nur Geld, sondern auch bis zu fünf Punkte in Flensburg. Zumindest bis Mai 2014. Nach Inkrafttreten der Punktereform am 1. Mai 2014 gibt es für Beleidigungen und Beschimpfungen keine Punkte mehr. Ein Freibrief ist das allerdings nicht; Beleidigungen bleiben weiterhin eine Straftat und können Einträge im Führungszeugnis zur Folge haben.

Autofahrer Stinkefinger

Bei Beleidigungen richtig reagieren

Wer beleidigt und beschimpft wird, muss sich das nicht gefallen lassen. So reagieren Sie als Beleidigte(r) richtig:

  • Den Hitzkopf ausreden lassen
  • Kennzeichen und weitere Umstände notieren
  • Nicht provozieren lassen und nicht zurückpöbeln, ansonsten entstünde eine rechtliche Pattsituation
  • Zeugen benennen
  • Bei der Polizei Anzeige erstatten

Sie sind selbst ein Hitzkopf, fahren schnell mal aus der Haut und neigen zu Ausrasten? Dann helfen folgende Tipps:

  • Ruhe bewahren
  • Sofort entschuldigen
  • Droht ein Anzeige, sich anwaltlich beraten lassen

Beleidigungen im Ausland

Beleidigungen und Gesten können auch im Ausland teuer werden. Der Stinkefinger gilt praktisch weltweit als Beleidigung. Vorsicht ist beim hochgestreckten Daumen geboten, der hierzulande als positiver Ausdruck verstanden wird. In Nordafrika oder im Mittleren Osten wird er allerdings als Beschimpfung interpretiert. Das Auf- und Abbewegen des Daumens gilt in vielen Mittelmeerländern und Russland und einigen Teilen Afrikas als obszöne Beleidigung.

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