Aufgepasst beim Bloggen: Rechtliche Pflichten, Verbote und Fallstricke

Sobald Ihr Blog in die Liste der Blogkonten eingetragen ist, können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen und Ihre Blogbeiträge mit der Textverarbeitung Word schreiben. Das hat enorme Vorteile: So können Sie beim Bloggen beispielsweise die umfangreiche Rechtschreib- und Grammatikkorrektur von Word nutzen.

Aufgepasst beim Bloggen

Blogs sind beliebt, um dort ungeniert über Alles und Jeden zu berichten. Die neue Freiheit ist allerdings kein Freibrief, der alles erlaubt, was möglich ist.

Wer Texte und Fotos auf der eigenen Webseite veröffentlicht, muss sich an die Spielregeln, sprich die Gesetze halten. Sonst drohen kostspielige Abmahnungen oder Schadensersatzklagen. Mit welchen Kosten dann zu rechnen ist und welche Fälle in der Vergangenheit bereits geahndet wurden, wird zum Beispiel sehr ausführlich auf der Webseite www.rettet-das-internet.de dargestellt.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie beim Schreiben eigener Blogbeiträge folgende Spielregeln beachten:

  • Keine fremden Inhalte

Verwenden Sie auf der eigenen Webseite keine fremden Inhalte. Das gilt sowohl für Texte als auch für Bilder. Bei fremden Fotos, Grafiken, Animationen oder auch Ausschnitten von Stadtplänen müssen Sie zuvor die Zustimmung des Urhebers – im Idealfall schriftlich – einholen. Im Zweifelsfall verzichten Sie lieber auf fremdes Material.

  • Eigene Texte und Bilder

Auch bei selbst verfassten Texten und eigenen Digitalfotos müssen Sie aufpassen. Verboten sind zum Beispiel rassistische und gewaltverherrlichende Texte oder pornografische Fotos. Bei selbst geschossenen Bildern sollten Sie zudem darauf achten, dass die Persönlichkeitsrechte der abgelichteten Personen gewahrt bleibt.

  • Markenbezeichnungen

Kritisch ist die Verwendung geschützter Markennamen, insbesondere wenn Sie mit Ihrem Blog Geld verdienen möchten und ihn kommerziell betreiben. Spätestens dann dürfen Sie geschützte Markennamen nicht zur Werbung für andere Produkte verwenden, etwa in der Form Tolle Uhr im Cartier-Look. Im Zweifelsfall lohnt eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamts auf der Webseite dpinfo.dpma.de.

  • Pflichtangaben im Impressum

Besonders streng sind die Vorgaben für das Impressum des Blogs, insbesondere bei kommerziellen Blogs. Aber auch private Blogs sollten über ein Impressum verfügen, um keine Abmahnungen zu riskieren. Ins Impressum gehören mindestens Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Wenn Sie Ihren Blog gewerblich nutzen – dazu reicht schon die Einbindung eines Partnerprogramms oder von Google Adsense-Werbung – besteht der Gesetzgeber auf jede Menge weitere Pflichtangaben. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite www.anbieterkennung.de.

Um die rechtlichen Risiken zu minimieren, können Sie zusätzlich Haftungsausschlussklausen – auch Disclaimer genannt – mit aufnehmen. Unter Juristen sind solche Haftungsausschlüsse aber umstritten. Auf der Webseite www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm finden Sie fertige Vorlagen für Disclaimer. 

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