Sicherlich sind auch Ihnen viele Slogans bekannt, mit denen Lebensmittelhersteller für Ihre besonders gesunden Produkte werben. Viele dieser Angaben entbehren jedoch jeder wissenschaftlichen Grundlage, beruhen zum Teil auf einer Vermutung oder sind schlichtweg falsch. Dieser Werbung hat die Europäische Union nun einen Riegel vorgeschoben, um die Verbraucher zu schützen.
Falsche Werbeaussagen sind verboten
Die neuen Regelungen der EU betreffen Produkte, die mit gesundheitsfördernden Eigenschaften beworben werden sowie Lebensmittel, bei denen die Hersteller behaupten, sie könnten dabei helfen, Krankheiten zu verhindern. Diese Werbeslogans, die sich auf vielen Verpackungen finden und in der Werbung in Radio und Fernsehen zu hören sind, werden seit einigen Jahren von der Efsa, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, überprüft. Inzwischen wurde bei vielen der Slogans nachgewiesen, dass die versprochene Wirkung wissenschaftlich nicht nachweisbar ist. Diese Werbung darf daher nicht mehr genutzt werden. Weitere Slogans sind noch in der Überprüfung und ein Teil wurde bereits freigegeben, weil die Werbeaussagen der Wahrheit entsprechen. Soweit sich alle Hersteller an die Vorgaben der Efsa halten, finden Sie auf den Lebensmittelverpackungen daher inzwischen nur noch dann den Hinweis auf eine gesundheitsfördernde Wirkung, wenn diese auch nachgewiesen werden kann.
Welche Gesundheitsversprechen noch zulässig und welche nicht mehr erlaubt sind, verrät ein Blick in die Health-Claims-Datenbank der EU-Kommission. Hier werden seit 2008 alle Aussagen auf den Lebensmittelpackungen und in der Werbung auf deren Wahrheitsgehalt geprüft. Von rund 44.000 Anträgen sind lediglich 500 vertretbare Werbeausaagen übriggeblieben, die die EU-Kommission zu 222 Claims zusammengefasst hat.
Einige Beispiele, die aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr erlaubt sind, da sie nicht ausreichend wissenschaftlich belegt sind:
- Kinderschokolade von Ferrero: „Die Schokolade, die beim Wachsen hilft„.
- Yakult: „Schützt vor Infektionen der oberen Atemwege„.
- Actimel: „Vermindert die Gefahr von akutem Durchfall„.
- Apothekenschokolade von Stollwerk: „Polyphenole wirken positiv auf den Blutdruck„.
- Ocean Spray Cranberry Saft: „Verringert das Risiko von Blasenentzündung bei Frauen„.
Geprüft und erlaubt sind dagegen zum Beispiel folgende Werbeaussagen:
- Amecke Saft mit Folsäure: „Folsäure unterstützt den Prozess der Zellteilung“.
- Fruchtzwerge von Danone: „Kalzium und Vitamin D unterstützen Wachstum und Entwicklung der Knochen bei Kindern„.
- Margarine Deli Reform Active: „Pflanzensterine senken den Cholesterinspiegel„.
Mehr Sicherheit für Verbraucher
Ob sich alle Hersteller an die Vorgaben der EU halten, bleibt abzuwarten. Hinterfragen Sie daher die Werbung auf den Produkten auf ihren Wahrheitsgehalt. Eine gewisse Sicherheit und einen Schutz vor unsinniger Werbung bieten diese Regelungen aber auf jeden Fall. Trotz alledem sind Lebensmittel aber nicht allein dadurch gesünder, dass ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung steht. Obst und Gemüse lässt sich nicht mit Werbeslogans bedrucken, belegt aber in Bezug auf die gesundheitsfördernde Wirkung die Spitzenplätze.