Unter der Woche alle wichtigen Besorgungen zu erledigen, fällt vielen Berufstätigen schwer. Dies gilt insbesondere an Orten, an denen die Geschäfte bereits um 20 Uhr oder noch früher schließen. Lange Arbeitszeiten sowie die Notwendigkeit, die Familie nach der Arbeit zu versorgen, sind die Hauptgründe, warum das Shoppen unter der Woche oft zu kurz kommt. Kein Wunder also, dass gerade der Samstag ein beliebter Einkaufstag ist – ein solch beliebter Einkaufstag, dass die Geschäfte an diesem Tag in der Regel sehr voll sind und das Shoppen für manch einen zur Herausforderung wird. Warum kann man also nicht auch an Sonn- und Feiertagen nach Herzenslust shoppen?
Zwar ist die Regelung der Ladenöffnungszeiten mittlerweile Sache der Bundesländer, dennoch scheiden Sonn- und Feiertage in der Regel für das Shoppen aus. Gründe hierfür sind im Arbeitsschutz sowie darin zu finden, dass diese besonderen Tage auch aus religiösen, kulturellen oder nationalen Gründen schützenswert sind. Da es aber keine Regelung ohne Ausnahmen gibt, gibt es auch an diesen Tagen mitunter die Möglichkeit, die eine oder andere Besorgung zu erledigen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Hintertürchen vor, welche Sie nutzen können, wenn Sie an einem Sonn- oder Feiertag dringend ein Einkauf tätigen müssen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Regelungen sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.
Spezifische Geschäfte
Sonn- und Feiertage sind zwar schützenswert, dennoch gibt es spezifische Güter, die auch an diesen Tagen mitunter dringend benötigt werden. Man denke nur an das frische Sonntagsbrötchen, auf das niemand so recht verzichten mag. Bäckereien, aber zum Beispiel auch Tankstellen, Kioske oder Blumenläden sind somit Geschäfte, die durchaus auch an einem Sonn- oder Feiertag geöffnet haben können. In welchen Rahmen die Öffnung rechtlich gestattet ist, entscheiden die Ladenschlussgesetze der jeweiligen Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen dürfen laut des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten unter anderem Geschäfte, die überwiegend Blumen/Pflanzen, Zeitungen/Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren verkaufen, an Sonn- und Feiertagen beispielsweise bis zu fünf Stunden öffnen. Der 1. Weihnachtstag, Ostersonntag und der Pfingstsonntag bleiben in NRW aber tabu und es gibt weitere Regelungen für andere Verkaufsstellen wie zum Beispiel solche, die zu landwirtschaftlichen Betrieben gehören.
Wichtig zu wissen ist dabei natürlich auch, dass kein Geschäft verpflichtet ist, an einem Sonn- oder Feiertag seine Türen für Verbraucher zu öffnen. Dies bedeutet für Sie: Studieren Sie die Ladenöffnungszeiten der Geschäfte in Ihrer Umgebung, damit Sie wissen, auf welche Verkaufsstellen Sie wirklich zählen können. Keine Sorgen muss man sich im Übrigen machen, wenn an Sonn- oder Feiertagen einmal dringend ein Medikament benötigt wird: In regionalen Zeitungen finden Sie Hinweise dazu, welche Apotheken gerade Notdienst leisten.
Geschäfte in besonderen Lagen
Der Bedarf, an Sonn- und Feiertagen Besorgungen machen zu können, ist insbesondere bei vielen Reisenden gegeben. Aus diesem Grunde sind auch an vielen Flugplätzen und Bahnhöfen an diesen Tagen Geschäfte geöffnet. Wer genau wissen möchte, welche Regelungen sein Bundesland in diesem Kontext vorsieht, wirft am besten einen Blick in das jeweilige Ladenschlussgesetz. Dass es auch in diesem Bereich spezifische Regelungen geben kann, wird zum Beispiel in NRW deutlich: Hier dürfen an Personenbahnhöfen und Flughäfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig Verkaufsstellen für den Verkauf von Reisebedarf geöffnet sein. Die große Ausnahme ist hier aber der 24. Dezember, an dem schon um 17 Uhr die Geschäfte an Bahnhöfen und Flughäfen schließen müssen. Darüber hinaus gibt es eine Sonderregelung für internationale Verkehrsflughäfen: Hier dürfen in NRW Geschäfte auch Waren verkaufen, die dem täglichen Ge- und Verbrauch oder dem Bereich der Geschenkartikel zuzuordnen sind.
Verkaufsoffene Sonntage
Dass man an Sonn- und Feiertagen im Rahmen unterschiedlicher Regelungen in Deutschland zum Beispiel Bäckereiwaren, Blumen und Zeitschriften erwerben kann, ist eine Sache. Viel mehr brennt vielen Verbrauchern allerdings sicherlich die Frage unter den Nägeln, wann man an Sonntagen wirklich richtig shoppen kann – zum Beispiel in der Innenstadt oder in Einkaufscentern. Grundsätzlich sollen Sonntage zwar nach wie vor geschützt sein, es gibt aber die bekannten „verkaufsoffenen Sonntage“. Wie häufig und wie lange Geschäfte an Sonntagen öffnen dürfen, wird ebenfalls in den Ladenschlussgesetzen der Bundesländer geregelt. Zudem spielt hier auch das Arbeitszeitgesetz eine Rolle.
In NRW dürfen Geschäfte beispielsweise höchstens an vier Sonn- oder Feiertagen für fünf Stunden öffnen. Ausnahmen gibt es hier für Ausflugsorte, Kurorte, Wallfahrtsorte und Erholungsorte, die eine besondere touristische Bedeutung aufweisen. Hier gilt eine Höchstgrenze von 40 Sonn- und Feiertagen. Bestimmte Feiertage scheiden in NRW aber als verkaufsoffene Sonntage generell aus. Letzteres gilt zum Beispiel auch für Berlin: Hier dürfen es laut Berliner Ladenöffnungsgesetz aber immerhin acht verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage (13.00 bis 18.00 Uhr) pro Jahr sein, sowie zusätzlich zwei weitere, welche Verkaufsstellen zum Beispiel anlässlich eines Straßenfestes selbst festlegen dürfen, aber zuvor auch anzeigen müssen. In Bayern, wo das Ladenschlussgesetz des Bundes gilt, verfährt man mit verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen noch ein wenig strenger: Als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertag muss hier ein Markt, eine Messe oder eine ähnliche Veranstaltung vorliegen. Höchstens vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr sind dabei gestattet. Nähere Informationen gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich in allen Bundesländern eine Ausnahme, die strengen Regelungen unterliegt. Ein Grund mehr, sich diese besonderen Tage im Jahr vorzumerken. Wann in Ihrer Stadt ein verkaufsoffener Sonn- oder Feiertag stattfindet, erfahren Sie zum Beispiel auf den Internetseiten Ihrer Stadt sowie in der regionalen Presse.
Onlineshopping rund um die Uhr
Auch wenn es mittlerweile verkaufsoffene Sonn- und Feiertage gibt, können diese sicherlich nicht den Bedarf aller Verbraucher decken. Wer den Sonn- oder Feiertag nutzen möchte, um in Ruhe Einkäufe zu erledigen, kann aber immer noch auf das Internet zählen. Zwar erhält man beim Onlineshopping seine Ware selbstverständlich nicht sofort, dafür kann man aber bequem von Zuhause aus die Dinge bestellen, die man beim letzten Stadtbummel nicht gefunden oder vergessen hat – ganz ohne Gedränge in engen Geschäften in Kauf nehmen zu müssen. Beachten Sie dabei aber, dass nicht jeder Onlineshop Bestellungen, die Sie an Sonn- oder Feiertagen aufgeben, umgehend bearbeitet. Eventuell erfolgt diese Bearbeitung erst an einem der nächsten Werktage. Dieses kann sich unter Umständen auf die Lieferzeiten auswirken. Nahezu jeder gute Onlineshop stellt seinen Kunden aber Informationen zur Verfügung, wie lange eine Lieferung im individuellen Fall dauern wird.
Quellen:
- Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7113&bes_id=9785&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det173963, abgerufen am 15.04.2012.
- Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Ladenschlussrecht Bayern: http://www.zukunftsministerium.bayern.de/arbeitsschutz/ladenschluss/index.php, abgerufen am 15.04.2012.
- Stadt Berlin, Berliner Ladenöffnungsgesetz: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-wirtschaft/berlladoeffg2010neu.pdf?start&ts=1289465247&file=berlladoeffg2010neu.pdf, abgerufen am 15.04.2012.
Autor:
Stefan Schützeichel aus Köln, seit 2009 verantwortlich für die Inhalte auf verkaufsoffenesonntage.com.